Zum Leidwesen der AOK-Versicherten konnten sich seit über einem Jahr im Landkreis Roth die Taxiunternehmen nicht mit der Krankenkasse auf einen fairen Vertrag für Krankenfahrten einigen.
Seit Ende 2021 spielen sich die AOK Schwabach und die rund zehn im Landkreis Roth ansässigen Taxiunternehmen die Bälle zu. Jetzt ist für die Taxiunternehmer ein Punkt erreicht, an dem die Aussicht auf eine baldige Einigung kaum mehr realistisch zu sein scheint.
Anlass für die Aufnahme der Verhandlungen Ende 2021 war eine Änderung des Taxitarifs zum Januar 2022. Auf dessen Grundlage wollten die Taxiunternehmer einen fairen Rahmenvertrag aushandeln, der eine kostendeckende Arbeit ermöglichen sollte. Der Verhandlungspartner, die AOK Schwabach wollte sich aber auf die vorgeschlagenen Preise nicht einlassen. Besonders strittig waren dabei unbezahlte Anfahrtskosten und Wartezeiten, welche die Taxiunternehmern zwar leisten, aber von der AOK nicht übernommen werden. In der Folge wurden die Verhandlungen im März 2022 für mehrere Monate eingestellt.
Erst im Dezember desselben Jahres konnten die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Wie die Taxiunternehmer und Taxiunternehmerinnen des Mittelfränkischen Landkreis Roth weiter berichteten, waren diese Verhandlungen beinahe von Erfolg gekrönt. Lediglich bei den Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes war die Einigung unmöglich. Verantwortlich dafür wurde eine interne Vorgabe der Krankenkasse gemacht, welche eine komplett neue Berechnungsgrundlage vorsah. Sie verlangte neben inklusiven Kilometern auch – je nach Fahrttyp – unterschiedliche Entgelte. Auch bei diesem Angebot wurden fehlende Anfahrtskosten und unbezahlte Wartezeiten vonseiten des Taxigewerbes bemängelt. Das gab im März 2023 Anlass für ein erneutes Scheitern der Verhandlungen.
Auch wenn die Taxiunternehmer die schlechte wirtschaftliche Lage der Krankenkasse sehen, kann das nicht zur Folge haben, dass die Unternehmer bei ihrem Geschäft draufzahlen. Die Leidtragenden sind die kranken Menschen, die auf einen Transport zur Dialyse oder Strahlentherapie angewiesen sind. Sie sind aktuell gezwungen, die Fahrten selber zu zahlen, um es im Nachgang von der AOK einzufordern. Gerade AOK-Patienten, die sogenannte Serienfahrten nutzen, müssen dann pro Monat recht schnell einen vierstelligen Betrag vorstrecken.
Was bleibt, ist die Hoffnung der Taxiunternehmer auf eine Einigung der beiden Parteien. Der Verbund der Rother Taxiunternehmer wünscht sich einen einfachen Vertrag, der sich zwar am aktuellen Taxitarif orientiert, aber durchaus auch knapp darunter liegen darf. Die oberste Prämisse, die für Taxiunternehmer gilt, ist jedoch ein fairer Vertrag, der für das Taxigewerbe auch finanziell tragbar ist. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Historische Altstadt Greding im Landkreis Roth
Und genau das ist aber unzulässig! „… Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. …“ (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/). Im Klartext: Jedem genannten Patienten stehen ohne eigene Vorkasseleistungen Krankenfahrten gesetzlich zu! Wenn z.B. ein Taxiunternehmen pleite geht, weil u.a. die vorgegebenen Preise der Krankenkassen zu gering sind, wird den Patienten ihr Recht auf eine Krankenbeförderung verwehrt! Hierdurch handeln die Kostenträger rechtswidrig! Grundlage ist dabei immer der Taxitarif, der aufgrund wirtschaftlicher Begebenheiten das Minimum der Vergütung darstellt! Hierdurch kann auch kein Kostenträger sich das vermeintliche Recht herausnehmen, und weniger für eine Taxifahrt bezahlen! Da das Problem der Krankenfahrtenvergütung immer schon besteht und von Jahr zu Jahr schlimmer wird, müssen wir als Gewerbe endlich geschlossen dagegen vorgehen! Zum einen muss der Gesetzgeber handeln und Fahrpreise unterhalb des Taxitarifs untersagen und zum anderen müssen Taxiverbände sowie Taxiunternehmen mit Sammelklagen gegen unwillige Kostenträger rechtlich vorgehen!
Das Problem ist halt, das nicht alle Unternehmer zusammenhalten , so zumindest in Kempten und sich unterbieten, wir haben einen Km.Preis von 2€ plus Grundgebühr 4.50€ regulär. die AOK zahlt 1.75€ plus 3€ Grundgebühr, Rollstuhl plus 4€, die AOK macht ja Ausschreibungen, da haben wir Kollegen, die gehen noch darunter um die Fahrt zu bekommen. ich verstehe es nicht