Das Bundeskabinett hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Für das Taxigewerbe ist damit eine hohe Hürde bei der Zulassung von Elektrotaxis abgebaut.
Entsprechend vollmundig wird die heutige Änderung auch von der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypris in einer Pressemeldung gefeiert: „E-Autos sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität. Gerade die große Taxiflotte in Deutschland bietet hier einen wichtigen Hebel. Mit der heutigen Änderung der Mess- und Eichverordnung erleichtern wir es deshalb Taxiunternehmen, E-Taxis einzusetzen.
Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Andererseits erhalten aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten.
„Damit können E-Autos, die vom Hersteller nicht in der Taxi-Variante angeboten werden, leichter zu E-Taxis nachgerüstet werden. Das bringt die Elektromobilität auf unseren Straßen voran und hilft, die Schadstoffbelastung in den Städten zu verringern“, freut sich Zypris.
Der Änderung war eine Bundesrats-Initiative von Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies vorausgegangen. jh
Symbol-Foto: Taxi Times
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Na super, endlich!
Aber Moment…Es gibt gar keine konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber, denn damit wäre es schon immer problemlos auch für andere Fahrzeuge gegangen.
… aber es liest sich erst einmal gut.