Ab 2. August müssen Neulinge in der Taxibranche keine Ortskunde, sondern stattdessen eine Fachkunde nachweisen. Das wirft innerhalb der Branche viele Frage auf.
Grundlage der Veränderung ist das im März verabschiedete „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“, das seit Dienstag mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die letzte formale Hürde genommen hat und – zumindest größtenteils – ab Anfang August in Kraft treten soll.
Durch dieses Gesetz wird das Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in zahlreichen Punkten verändert, unter anderem bei den Voraussetzungen zur Erlangung des Personenbeförderungsscheins (P-Schein). Künftig sollen Neubewerber nur dann einen Personenbeförderungsschein für Taxis, Mietwagen oder Gebündelten Bedarfsverkehr (GBV = Pooling) von der Behörde ausgestellt bekommen, wenn sie eine Fachkunde nachweisen. Im Gegenzug entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung, die zuletzt allerdings sowieso nur noch für Taxineulinge galt. Die Ortskunde für Mietwagen- und Krankenwagenfahrer war 2016 aufgehoben worden.
Die neue Regelung tritt am 2. August 2021 in Kraft und wirft nun innerhalb der Taxibranche zahlreiche Fragen auf. Taxi Times zeigt, welche Fragen bereits beantwortet werden können und wo Politik und Verwaltung noch im Trüben fischen.
Hinweis: bei Punkt 7 und 9 wurden am 14.5.2021 Aktualisierungen vorgenommen.
- Bekommt man bis dahin gar keinen P-Schein mehr?
Doch, zu den „alten“ Bedingungen. Wer also eine Erlaubnis zum Taxifahren beantragen möchte, muss unter anderem den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ortskundeprüfung erbringen. - Müssen alle eine Fachkunde nachweisen, also auch die schon aktiven Taxi- und Mietwagenfahrer?
Nein, es greift das so genannte Übergangsrecht. Bisher erteilte Erlaubnisse bleiben gültig. Auch bei einer turnusmäßigen Verlängerung wird kein Fachkundenachweis verlangt. - Kann ein bisheriger Mietwagenfahrer ab 2. August dann auch taxifahren?
Nein, nicht automatisch. Der Fahrer muss bei der Behörde eine Erweiterung der bisherigen Erlaubnis auf Taxi beantragen. - Gilt der P-Schein für Taxi und Mietwagen dann auch für die neuen Verkehrsarten?
Ja, ab 2. August dürfen Taxi- und Mietwagenfahrer auch als Fahrer im GBV und im Linienbedarfsverkehr mit Pkw eingesetzt werden. - Kann man sich schon auf die Fachkundeprüfung vorbereiten?
Nein, denn im Moment steht noch nicht einmal fest, ob überhaupt eine Prüfung vorgeschrieben wird und wenn ja, ob diese dann von der Kommune, der IHK, dem TÜV oder einer anderen Institution durchgeführt wird. - Wenn es keine Prüfung gibt, genügt dann der Besuch irgendeiner Taxischule?
Nein, es dürfte dann eine Regelung geben, wonach die Behörden nur Fachkundenachweise von zertifizierten Schulen / Akademien anerkennen. Für viele der aktuell existierenden Taxischulen würde das bedeuten, dass sie sich zertifizieren lassen müssen. Das ist ein aufwändiges Verfahren. Der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) spricht sich unter anderem auch deshalb für eine elektronische Prüfung aus, die zum Beispiel von der IHK abgenommen werden könnte. - Welche Inhalte soll die Fachkunde haben?
Im „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ finden sich zu diesem Punkt nur sehr wenige und spärliche Angaben. Abgedeckt werden sollen mit der Fachkunde vor allen Dingen Aspekte der Verkehrssicherheit, weshalb künftige Taxi-, Mietwagen- und GBV-Fahrer Kenntnisse über Unfallverhütungsvorschriften, besondere Kindersicherungspflichten und Überfallsicherheit haben sollen. Die Qualifikationsnachweise sollen zudem praxisorientierte Inhalte haben und keine allzu hohen Anforderungen aufweisen.
Das ist auch im Interesse des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM): „Das Taxi- und Mietwagengewerbe steht bei der Personalgewinnung in Konkurrenz zu anderen Branchen und wir sollten uns davor hüten, für den Berufszugang zu hohe Anforderungen zu stellen“, sagte Herwig Kollar, Präsident des BVTM im Rahmen der Conference Days des Huss-Verlags.
Ergänzung am 14.5.21: Patrick Meinhardt, TMV-Bundesgeschäftsführer und langjähriger Bildungsexperte der FDP-Fraktion im Bundestag und der Bildungsallianz des Mittelstandes, möchte die Messlatte höher legen: „An den Fachkundenachweis müssen hohe Anforderungen gestellt werden“, sagte er am 12. Mai. „Taxifahren ist ein Beruf mit hoher Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Dem muss die `Kleine Fachkunde` in vollem Umfang Rechnung tragen. Dazu gehören nach dem im Ministerium schon eingereichten ersten Vorschlag des TMV vom Kundenumgang über das Personenbeförderungsgesetz, vom Umweltschutz über das Arbeits- und Sozialrecht, von betriebswirtschaftlichen über technischen Kenntnissen bis zur Sicherheit, Datenschutz und Zivilrecht, von der Besonderheiten der Verkehrsformen über Auslandsfahrten bis hin zu Kranken- und Inklusionsfahrten.“ - Wer arbeitet die Inhalte aus?
Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Anforderungskatalogs beschäftigt sich zur Zeit das Bundesverkehrsministerium. - Kann sich das Taxigewerbe bei der Festlegung der Inhalte einbringen?
der Taxi- und Mietwagenverband TMV, der vor kurzem gegründet wurde, hat hier bereits Vorschläge unterbreitet und schlägt Verkehrsminister Scheuer einen „Runden Tisch Kleine Fachkunde“ vor. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat seine Vorschläge indes am 27. April mit Mitarbeitern des Verkehrsministeriums erörtert. Sie orientieren sich an den Ausführungen, welche der Verband schon vor vielen Jahren als so genannte „Kleine Fachkunde“ der Politik vorgelegt hatte. Seitdem befinde man sich laut Aussage von BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann im „Austausch auf Arbeitsebene.“ - Werden die Inhalte einheitlich definiert werden und somit für ganz Deutschland gelten?
Auch das ist noch nicht eindeutig festgelegt, allerdings ist damit zu rechnen. Das bedeutet dann, dass man mit einer gültigen Fachkunde überall in Deutschland Taxifahren kann. - Was passiert, wenn die Inhalte der Fachkunde bis Anfang August nicht festgelegt sind?
Dann gibt es für die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Möglichkeit, unter Anwendung des § 74 FeV Ausnahmen von den Vorschriften zu erlassen, indem sie beispielsweise festlegen, dass ab 2. August bis 31.12.2021 ein P-Schein auch ohne Nachweis einer Fachkunde ausgestellt werden darf. Diese Möglichkeit haben die Behörden übrigens bereits jetzt, weshalb es durchaus sein kann, dass eine Landesregierung ihre zuständigen Führerscheinstellen anweist, schon vor dem 2. August auf den Nachweis einer Ortskundeprüfung bei Antragsstellung eines P-Scheins für Taxi zu verzichten. In jedem Fall darf die Behörde ab 2. August aber keinen Ortskundenachweis mehr verlangen, denn die jetzige Rechtsgrundlage verfällt am 2. August - Was bedeutet das für die regionalen Taxischulen?
Vor allen in den Großstädten dauert die Vorbereitung auf eine erfolgversprechende Prüfung mehrere Wochen. Deshalb haben Sie schon jetzt kaum noch Nachfrage nach Ortskundekursen. Viele dieser Vorbereitungskurse werden von Taxiverbänden – und Zentralen durchgeführt und bildeten bisher eine wichtige Einnahmequelle. Allerdings können sie wegen Corona derzeit sowieso nur eingeschränkt angeboten werden.
Bleibt zum Schluss noch das Fazit, ob der Wegfall der Ortskundeprüfung gut oder schlecht für das Taxigewerbe ist. Fakt ist: Egal, ob jemand als Taxi-, Free Now-, Uber- oder Moiafahrer arbeiten will, für alle gilt künftig die gleiche Voraussetzung: Der Nachweis einer Fachkunde. Somit sind die Zugangsvoraussetzungen wieder auf einem einheitlichen Level und der Wettbewerbsnachteil ausgemerzt, der für Taxiunternehmen bei der Fahrersuche seit dem Wegfall der Ortskundepflicht für Mietwagen entstanden war. jh
Beitragsfoto: Pixabay
Der Wegfall der Ortskenntnisprüfung ist absoluter Unfug. Die Qualität der Fahrer wird sinken und damit auch die Nachfrage an Taxis. Man hätte viel lieber den alten Status Quo wieder herstellen sollen:
Keine Ortskenntnis- kein Personenbeförderungsschein.
Weder für Taxi noch für Mietwgen.
Haben die alten Taxler nicht alle die Prüfung abgelegt??? Ohne Stadtkenntnisse einen Fahrer auf unsere Kundschaft los zu lassen, ist verantwortungslos. Nur mit Navi fahren, kann doch jeder. Was aber wenn das ausfällt??? Dann muss der Fahrer einen erfahrenen Kollegen holen oder Wie???
Sorry das ist in meinen Augen ein ganz großer Fehler.
Ich muss H Huber Recht geben , in meinen Augen das Dümmste , was es an Neuerungen gibt . Ohne Taxi Schein Prüfung neue Fahrer auf dieses Geschäft loszulassen ist nicht zu verantworten.
Ein idiot bleib ewig Ein idiot😂.Wenn jemand Taxi fährt er lernt Automatisch. Ein GPRS wird nie ausfallen wenn du Ein oder 2 Auflade Device hast.komm raus aus dem Alten zeit😂😂
So schaut es aus 😏😂
Richtig außerdem gibt es heutzutage ein Handy mit Google maps oooooh ja ist das neue Jahrhundert und nicht mehr die 80er so hat jeder der immer Taxifahrer werden will eine chance ich auch:-)
Müssen alle eine Fachkunde nachweisen, also auch die schon aktiven Taxi- und Mietwagenfahrer?
