In Stuttgart droht eine Erweiterung des Dieselfahrverbots auf Euro-5-Motoren, Gericht droht mit Zwangshaft für Politiker, Daimler wird gegen den Vito-Rückruf klagen, ein Gericht bestätigt eine gelöschte Betriebserlaubnis und Verkehrsminister Scheuer wird vom Wetterdienst die Standorte der Mess-Stationen überprüfen lassen. Das Diesel-Dilemma schreibt weitere Kapitel.
Bis zum Freitag nächster Woche muss die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg dem Stuttgarter Verwaltungsgericht ihre Pläne vorlegen, wie sie mit den Diesel-Fahrverboten in der Ländle-Hauptstadt umgehen will. Keine generellen Ausnahmen für Anwohner und Einbeziehung von Euro 5-Dieseln lautet die Prämisse. Das hat die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht durchgesetzt. Äußert sich die Landesregierung nicht innerhalb der gesetzten Frist, könnte schon mal ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden.
Klar ist: Euro 5-Autos sind keine Oldtimer, sondern in der Regel erst wenige Jahre alt. Zwei Klassen werden da unterschieden, 5a und 5b. Der Einführungszeitpunkt für Neuwagen lag zum Jahresbeginn 2011 bzw. 2013. Davon dürften also durchaus noch etliche Wagen unterwegs sein, auch in der Taxi-Branche. Nur: Nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe sollen sie das nicht mehr im Stuttgarter Stadtgebiet. Und das Verwaltungsgericht hat offenbar ein offenes Ohr für diese Wünsche. Laut DUH-Pressemitteilung habe Richter Wolfgang Kern „in großer Klarheit“ deutlich gemacht, dass die „Mini-Diesel-Fahrverbote“ der Landesregierung nicht ausreichend seien. Zur Erinnerung: Grün-Schwarz hatte kürzlich Fahrverbote ab Beginn 2019 für Fahrer älterer Dieselautos in Stuttgart beschlossen. Betroffen seien demnach Diesel der Schadstoffklassen Euro 4 „und schlechter“, das beträfe nach Aussage von Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt mindestens acht Jahre oder älter sind.
Jetzt muss die Regierung im Ländle handeln
Für die Regierung im Autoland Baden-Württemberg kommt die Stuttgarter Gerichtsentscheidung zur Unzeit. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2018 entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt seien. Aber anders als beispielsweise Hamburg, wo es auf zwei Strecken schon Reglementierungen gibt, wird im Südwesten noch diskutiert. Ministerpräsident Kretschmann hatte häufiger betont, er werde natürlich das höchstrichterliche Urteil aus Leipzig respektieren. Aber entsprechende Verbote sollten möglichst vermieden werden. Nun drückt das Stuttgarter Verwaltungsgericht aufs Tempo und will wissen, wie und wann Euro 5-Diesel in die Debatte um Fahrverbote einbezogen werden. Im Laufe des Jahres 2019 soll das der Fall sein. Zudem sollen Ausnahmen für Anwohner wegfallen.
Zwangshaft für Politiker?
In der DUH-Pressemitteilung wird Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in dem Verfahren vertritt, mit den Worten zitiert: „Niemand kann nach der gestrigen mündlichen Erörterung mehr sagen, man hätte nicht gewusst, was zur Umsetzung des Urteils zu tun ist.“ Demnach war das Gericht mit der fortgesetzten Verzögerungstaktik bei der Luftreinhaltung massiv verärgert. Behörden seien für den Schutz aller Menschen da und nicht nur für den Schutz der Autofahrer. „Wir werden vielleicht das erste Verwaltungsgericht sein, das über eine Zwangshaft für politische Mandatsträger oder Behördenleiter beschließt“, sagte Richter Kern der Mitteilung zufolge. Das Gericht ordnete zudem Akteneinsicht in alle Protokolle, E-Mails und rechtlichen Bewertungen des Leipziger Urteils durch den Landesanwalt sowie dessen Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden an und warnte davor, diese Unterlagen zu verändern oder unvollständig zu übersenden.
Weiterer Rechtsstreit bahnt sich bei Daimler an
Die Gerichte werden in der Dieselaffäre auch weiter viel beschäftigt sein. Unterdessen kündigte Daimler an, gegen den Zwangsrückruf seines Kleintransporters Vito wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung vorgehen zu wollen. Aus Sicht der SPD sei dies „super“. Das sagte die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, dem Handelsblatt. So könne juristisch geklärt werden, ob im Zweifel auch Geldbußen gegen Autokonzerne verhängt werden können. Während dies noch in der Schwebe ist, ist ein anderes Urteil schon gefallen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (genau, das ist das eingangs zitierte Gericht) hat den Eilrechtsschutz gegen die sofortige Betriebsuntersagung eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs abgelehnt. Der Besitzer eines Audi A4 Avant 2.0 TDI, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 (EURO 5) ausgestattet ist, hatte nicht an der Rückrufaktion teilgenommen. Seine Begründung: Er lehne das Software-Update ab, weil er gerade einen Schadensersatzprozess gegen Audi führe. Dazu müsse der derzeitige Zustand der Wagens für Beweiszwecke erhalten werden. Die Richter hatten dafür wenig Verständnis und gaben dem Landratsamt Heidenheim Recht. Die Beamten dort hatten ihm den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt.
Inzwischen will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in Städten mit besonders schlechter Luftqualität die Standorte der dortigen Stickoxid-Messstationen vom Deutschen Wetterdienst überprüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass die Luft-Messstellen falsch aufgestellt seien, würde die Debatte neue Brisanz bekommen. tm
Foto: Taxi Times
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Meldet doch alle Autos einmal für einem Monat ab, dann werden auch die Gerichte und die Grünen nicht verstehen, warum kein Geld mehr auf ihr Konto fließt und wieviele Arbeitslose es dann noch geben wird.Die glauben alle, dass das Steuergeld auf den Bäumen wächst und man diese nur schütteln braucht, um zu demGeldsegen wieder zu kommen!!!