Neue Wendung im Fall der unzuverlässigen Geschäftsführer: Nachdem das OVG den Konzessionsentzug kippte und das Verfahren an das VG zurückverwies, bestätigte dieses nun für 47 der 77 Mietwagen sein ursprüngliches Urteil.
Im Januar hatten die vier Mietwagenbetriebe, deren gemeinsamer Geschäftsführer sich aufgrund von Rechtsverstößen als unzuverlässig erwiesen hatte, ihre Konzessionen nach dem Austausch des Strohmanns auf den Chefsesseln per Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückerhalten (Taxi Times berichtete). Zugleich wurde der Fall an die erste Instanz zurückverwiesen. Nun hat das Verwaltungsgericht sein damaliges Urteil – mit neuer Begründung – bestätigt und den Betrieben die Konzessionen wieder entzogen.
Dem vorausgegangen war ein monatelanger Rechtsstreit: Es war unter anderem nachgewiesen worden, dass Fahrzeuge nach Auftragsfahrten für Uber die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht regelmäßig nicht eingehalten hatten – ein klarer Widerspruch zur Zuverlässigkeit der Geschäftsführung. Die Genehmigungsbehörde widerrief die Genehmigungen für 77 Mietwagen der vier Betriebe, die alle denselben Strohmann als Geschäftsführer hatten. Da die Fahrzeuge nach dem Entzug der Konzessionen zudem weiterhin eingesetzt wurden, war auch der Eilantrag der Betreiber beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht auf Aussetzung der Konzessionsentscheidung im September 2023 erfolglos (Taxi Times berichtete).
Dagegen wehrten sich die Firmen, die den Geschäftsführer zwischenzeitlich ausgewechselt hatten und nun argumentierten, die Unzuverlässigkeit sei ja gar nicht mehr gegeben – das typische Hase-und-Igel-Spiel von Uber. Sie zogen in die zweite Instanz und bekamen Recht: Das OVG in Münster erlaubte den Betrieben bis auf Weiteres, die Mietwagen wieder einzusetzen, und ließ das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Fall neu aufrollen.
Wie die „Rheinische Post“ berichtet, urteilte das Verwaltungsgericht nun letzten Freitag, dass die Stadt zwei der Unternehmen die Genehmigungen für 47 Wagen zurecht entzogen hatte. Die Unternehmen müssen den Betrieb der Wagen sofort wieder einstellen.
Für den erneuten Konzessionsentzug hatte das Gericht eine neue Begründung: Die Firmen hatten sich zwei angekündigten Betriebsprüfungen durch die Stadt widersetzt, indem sie die städtischen Mitarbeiter nicht in ihre Büro- und Geschäftsräume gelassen und keine betrieblichen Unterlagen vorgelegt hatten. So war es den Behörden unmöglich zu kontrollieren, ob die Unternehmen das Personenbeförderungsgesetz einhalten. Aufgrund dieses Gesetzesverstoßes mussten ihre Konzessionen zum Gelegenheitsverkehr widerrufen werden.
Damit ist auch der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts vom Januar hinfällig, das den Betrieb vorerst wieder zugelassen hatte. Dass die Firmen die Betriebsprüfungen verweigert hatten, rechtfertige den Entzug der Konzessionen, argumentierte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Im Falle einer erneuten Beschwerde durch die Mietwagenunternehmen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts würde wiederum das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. ar
Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle
Schauen wir mal wie lange wir sie los sind.
Bitte in allen Städten kontrollieren und reagieren
Die Rückkehrpflicht ist der App Uber und Bolt nicht gedacht . Es werden in bestimmten Stadt Zonen dynamische Preise angezeigt wo der Fahrer hin fahren muss um den doppelten Betrag zu kassieren und schneller eine Fahrt zu bekommen. So ist es zu mindestens in Düsseldorf. Da steht z.b so geg 21:30 der Flughafen auf der Karte Rot was bedeutet .:fahr hier hin bekomme eine Fahrt mit einem Preisfaktor 1,5 oder 2,5 oder oder . Der Fahrer fährt automatisch hin um seine Kasse zu erhöhen. Diese Option bittet richtig eingerichtete Bliq Driver App wer das nicht glaubt kann sich gerne bei mir melden ich sende euch interessante Fotos wie genau das ganze System funktioniert. Aber noch mal kein Rückehrpflicht wird berücksichtigt und plus habe ich ne Frage . Aus welchem Recht bezahlen die Plattformen Prämien an Fahrern die bei denen nicht angestellt sind und zwar immer noch …