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Die Taxiquittung als QR-Scan

von Simon Günnewig
30. April 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
5

Nachdem der Fahrgast den QR-Code vom Display der Fahrer-App eingescannt hat, wird ihm die Taxiquittung in seinem Smartphone angezeigt. Foto: MPC-Software

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Ein Systemanbieter hat in seiner Auftragsvermittlung die Möglichkeit der papierlosen Belegausgabe programmiert. Anstelle einer handgeschriebenen Quittung kann der Beleg eingescannt werden.

„Kann ich bitte noch eine Quittung haben?“ Dieser häufig geäußerte Wunsch eines Fahrgastes am Ende einer Taxifahrt wurde in analogen Zeiten meist mit einer per Hand ausgefüllten Taxiquittung erfüllt. Taxiunternehmer und deren Fahrer, die für die Auftragsvermittlung das System „Taris“ von MPC-Software nutzen, brauchen dafür künftig weder einen Stift noch einen Quittungsblock in die Hand nehmen – vorausgesetzt, der Fahrgast hat auf seinem Smartphone einen QR-Code Scanner installiert.

Nachdem der Fahrgast den QR-Code vom Display der Fahrer-App eingescannt hat, wird ihm die Taxiquittung in seinem Smartphone angezeigt. Foto: MPC-Software

Ein solcher QR-Code erscheint nämlich künftig innerhalb der App „TARIS Driver“, über die der Taxifahrer seine Fahrtaufträge angezeigt bekommt. Der Fahrgast muss den Code dann lediglich einscannen. Eine vorherige Registrierung oder das Herunterladen einer App ist nicht nötig. Nach dem Einscannen wird er auf eine Website weitergeleitet, in der er den Beleg entweder einsehen oder als PDF herunterladen oder per E-Mail teilen kann. Mit letzterer Funktion könnte beispielsweise der Business-Kunde die Fahrtkosten gleich an die Abrechnungsstelle seiner Firma weiterleiten.

Matthias Plote, Geschäftsführer von MPC-Software, bezeichnet die neue Funktion als „kleinen Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs.“ Und als weiteren Beweis dafür, dass Taxiunternehmer mit ihren digitalen Lösungen mit jedem externen App-Anbieter mithalten können. jh

Foto: MPC-Software

Tags: Matthias PloteMPC-SoftwareQR-Code
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 5

  1. Gunnar Wachsmuth says:
    6 Jahren her

    Meines Wissens muss die Unterschrift des Fahrers auf den Beleg. Wie soll das gehen?

    Antworten
    • MPC-Software GmbH says:
      6 Jahren her

      Vielen Dank für die tollen Fragen.

      Die meisten Fahrten sind unter 250,-€ und der auszustellende Beleg fällt unter den Begriff „Kleinbetragsrechnung“ (§33 UStDV). Ein solcher Beleg muss laut der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung folgende Angaben beinhalten:

      1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
      2. das Ausstellungsdatum,
      3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
      4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

      Die Unterschrift des Fahrers ist nur auf einer handschriftlich ausgefüllten Quittung erforderlich.

      Antworten
  2. Robert says:
    6 Jahren her

    Und was ist mit der Fahrstrecke? Gehört auch auf den Beleg.

    Antworten
    • MPC-Software GmbH says:
      6 Jahren her

      Vielen Dank für die tolle Frage.

      Die Fahrtstrecke ist bereits auf dem Beleg. Wenn der Auftrag von der Disposition kommt, wird die Route mit den einzelnen Haltestellen zusammen mit den errechneten Kilometer auf den Beleg platziert. Wenn der Fahrer einen Einsteiger aufnimmt, werden die GPS-Positionen von Besetzt- und Freimeldung reverse geocodiert und die ermittelte Adresse auf den Beleg platziert. Wenn Sie TARIS-Driver mit einem Taxameter koppeln wird der Fahrpreis zusammen mit dem passenden Mehrwertsteuersatz ohne weiteres Zutun bei der Freimeldung übernommen.

      Sie können den Beleg aus dem Foto mit Ihrem Smartphone einscannen und sich die Details gerne anschauen.

      Antworten
  3. Cabbi says:
    6 Jahren her

    Auf Quittungen, die per Email verschickt werden, muss nicht zwingend eine Unterschrift drauf sein. Es ist aber auch kein Problem, eine Unterschrift als Datei zu hinterlegen und zu implantieren, wenn die Quittung/Rechnung durch Software erstellt wird. Die Fahrstrecke bzw. Abfahrts- und Zieladresse wird durch GPS vollautomatisch generiert und ebenfalls eingetragen. Denkt einfach mal darüber nach, wie Freenow es macht und auch der Fahrgast, der mit der App Taxi.eu oder Sixt bucht und bezahlt, bekommt eine vollständig rechtskonforme Quittung per Email zugeschickt. Das Problem sind eigentlich die Fahrgäste und Firmen, die alles auf Papier ausgestellt haben möchten, um diese dann auf ein DIN A4 Blatt aufzukleben es dann hinterher einzuscannen und auf irgendeinem Server aufzubewahren.

    Antworten

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