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Duisburg: Taxigewerbe demonstriert für Mindestentgelte

von Axel Rühle
1. April 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
Duisburg: Taxigewerbe demonstriert für Mindestentgelte
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In der fünftgrößten Stadt Nordrhein-Westfalens stand am Freitag fast ein Drittel der konzessionierten Taxis vor dem Rathaus. Mit den vom BVTM bekannten gelb-roten Demo-Tafeln machten sie auf die Not des Gewerbes aufmerksam.

„Wir sind hier, um auf das Taxisterben aufmerksam zu machen. Es brennt bei uns“, sagte Taxi-Duisburg-Vorstand Frank Wittig zu den Medienvertretern, die bei sonnigem Wetter auf den Duisburger Burgplatz gekommen waren. Sein Vorstandskollege Ilhan Koyuncu prophezeihte: „Wenn sich nichts ändert, müssen wie 2024 auch dieses Jahr 20 bis 30 Prozent unserer Kollegen aufgeben.“

Ein anderer Unternehmer wird von WAZ Online zitiert: „Ich habe 17 festangestellte Fahrer, die bekommen Urlaubsgeld, Krankengeld, Mindestlohn. Ein Fahrer kostet mich 17 Euro die Stunde. Damit ich auf plus/minus null komme, muss der Fahrer 25 bis 39 Euro pro Stunde einfahren – während uns Uber mit Dumping-Preisen das Geschäft kaputt macht.“

Frank Wittig und Fuat Cetin von der Duisburger Taxi-Genossenschaft

Aufgerufen zum öffentlichen Protest hatte die Taxi-Funktaxi-Zentrale e.G. In Kooperation mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hatten die Vorstände Fuat Cetin und Frank Wittig große Transparente, Autofenster-Schilder und Flyer bereitgestellt, die an die Teilnehmer verteilt wurden. Rund 80 hellelfenbeinfarbene Fahrzeuge standen auf dem Burgplatz, fast ein Drittel der in der 500.000-Einwohner-Stadt konzessionierten Taxis, die inzwischen einer Konkurrenz durch eine ähnlich hohe Zahl an Mietwagen ausgesetzt sind.

Fast ein Drittel aller Dusiburger Taxis war dabei.

Neben den Zentralenvertretern waren unter anderem Unternehmer der Betriebe Taxi Süd, Ehrenberger, West, Homberg und Roto zur Demo gekommen. Sie fordern die Einführung von Mindestfahrpreisen für Mietwagen, um den illegalen Dumpingwettbewerb einzudämmen. Dabei sind sie – wohl aufgrund des Leipziger Gerichtsurteils, in dem die Richter Anstoß an der Höhe der dort eingeführten Mindestfahrpreise nahmen – eher zurückhaltend: Im Gespräch ist laut Medienberichten ein Mindestkilometerpreis von 2,30 Euro – deutlich unterhalb der Werte im Taxitarif. Bei einer Taxifahrt kommen (seit Ende November 2022) zum Grundpreis von 4,90 Euro (Kombi plus zwei Euro, Großraum plus sechs Euro) tagsüber 2,50 Euro pro Kilometer hinzu, nachts und an Sonntagen 2,70 Euro pro Kilometer – im Bundesvergleich relativ hohe Preise – was eindeutig zeigt, dass die Preisoption ausgeschöpft ist und die Politik jetzt andere Lösungen anwenden muss, um der Taxibranche die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Mit der Demo konnte man die politisch Verantwortlichen nun offenbar sensibilisieren: Der Stadtrat, an den sich die Forderung der Demonstranten richtet, will die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen nun prüfen. ar

alle Fotos: Taxi-Funktaxi-Zentrale e.G. Duisburg

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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. J. Chronor says:
    8 Monaten her

    Die von Uber mit sogenannten ‚Werbekostenzuschüssen‘ subventionierten Mietwagen, die als Pseudotaxis eingesetzt, auch noch systematisch und vorsätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen, Arbeitsrecht missachten und sowieso das PbefG mit Füßen treten, diese Mietwagen dienen nur dazu, das Taxigewerbe zu töten (siehe Interview mit Travis C. Kalanick, Gründer von Uber).

    Sobald mit den derzeit praktizierten Dumpingpreisen das Taxi erledigt wurde, gibt’s kein zuverlässiges Angebot mehr. Nicht mehr in zeitlicher und auch flächenmäßiger Hinsicht. Regulierung im Personenbeförderungsgeschäft ist gelebte Soziale Marktwirtschaft, im Gegensatz zum maximal Profit orientiertem regellosem Freibeutertum.

    Die im Taxitarif von den Kommunen zu berücksichtigende Mischkalkulation ist Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes. Die Funktionsfähigkeit zu beachten ist Bestandteil des PbefG!

    Die Kommunen sind hier in der Verantwortung, durch einen Mindesttarif in ausreichender Höhe die illegalen Pseudotaxi zu verhindern!

    Ausreichend, um abzuschrecken, kann nur ein Tarif sein, der im Bereich des Pflichtfahrgebiets IMMER mindestens um 12% über dem Taxifahrpreis liegt! Das entspricht der Differenz aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen im Nahverkehr.

    Ich kritisiere das Leipziger Urteil deshalb, weil es die notwendige abschreckende Wirkung des Mindesttarifs nicht ausreichend würdigt. Dabei hat gerade dieses Urteil in aller Ausführlichkeit den Unterschied zwischen Mietwagen und Taxi herausgearbeitet.

    Mindesttarif unter Taxitarif fördert Kriminalität!

    Antworten
    • Bruno says:
      8 Monaten her

      Ausgezeichnet !!!!!

      Antworten
    • Igor Isaev says:
      8 Monaten her

      Verstehe nicht wie es sein kann zu sagen der Mietwagen Tarif unter Taxi Tarif ist auskömmlich wenn der Taxitarif extra so ausgerechnet wird dass alle Kosten und ein minimales Gewinn erwirtschaftet wird. Sollte der Mietwagen günstiger sein als Taxi dann verstehe ich nicht wieso Taxi so viel kostet wie es von Kommune vorgegeben wird….

      Antworten
      • J. Chronor says:
        8 Monaten her

        Die Rosinenpickerei der Mietwagen in ‚guten‘ Zeiten ist das Problem. Der Taxitarif muß allerdings so gestaltet sein, dass er im Ganzjahresduchschnitt ein funktionierendes Taxigewerbe ermöglicht.
        Wir sind in der Pflicht, als Gesamtgewerbe ein dem üblicherweise zu erwartenden Bedarf entsprechendes Angebot bereit zu halten. Jeder von uns weiß, wann der Umsatz besser ist als im Durchschnitt. Wir sind dann aber auch da, wenn es nicht so gut läuft.
        Mietwagen muß das nicht und ist dann auch nicht verfügbar. Abgesehen davon, daß Mietwagen auch gar nicht so tun darf, als ob er so was wie Taxi sei!
        Mit Bereithalten im öffentlichen Raum z.B.

        Antworten

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