Rund eine Woche nach der Taxi-Kontrollaktion am Flughafen von Innsbruck werden allmählich Details bekannt. Das Augenmerk war eigentlich auf die ausländischen Plattformanbieter und deren Hilfen gerichtet.
Die vergangene Woche über die Tiroler Zeitung veröffentlichten Zahlen und Berichte von einer Taxikontrolle am Flughafen der Tiroler Hauptstadt machten fassungslos: Zahlreiche Fahrer und Unternehmer wurden angezeigt, ein Taxi sogar noch an Ort und Stelle gepfändet. Von Seiten der Medien geriet vor allem ein unter Drogen stehender Fahrer sowie eine Lenkerin in den Fokus, die stark alkoholisiert erwischt worden war. Auch Taxi Times hatte darüber letzte Woche berichtet.
Am Wochenende haben weitere Medien über die Bilanz der Kontrollaktion berichtet, die den Namen „Aktion scharf“ hatte. Die Polizei und die Finanzverwaltung haben die Ergebnisse mittlerweile konkretisiert. Bei der Kontrolle am 19. Februar, einem Samstag, seien elf Finanzpolizisten und acht Polizisten tätig geworden. Sie hätten ab 9 Uhr die am Flughafen Innsbruck ankommenden „Taxis“ überprüft, berichtet der ORF. 30 Betriebe seien dabei genauer unter die Lupe genommen worden.
Während die Polizei 21 Anzeigen und 13 Organmandate ausstellte (darunter auch den Führerscheinentzug für die oben genannten Drogen- und Alkoholsünder), musste die Finanzpolizei in 14 Fällen Anzeigen erstatten. „Acht nach dem Sozialversicherungs- und drei weitere nach dem Arbeitszeitgesetz. Zwei Anzeigen gab es wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung, eine weitere wegen Verstößen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz“, berichtete die Kronenzeitung. Zudem wurde als Sofortmaßnahme ein Fahrzeug sichergestellt, weil dessen Unternehmer beim Fiskus noch 15.000 Euro Steuerschulden hatte.
Die Ergebnisse sowie die Art der medialen Berichterstattung erwecken einen miserablen Eindruck vom Innsbrucker Taxigewerbe. Bei der Ursachenforschung relativiert sich dieses Bild allerdings. In Österreich gibt es seit 2021 keine Unterscheidung mehr zwischen Mietwagen und Taxis. Sämtliche Personenbeförderer unterliegen einem einheitlichen Taxigesetz. Die Wintermonate sind aufgrund der Skisaison die umsatzstärksten Zeiten für eine Branche, die vor allem durch Corona sehr gebeutelt ist. Durch die hohen Inzidenzzahlen der Omikron-Variante und der damit verbunden häuslichen Isolation fallen den Taxibetrieben kurzfristig die Fahrer aus. Kurzfristig lässt sich dieser Verlust nicht kompensieren, denn „Ersatzfahrer“ benötigen seit dem Taxi-Einheitsgesetz einen Taxifahrerausweis. „Bei der bisherigen Mietwagenregelung war das noch einfacher“, berichtet Magister Gabriel Klammer gegenüber Taxi Times. Klammer ist Sparten-Geschäftsführer Transport und Verkehr der Tiroler Wirtschaftskammer.
Die Aufträge bei den Taxibetrieben seien vorhanden, weiß Klammer zu berichten. Durch die kurzfristig ausfallenden Fahrer*Innen mit Taxischein seien manche Unternehmen dem Drang erlegen, auf Personal ohne Legitimation zurückzugreifen, um sich wirtschaftlich endlich wieder besser aufstellen zu können. Klammer will dies allerdings nicht als Entschuldigung gelten lassen. „An Gesetze müssen sich alle halten.“
Dabei geht es Klammer in erster Linie um jene Betriebe aus dem Ausland, die speziell zur Wintersaison auftauchen und Fahrgäste in (meist nicht korrekt zugelassenen) Fahrzeugen mit (oft sogar) ausländischen Kennzeichen und Fahrern ohne Deutschkenntnisse und Lenkerausweis befördern. „Meist werden diese Fahrten über das Internet angeboten und gebucht“, berichtet Klammer.
