Ein für nächste Woche angesetzes Webinar soll den Status-Quo zum aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beleuchten. Die Veranstalter vertrauen dabei auf die Expertise von Bolt. Ebenfalls als Referent angekündigt ist Dirk Ritter von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Stadt Hamburg.
Am kommenden Dienstag, 24.10.23, veranstaltet der „Behörden Spiegel“ ein Webinar unter dem Titel „Quo Vadis Personenbeförderungsgesetz (PBefG)? Status Quo | Taxi-Flextarife | Mindestpreise“. Man wolle den Teilnehmern dabei Chancen, Möglichkeiten und Risiken des „neuen“ PBefG aufzeigen, heißt es in der Ankündigung.
Die PBefG-Novelle wird dort auch als Reform bewertet, welche „die Verantwortung für die Umsetzung auf überforderte und unterbesetzte Kommunen abgewälzt hat.” Deshalb gäbe es große Unsicherheiten auf allen Seiten bezüglich der Zukunft des Gewerbes. „Wenige Themen im Bereich Verkehr und Mobilität werden so kontrovers geführt wie der mutmaßliche Konflikt zwischen Taxis, Mietwagen und Plattformanbietern.“
Die Zeitung Behörden Spiegel erscheint monatlich mit einer Druckauflage von 103.000 Exemplare und betreibt zudem eine eigene Website. Man bezeichnet sich selbst als „auflagenstärkste unabhängige Zeitung für den Öffentlichen Dienst in Deutschland.“
Ob diese Unabhängigkeit bei diesem Webinar aber wirklich gegeben ist? Schon die Formulierung eines „mutmaßlichen“ Konflikts zwischen Taxis, Mietwagen und Plattformanbietern lässt die Stoßrichtung des Veranstalters in Richtung pro Plattformanbieter erahnen.
Verstärkt wird dies durch die Referentenbesetzung. Vortragen werden dort Dustin Williams und Dr. Henrike Schulte. Williams ist Senior Public Policy Manager DACH beim Plattformvermittler Bolt und stellvertretnder Vorsitzender der “Plattform Shared Mobility (PSM)”. Schulte ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte. Sie war einer der Autorinnen des nach ihrer Kanzlei benannten Gutachtens „zur Einführung tarifbezogener Regelungen für den Verkehr mit Mietwagen auf der Grundlage von § 51a Abs. 1 PBefG“. Der § 51 a ist jener Paragraph, der Kommunen die Möglichkeit gibt, Mindestentgelte für Mietwagen festzulegen.
Das Oppenländer-Gutachten wurde im Auftrag von Bolt erstellt und ist eines von fünf Gutachten zum Thema Mindestentgelte für Mietwagen. Sowohl in den anderen Gutachten als auch von weiteren Experten wurden einige Interpretationen und Schlussfolgerungen aus dem Oppenländer-Gutachten als unzutreffend widerlegt (Taxi Times berichtete). Somit wollen zwei Bolt-Interessenvertreter bei diesem Webinar, dessen Teilnehmer hauptsächlich Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden sind, das neue PBefG im Hinblick auf Festpreise und Mindestentgelte bewerten.
Für etwas Ausgewogenheit fürfte da der dritte Referent, Dirk Ritter sorgen: Ritter ist bei der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für den Personenbeförderungsbewreich zuständig. Er und seine Mitarbeiter achten bei Genehmigungsverfahren sowohl bei den Taxi- wie auch Mietwagenunternehmern sehr genau auf die Einhaltung aller rechtlich vorhandenen Vorgaben – mit dem Ergebnis, dass weder Bolt noch Uber nennenswert in der Hansestadt vertreten sind, weil deren Geschäftsmodell letztlich nur auf Basis von Rechtsbruch funktioniert.
Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich das Webinar inhaltlich entwickelt. jh
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