Taxi- und Mietwagenunternehmer*Innen bekommen ein großes Haftungsproblem, wenn sie Fahrer*Innen einsetzen, die ihre Schicht ohne gültigen Führerschein absolvieren. Welche Strafen erwarten den Unternehmer? Wie oft sollte und darf kontrolliert werden und welche digitalen Hilfsmittel vereinfachen Kontrolle wie Dokumentation?
Mit dem § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kommen Taxi- oder Mietwagenunternehmer*Innen hoffentlich selten in Berührung. Falls doch, kann es zu empfindlichen Folgen kommen – im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe. Denn mit einer solchen von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße wird bestraft, wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“
Für jeden Unternehmer ist es daher rechtlich notwendig, dass er bei der Einstellung eines neuen Fahrers / Fahrerin überprüft und entsprechend dokumentiert, dass ein gültiger Führerschein vorliegt. Was aber, wenn dem Angestellten seine Fahrerlaubnis mittendrin entzogen wird und er dies seinem Arbeitgeber nicht mitteilt?
Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht, lautet ein allgemein gültiger Rechtsgrundsatz. Folglich muss der Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer die Führerscheine seiner Fahrer*Innen regelmäßig überprüfen. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach der Verlust des Führerscheins dem Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer unverzüglich mitzuteilen ist, reicht nicht aus, um sich der Haftung zu entziehen.
Nötig ist eine regelmäßige und dokumentierte Überprüfung des Führerscheins im Original. Sie sollte 2x pro Jahr stattfinden. Dieser Rhythmus wird auch datenschutzrechtlich als angemessen betrachtet. Gerade für Taxi- und Mietwagenunternehmer *Innen mit mehreren Fahrzeugen sind solche Überprüfungen kostspielig und zeitaufwändig.
Helfen können dabei digitale Errungenschaften, bei denen beispielsweise die RFID-Technik zum Einsatz kommt. Ein auf Führerscheinen aufgebrachter Aufkleber enthält Daten, die mittels elektromagnetischer Wellen von einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen werden können. In Kombination mit der NFC-Technologie ist es dabei nicht mehr notwendig, dass sich Lesegerät und Führerschein berühren müssen.
Die RFID-Technologie hat viele Anwendungsbereiche, entsprechend viele Anbieter zur Erstellung der entsprechenden Etikette (Tags) gibt es dazu. Die Stichwortsuche „Anbieter RFID Tags“ in den gängigen Suchmaschinen genügt.
Nicht weniger vielfältig sind die Lösungen zum digitalen Auslesen und anschließender rechtssicherer Dokumentation (Stichwortsuche „elektronische Führerscheinkontrolle“).
Seit neuestem hat nun auch der Taxameterhersteller und Datenverarbeiter „Hale“ eine solche Lösung in seinem Portfolio. Taxiunternehmer*Innen, die einen der Datendienste des Unternehmens oder den kürzlich vorgestellten Kassenautomaten nutzen, steht ab sofort das Zusatzmodul „Führerschein-Kontrolle“ zur Verfügung. Zur Nutzung seien lediglich zwei Tools erforderlich: Ein NFC-Lesegerät sowie pro Führerschein ein RFID-Tag, der auch bei Hale direkt bezogen werden kann.
Jede über das neue Modul durchgeführte Führerschein-Kontrolle wird im Datencenter protokolliert und kann bei behördlicher Nachfrage mittels Ausdruck aus dem Datencenter jederzeit nachgewiesen werden. „Das Kontroll-Intervall ist dabei individuell einstellbar – und ein Ampelsystem zeigt an, wenn Kontrollen erneuert werden müssen“, schreibt Hale in einer kürzlich veröffentlichten Produktbeschreibung. Dort wird auch der Preis genannt: Für die Nutzung des Tools werden ab 31. Oktober dieses Jahres 50 Cent pro Monat und Fahrzeug fällig. Bis dahin können Schnellentschlossene das Zusatzmodul „Führerschein-Kontrolle“ kostenlos nutzen.
Ergänzung am 13.8.2020: Der Taxameterhersteller „Semitron“ bietet dieses Verfahren laut eigener Angaben schon seit über vier Jahren an. Es wird gegen einen geringen Preis ein NFC-Lesegerät in Verbindung mit Taxameter oder Wegstreckenzähler verbaut und ein RFID-Chip auf den Führerschein des Fahrers geklebt, somit muss der Fahrer, um seine Schicht zu beginnen, seinen Führerschein an Bord haben. Mit abgekratztem Chip oder gar keinem Chip kann auch keine Schicht mehr begonnen werden.
Das System habe laut Semitron bei Datenverarbeitungsdienstleistern wie beispielsweise TaxiWin, Starksoft oder Tesymex keine zusätzlichen Kosten. jh
Ergänzung am 31.8.2020: Auch der Software-Entwickler und App-Anbieter taxi.de hat die Führerscheinkontrolle in sein Vermittlungssystem integriert.
gibts bei anderen gratis- ohne modul
Da hat Hale aber noch zu lernen, der Aufkleber darf wie im Bild zu sehen so nicht angebracht werden.
Das Konzept ist schon uralt und wird in der LKW Branche seit Jahrzehnten benutzt, im Taxigewerbe seit über vier Jahren mit dem richtigen Datendienstleister und Taxameter ohne monatliche Abzocke.
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Leserkommentars vertritt den Taxamater-Hersteller Semitron.