Das Geschäftsmodell der Plattformanbieter basiert auf Rechtsbruch. Diese These wird überall dort bestätigt, wo Aufsichtsbehörden kontrollieren. Ein weiteres Beispiel dafür ist Frankfurt am Main. Dort wurden bei fast 90 Prozent aller kontrollierten Mietwagen und deren Fahrern Verstöße unterschiedlichster Art festgestellt.
Im Dezember vergangenen Jahres und im Januar diesen Jahres wurden in Frankfurt insgesamt 45 Mietwagenkontrollen durchgeführt. 32 Kontrollen davon vom Regeldienst der Stadtpolizei. 13 weitere Kontrollen fanden im Rahmen gezielter Schwerpunktkontrollen statt.
Besonders häufig wurden dabei Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgestellt. Insbesondere das unerlaubte Bereitstellen zur Aufnahme von Fahrgästen sowie Verstöße gegen die Rückkehrpflicht waren die Regel. Beanstandet werden mussten zudem nicht vorhandene Personenbeförderungsscheine und Konzessionen sowie fehlende Ordnungsnummern an den Fahrzeugen.
Neben den rechtlichen Verstößen gegen das PBefG kamen aber auch einige Fahrzeugmängel wie fehlende Alarmanlagen und fehlende Warnwesten. Manche Mietwagen waren sogar mit abgelaufenem TÜV unterwegs. Auffällig war zudem, dass die Mehrzahl der beanstandeten Mietwagenbetriebe nicht aus Frankfurt, sondern aus dem Umland kamen.
In einzelnen Fällen wurden vor der Kontrolle der Fahrzeuge Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt. Im Zusammenhang mit den festgestellten Verstößen laufen nun zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie befinden sich derzeit im Anhörungs- und Ermittlungsstadium.
Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, sagte in einer Presseaussendung: „Die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Mietwagengewerbe ist ein zentraler Baustein für fairen Wettbewerb und die Sicherheit der Fahrgäste. Wer sich nicht an geltendes Recht hält, verschafft sich unzulässige Vorteile und gefährdet das Vertrauen in dieses Gewerbe. Die Stadtpolizei wird deshalb auch künftig im engen Austausch mit der Genehmigungsbehörde ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen und bei Bedarf weitere Schwerpunktmaßnahmen durchführen.“
Das ist für Frank Nagel, den mobilitätspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion nicht genug. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sagte Nagel, dass es offenbar „ein Systemproblem im Mietwagengewerbe“ gebe. Es sei gut, dass die Stadtpolizei kontrolliere. „Aber bei dieser Trefferquote brauchen wir deutlich häufigere und systematische Kontrollen – gerade auch bei Betrieben, die ihren Firmensitz im Umland haben.“
Nagel, der auch eine Forderung nach einem Mindestbeförderungsentgelt (MBE) unterstützen würde, fordert einen konsequenten Abgleich der Mietwagenkonzessionen mit den Plattformen. Seit vergangenem Juli werden die Neuanmeldungen zur Überprüfung an die Behörden weitergeleitet. sg
Kommentar der Redaktion: Das Bild scheint sich vielerorts zu gleichen. Auch bei den Kontrollen in München war die Quote der bemängelten Mietwagenunternehmen ähnlich hoch. Kontrolliert wurde auch hier jene Mietwagen, die für Fahrtenvermittler wie Uber oder Bolt unterwegs sind und größtenteils zu den dort vorgegeben Dumpingpreisen fahren müssen. Da diese aber nicht wirtschaftlich sind, umgehen die Mietwagenunternehmen und deren Fahrer systematisch geltende Gesetze.
Eigentlich müsste diese Erkenntnis Frau Rinn ausreichen, um regelmäßige Kontrollen als absolute Notwendigkeit anzusehen. Ebenso wie ein Datenabgleich aller bestehenden App-vermittelten Mietwagen. Eine Zusammenarbeit mit dem Zoll, der bei den aktuellen Kontrollen scheinbar nicht involviert war, wäre wichtig, denn die Kontrollen andernorts zeigen, dass viele Mietwagenunternehmen systematisch Unregelmäßigkeiten bei den Arbeitszeiten und dem Angestelltenstatus der Fahrer aufweisen.
Beitragsfoto: Symbolbild Frankfurt Foto pixabay






