Die aktuelle Bundesregierung aus CDU / CSU und SPD will noch in diesem Quartal ein „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ beschließen. Bevor es allerdings in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen. Wir erläutern, was das bedeutet.
Die PBefG-Novelle zählt zu den so genannten zustimmungspflichtigen Gesetzen. Das heißt, dass auch der Bundesrat in einer Plenumssitzung mehrheitlich zustimmen muss. Der Bundesrat ist die Kammer der 16 Bundesländer. Im Bundesratsplenum hat jedes Bundesland nicht nur eine Stimme, sondern die Stimmen werden aufgrund der Einwohnerzahl der Bundesländer verteilt, somit haben die Bundesländer gewichtet zwischen 3 und 6 Stimmen. Ein Bundesland muss seine Stimmen einheitlich abgeben, also entweder mit „Ja, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthaltungen gelten als „Nein-Stimme“. Die Zustimmung zu einem Gesetz ist dann erfolgt, wenn 35 Ja-Stimmen abgegeben werden.
Bevor es zur Endabstimmung über ein vom Bundestag verabschiedetes zustimmungspflichtiges Gesetz kommt, werden die Gesetzesvorlagen in den Ständigen Ausschüssen des Bundesrats fachlich beraten und gegebenenfalls Änderungsanträge formuliert. Anders als im Bundesratsplenum hat jedes Land bei der Abstimmung im Ausschuss nur eine Stimme, d. h. einer Vorlage kann maximal mit 16 Stimmen zugestimmt werden. Werden gleich viele Stimmen für und gegen eine Vorlage abgegeben, so ist die Vorlage vom Ausschuss abgelehnt.
Der Entwurf zur ersten Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wurde Ende Januar vom Bundesrat im Verkehrsausschuss (federführend), im Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie im Ausschuss für Umwelt beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen waren 21 Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrats, darunter auch unter Punkt 14 die Empfehlung, den kommunalen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit einzuräumen „zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für in ihrem Bezirk beginnende Mietwagenfahrten eine vom Unternehmer einzuhaltende Zeitspanne zwischen Buchung und Fahrtantritt (Vorausbuchungsverpflichtung) durch Auflage zur Genehmigung festlegen.“ (Vorbestellfrist).
Diese Empfehlungen wurden in der Sitzung des Bundesrats am 12. Februar 2021 als Tagesordnungspunkt 43 zur Abstimmung gestellt, wobei über jeden Punkt einzeln und per Handzeichen abgestimmt wurde. Vorher hatten sich die Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie der Bundesverkehrsminister in Redebeiträgen geäußert. Bei der anschließenden Abstimmung gab es für die vorgelegten Änderungsempfehlungen Nummer 3, 11, 13 und 14 keine Mehrheit, somit gehen die in diesen Punkten erarbeiteten Empfehlungen nicht an den Bundestag. Die im Anschluss an die Bundesratssitzung eingereichte Stellungnahme enthält damit auch keine Forderung einer Vorbestellfrist für Mietwagen.
Sofern es wie geplant Anfang März im Bundestag zur Verabschiedung der PBefG-Novelle kommt, wird der Bundesrat in seiner Plenumssitzung am 26. März abstimmen. Dabei sind drei Szenarien denkbar:
1. Der Bundessrat stimmt der Novelle mit mindestens 35 Stimmen zu.
2. Der Bundesrat verlangt die Einberufung eines Vermittlungsausschusses.
3. Der Bundesrat stimmt dem Gesetz nicht zu.
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Bundestags und des Bundesrates. besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsstärke gewählt. Die vom Bundesrat entsandten 16 Mitglieder repräsentieren jeweils ein Land und werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind nicht an Weisungen gebunden. Eine Minimal- oder Maximaldauer, bis es zu einem Beschluss (egal ob positiv oder negativ) kommt, gibt es nicht. jh
Beitragsfoto: Bundesrat
…nun, die hoffnung stirbt bzgl. der dringend benötigten vorbestellfrist bekanntermaßen zuletzt,…wir werden sehen,…und die politiker?! …nun, die vertreten in erster linie meistens sich selbst,…
herzlich
THOMAS DIECKMANN
(berliner taxifahrer)