Im ersten Schritt wurden die Taxi-Gutscheine der Deutschen Bahn für die großen Bahnhöfe der Republik unter dem Projektnamen TaBeA digitalisiert. Im zweiten Schritt soll jetzt optional die gesamte Taxiflotte integriert werden.
Nach einer Pilotphase in drei deutschen Städten startete das gemeinsame digitale Abrechnungstool der Deutschen Bahn AG (DB) und dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) für Gutscheinfahrten im Herbst 2022 unter dem Namen TaBeA durch und ist inzwischen unter dem Generalmanagement von Taxi Deutschland an den meisten größeren Bahnhöfen Deutschlands etabliert. Die meisten Systemhäuser haben den notwendigen QR-Code-Leser und die Vermittlungsschnittstelle inzwischen in ihre Software integriert. Digitalisierte Taxen, erkennbar am roten DB-Aufkleber, können die Gutscheine so direkt im Fahrzeug aktivieren. Die Abrechnung zum bundesweit einheitlich zwischen DB und BVTM vereinbarten Tarif erfolgt dann automatisch über deren Abrechnungspartner.
Allerdings fehlte bisher noch der letzte Schritt – eine technisch und wirtschaftlich niedrigschwellige Anbindung von Taxi-Flotten im ländlichen Raum, wo solche Gutscheinfahrten eher selten vorkommen und so eine Systemanbindung wirtschaftlich kaum rechtfertigen. Darüber hinaus wollten DB und Bundesverband besonders auch für nicht vorhersehbare Wetterereignisse nötigenfalls tatsächlich auch die gesamte Taxiflotte nutzen können. Daher fehlte auch noch die Option, wie auch nicht digitalisierte Unternehmen bei Bedarf noch Gutscheinfahrten übernehmen können, auch wenn sie die QR-Codes nicht einlesen und die Gutscheine so nicht aktivieren können.
Gerade aufgrund solcher Wetterereignisse sahen sich einige der Abrechnungspartner vor Ort schon in der Vergangenheit gezwungen, auch Drittunternehmen abzurechnen, also Taxiunternehmen von außerhalb oder nicht in die Vermittlung eingebundene Unternehmen. Andere rechneten nur regional ab oder nur eigene Anschlusspartner. Viele Unternehmen waren so verunsichert, ob sie solche Gutscheinfahrten denn nun auch ohne Anbindung an einen Abrechnungspartner erstattet bekommen und haben die Fahrten vorsichtshalber abgelehnt, obwohl kein digitalisiertes Taxi verfügbar war.
Der Verzicht auf diese (in vielen Regionen auch „Graupen“ genannten) Taxen ist natürlich nicht im Interesse des Gewerbes, denn ein gravierender Vorteil beim Abschluss überregionaler Rahmenverträge ist ja gerade die Menge der verfügbaren Einheiten der Branche auch in der Fläche, denn in diesem Segment sind alle Mitbewerber chancenlos.
Mit dem Rollout in die Fläche wird der Anteil von Abrechnungen für Dritte natürlich steigen. Derzeit befindet sich der BVTM in der Vorbereitung des Abrechnungsprozesses für eine Vielzahl von Fahrten, die nicht über Zentralen vermittelt werden können. Ein großes Manko ist dabei, dass die automatisierte Überprüfung der Fahrwege, die Tabea für die digitalisierten Taxis ermöglicht, bei solchen Drittunternehmen nicht gegeben ist. Damit ist also eine aufwändigere Prüfung der Einzelfahrten durch die Abrechnungspartner notwendig, denn eben diese Nachvollziehbarkeit ist ein großer Verhandlungstrumpf auch für zukünftig avisierte weitere digitalisierte Abrechnungsdeals mit überregionalen Großkunden.
Für diese manuelle Abrechnung sucht der BVTM nun Regionalabrechner, also Abrechnungspartner, die sich bereit erklären, für eine definierte Region (etwa ein Bundesland) diskriminierungsfrei alle Taxiunternehmen, die an das TaBeA-System angebunden werden wollen, abzurechnen. In Frage kommen dafür alle Partner, die auch schon jetzt als lokale Abrechnungspartner fungieren. Da diese Abrechnungen für Drittunternehmen natürlich einen höheren Kommunikations- und auch Prüfungsaufwand notwendig machen werden als diejenigen, die im standardisierten Verfahren abgerechnet werden können, wird der reguläre Satz von bis zu fünf Prozent vom Umsatz für die abrechnenden Zentralen als Honorar hier nicht ausreichen. Durch die Einführung der erhöhten Gebühr für eine manuelle Nacherfassung soll nach BVTM-Angaben gleichzeitig auch ein Anreiz gesetzt werden, dass sich alle Taxiunternehmen digital ertüchtigen und ihre Fahrer entsprechend schulen. Ziel sei es, eine kostendeckende und stringente Struktur der Abrechnung zu schaffen.
Allerdings sind die Konditionen für die manuelle Nacherfassung von nicht aktivierten Gutscheinen oder Korrekturen noch nicht abschließend beschlossen. Trotzdem hat der BVTM schon jetzt seine Abrechnungspartner angeschrieben und um Rückmeldung bis zum 15. September gebeten, falls sie auch als Regionalabrechner aktiv werden wollen. Sollten die letztendlich beschlossenen Konditionen für die manuelle Abrechnung ihnen dann doch nicht akzeptabel erscheinen, könnten sie Ihre Meinung auch noch ändern. Für die Bewerbung als Regionalpartner hat der BVTM seinen Partnern ein Onlineformular zur Verfügung gestellt. Wer kein Interesse habe, Regionalabrechner zu werden, brauche nichts weiter zu tun. In diesem Fall können die Partner weiterhin die Unternehmen abrechnen, die sie heute abrechnen. Alle neuen Drittunternehmen, die angebunden werden wollen, gehen dann an den Regionalabrechner.
Für nicht digitalisierte Taxis lohnt sich zukünftig noch mehr als bisher stets ein Blick auf die mit QR-Code ausgestatteten DB-Gutscheine, bevor sie diese einfach als Freifahrtschein akzeptieren. Die exakten aktuellen Akzeptanzbedingungen werden auch zukünftig auf den Gutschein vermerkt sein und ermöglichen den Taxlern vor Ort dann die Entscheidung, ob sie die Fahrt tatsächlich zu den dort erwähnten Konditionen übernehmen wollen oder nicht. Für Bahnkunden, die es eilig haben, lohnt es sich daher auch zukünftig, nach dem roten Aufkleber „DB Taxigutschein willkommen“ Ausschau zu halten, bevor sie mit ihrem Gutschein einsteigen, da solche Taxler dann auch mit der Abwicklung der Gutscheinfahrt vertraut sein werden. rw
Beitragsbild: Collage Remmer Witte
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