„Seit Jahren beobachtet die Taxi-Innung eine Zunahme von ausländischen Anbietern, die mit Transfers vom und zum Flughafen Innsbruck Geschäfte machen wollen“, heißt es dazu in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. „Dabei sind die Preise gering, die Verlässlichkeit aber meist auch. So passiert es immer öfter, dass Kunden trotz Bezahlung im Voraus auf der Straße stehen bleiben. Ein untragbarer Zustand für die Taxi-Branche und das Tourismusland Tirol.“
Markus Freund, Sprecher der Taxi-Innung in der Tiroler Wirtschaftskammer, erläutert die Hintergründe: „Diese Fahrzeuge fahren während der Wintermonate im Auftrag von Online-Anbietern, die ihren Sitz in Ländern wie Hongkong haben. Der Kunde bucht gutgläubig über eine Plattform im Netz, während die Betreiber dann versuchen, die Fahrt abzüglich einer saftigen Provision an Unternehmen vor Ort zu vermitteln. Wenn das nicht möglich ist, greift man wohl auch gerne auf ,Nicht-Unternehmer‘ zurück. Kein Wunder: Die Plattformen bieten ohnehin zu Niedrigstpreisen an, wenn man von diesem Preis noch eine Provision an die Plattform zahlen muss, dann fährt man unter den eigenen Selbstkosten, das macht kein seriöser Unternehmer“.
Die Wirtschaftskammer begrüße diese Kontrollen daher, die man auch selbst in Vorgesprächen mit angestoßen habe. Man habe im Vorfeld die Polizei sogar gebrieft und ein Merkblatt erstellt, worauf bei den Kontrollen zu achten ist. Wie viele von den jetzt publik gewordenen Verstößen tatsächlich auf die redlichen Taxibetriebe fallen und wie viele der schwarzen Schafe den Kontrolleuren ins Netz gegangen sind, konnte Klammer nicht sagen. Die (Finanz-)Polizei macht hier keine Unterscheidung.
Eine der Verfehlungen lässt sich allerdings tatsächlich auf die Taxibranche zurückführen. Die mit über einem Promille erwischte Taxilenkerin war für einen klassischen Taxibetrieb unterwegs. Wobei es sich dabei um keine Tiroler Taxilenkerin gehandelt haben soll, sondern um eine Fahrerin aus Salzburg. jh
Beitragsfoto: BMF-Finanzpolizei
Ach Kontrollen durch den Zoll und das Amt für Arbeitsschutz wären in Hamburg sooo schön.
Hier in Hamburg wären fast alle MWU und EWU mit angestellten Fahrer dran. Auch und gerade die Funkwagen.
Nicht nur wird die Arbeitszeit massiv heruntergelogen, sondern es wird in etlichen Fällen sogar noch rotzfrech Kurzarbeitergeld und in manchen Fällen Corona-Hilfe kassiert. Die EWU lassen durchaus die Fahrer auf ihrem Account (Fahrernummer) fahren, bei kleinen Zentralen fast Standard. Und sie prahlen sogar damit. Viel zu selten führt eine solche Prahlerei zur Anzeige und noch viel seltener zum Handeln der Behörden.
Leider führt die Passivität der Verkehrsgewerbeaufsicht dazu, daß das Auftreten der schwarzen Schafe immer dreister wird.
Eine Umfassende Kontrollaktion aller zuständigen Behörden unter Ausschluß der Verkersgewerbeaufsicht würde wie seinerzeit 2003 beim Taxiunternehmer Nikolai S. dazu führen, daß fast alle Unternehmer mit Angestellten wegen Subventionsbetrug und Verstößen gegen das MiLoG unmittelbar vom Markt getilgt würden.
Angesichts der derzeitigen Umsatzlage wären zwar immer noch genügend Taxen vorhanden, jedoch gäbe es faktisch keine Zentralen mehr. Alleinschon die Strafen nach dem MiLoG (Das dreifache des nicht gezahlten Mindestlohnes) würden auch als Mithaftende die Zentralen finanziell erledigen. Aber wirklich vernichtend würde sich der Wegfall der Funkbeitragszahler auswirken.
Die Situation wäre dann in Hamburg so, daß es vielleicht genügend Taxen gäbe, aber diese für Kunden mangels Zentrale garnicht erreichbar wären. Insbesondere Kranken- und Dialysefahrten, Behinderten- und Schülertransporte wären schlagartig nicht mehr sichergestellt.
Die Aufgabe einer effektiven Gewerbeaufsicht wäre es, derartig ausufernden Wildwuchs von vornherein zu verhindern, anstatt ihre schützende Hand über die Betrüger zu halten. Dazu gehört nicht nur ein reeller Tarif, der die Besonderheiten in unserem Gewerbe abbildet und Löhne deutlich oberhalb des Mindestlohnes ermöglicht, sondern auch in Zeiten der Krise dafür zu sorgen, daß Kurzarbeitergeld kassierende Unternehmen gefälligst ihre Fahrer auch in Kurzarbeit, also nach Hause, schicken und das Gewerbe solange ruhen lassen bis die Sperrstunde wieder aufgehoben ist und das Geschäft einer anläuft.