Die für heute angekündigte Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird auf Dienstag, 27. Februar, um 12 Uhr vertagt. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen, hieß es zur Begründung in mehreren Medien.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hätte heute entscheiden sollen, ob Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge schon nach der aktuellen Rechtslage zulässig sind. Auslöser für die Verfahren war eine Klage der deutschen Umwelthilfe (DUH), die eine Änderung der Luftreinhaltepläne für die Städte Düsseldorf und Stuttgart erstreiten wollen. In Städten mit einer hohen Schadstoffbelastung der Atemluft sollen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge mit Dieselmotor entweder auf bestimmten Strecken oder in bestehende Umweltzonen umgesetzt werden. Ziel der Diesel-Fahrverbote ist die Reduzierung der Stickstoffdioxide. Bereits 2010 sind Grenzwerte eingeführt worden, die in über 72 Städten in Deutschland bereits überschritten werden. Nach dem Erfolg bei den Verwaltungsgerichten in Stuttgart und Düsseldorf sind die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit einer Sprungrevision direkt an das letztinstanzliche Bundesverwaltungsgericht gegangen. sg
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