Nein, es greift das so genannte Übergangsrecht. Bisher erteilte Erlaubnisse bleiben gültig. Auch bei einer turnusmäßigen Verlängerung wird kein Fachkundenachweis verlangt.
Genau das ist sowas von schlecht ausgearbeitet! Die Mietwagen Fahrer sollten erst recht ihren billigen p Schein mit einer fachkunde bei der Verlängerung nachweisen ! Tausende uber Fahrer werden somit niemals auf einem Level gebracht! Ich dachte immer das die mietwagenfahrer die einen p Schein haben bei der Verlängerung auch die fachkunde nachweisen müssen. Naja in Österreich ist es der Fall das sie die fachkunde nachholen müssen. Einfach traurig
Kann man davon ausgehen, das ab August der Geltungsbereich des P-Scheines nicht mehr örtlich begrenzt ist sondern bundesweit gilt?
Ja, davon kann man ausgehen, denn der P-Schein war schon immer überall gültig, beschränkt ist er (ab 2. August „war“ er) als Taxischein bisher dadurch, dass eben auch noch in Orten über 50.000 Einwohnern auch noch eine Ortskunde nachgewiesen werden musste. Die fällt definitiv weg, also muss ein P-Schein dann auch in anderen Städten gelten.
was ist mit den Leuten die schon einen PBSschein haben für Taxi können die dann einfach in einer anderen Stadt mit ihren PBS Schein Taxi fahren oder müssen Sie auch eine Sachkundeprüfung machen um in einer neuen Stadt Taxi zu fahren?
Lieber Ahmad, Ihre Frage ist bei Punkt 10 beantwortet: „Werden die Inhalte einheitlich definiert werden und somit für ganz Deutschland gelten? Antwort: Auch das ist noch nicht eindeutig festgelegt, allerdings ist damit zu rechnen.“ Das bedeutet dann natürlich, dass man mit einer gültigen Fachkunde überall in Deutschland Taxifahren kann. Wir haben unsere Meldung um diesen Satz ergänzt.
Das Thema Ortskunde ist doch schon lange nicht mehr umsatzentscheidend. Alle mir bekannten Taxischüler der letzten Jahre haben sofort nach Beginn Ihrer Tätigkeit mit einem Navi gearbeitet. Schon nach kurzer Zeit entstand eine praxisgerechte Ortskunde und der Einsatz des Navis wurde wieder reduziert. Wichtiger sind Service und Qualität im Umgang mit den Kunden. Diese Qualität kann der jeweilige Unternehmer und/oder Vermittlungszentrale per eigener Schulung dem Fahrpersonal vermitteln und die Vermittlung von Aufträgen daran knüpfen. Nur durch eine Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen für den Beruf als Taxifahrer können wir uns in Zukunft vor einer Mietwagenfahrerflut schützen.
wie erhält ein Fahrer mit Mietwagenschein nachträglich seinen Taxischein (ohne Ortskenntnis)?
Punkt 8.) das Bundesverkehrsministerium überfordert hier bis dahin eindeutig die Behörden.
Diese Ausnahmen werden dann je Sachbearbeiter und Motivation derer „Willkür“ erlassen.
„stellen Sie einfach meine Frage an die Verkehrsbehörde ihres Landratsamtes …“
Auch mit Navi ist eine Ortskenntnis nötig – bei der Zieleingabe ist es erforderlich abzugleichen, ob das Ziel auch dasjenige ist, welches angefahren soll. Und die Rechtschreibung spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Ich wäre auch dafür gewesen, die frühere Ortskunde beizubehalten, v.a. weil auch das Navi nicht immer die „korrekte“ Strecke fährt.
Für ‚alte Hasen‘ wie mich kann es ja nur gut sein, wenn alle neuen Kolleg*innen möglichst unvorbereitet ins Geschäft reinstolpern.
Das steigert nur noch mehr meine Stammkundenzahl und da macht meine Arbeit gleich noch mehr Spaß!
Wenn ich mir nur nicht immer wieder die Geschichten von schlechten Erfahrungen anhören müsste, wenn mir ein Kunde neu ist.
Da hab ich doch glatt schon wieder einen neuen Stammkunden – und kann doch gar nix dafür!
Hallo , Ich habe meinen Taxischein seit dem 18.11.21 und musste somit meine Ortskenntnisprüfung ablegen … wie sieht es aber in Zukunft aus falls eine Fachkundeprüfung kommen sollte , muss ich dir dann nachholen oder habe ich Glück gehabt ?
Rein rechtlich hätte man von Ihnen seit 1.7.21 keine Ortskundeprüfung mehr verlangen dürfen. Am besten Sie fragen bei der Behörde nach, die Ihnen den Taxischein ausgestellt hat.