Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, welches Fahrverbote als Mittel zur Senkung der Luftschadstoffwerte juristisch absicherte, macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiter und geht in die nächste Klagerunde.
Jetzt hat es die DUH auf Kommunen abgesehen, die bislang keine Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte umgesetzt haben. Im ersten Schritt hat die Deutsche Umwelthilfe Anfang März betroffene Kommunen und Städte, in denen die Schadstoffbelastungen zu hoch sind, angeschrieben und die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen, wie beispielsweise Fahrverbote, gefordert. Die verhaltenen Reaktionen der betroffenen Städte hat der DUH Anlass dazu gegeben Klagen einzureichen. Die DUH will jetzt elf Städte, in denen die Schadstoffbelastungen besonders hoch sind, mit gerichtlichen Mitteln zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen zwingen. Konkret betroffen sind Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen.
Damit laufen nun insgesamt 28 gleichgeartete Klagen, von der DUH aber auch von der Nichtregierungsorganisation ClientEarth, gegen Kommunen und Landesbehörden. Das erste Fahrverbot wird, einer Pressemeldung der DUH zufolge, bereits im April in Hamburg kommen. Dort sollen zwei Teilstrecken mit insgesamt 2,3 Kilometern Länge für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die Abgasnorm Euro 6 Norm erfüllen. Wie der NDR berichtete sind Anwohner, deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre laut Umweltbehörde von diesen Beschränkungen ausgenommen. Stichprobenartige Kontrollen sind bereits geplant. Mit weiteren Fahrverboten, in anderen Kommunen, kann man, laut DUH, bereits ab dem kommenden Herbst rechnen. sg
Symbol-Foto: Greenpeace
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