Ab heute werden die Kollegen im Großraum Stuttgart Testfahrten mit der UberApp buchen und Beweise über Rückkehrpflichtverletzungen von UberPartner sammeln.
Seit dem 13. November bietet der Fahrdienstvermittler Uber seine Dienste neben Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Hamburg, außerdem in Stuttgart und Umgebung, also auch im Landkreise Enzkreis, Pforzheim, Calw, Böblingen, Tübingen, Ludwigsburg, Reis-Murr-Kreis und Esslingen an.
Die Stuttgarter Kollegen haben das erfolgreiche Vorgehen der Kollegen aus Köln und anderen Städten als Muster genommen und wissen inzwischen wie man gegen illegal agierende UberPartner vorgeht: Sie bilden Teams, genauso wie Taxi Times es von den Kölner Kollegen bereits berichtet hat.
Die Erfahrungen aus den anderen deutschen Städten zeigen, dass es in allen Uber-Städten zu täglichen Verstößen von UberPartner gegen geltende Gesetze kommt und dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Taxi erschlichen wird.
Vielleicht wird es die letzte Pirsch der Kollegen in Deutschland sein, wenn am 19. Dezember in Frankfurt alle Zähne von Uber gezogen werden. hs
Foto: Taxi Times
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
RechtStaat ist TOT… Uber fährt rechtswidrig..
Bestimmt eine gute Idee, auch für andere Städte, insbesondere München!!
Wenn die Behörde von zahlreichen und tragfähigen Beschwerden mit „Beweisen über Rückkehrpflichtverletzungen“ überhäuft wird, muss sie aktiv werden.
Speziell in München sieht man überhäuft Uber-Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen (d.h. Betriebssitz in den Umland-Landkreisen FS, ED, FFB, DAH…)
Als ich kürzlich einen Uber-Fahrer darauf ansprach, bekam dieser sofort „rote Ohren“ und meinte nervös, das sei das Problem seines Chefs als Mietwagenunternehmer.
Mal sehen, ob diese dem „Kontrolldruck“ standhalten und ohnehin selber „kalte Füße“ bekommen,… Die wissen alle, dass sie was Rechtswidriges tun. Aber wenn Sie erfahren, das kontrolliert wird, löst sich das Problem evtl. von selbst…..
Nach allen bisherigen Erfahrungen wird sich dieses rechtswidrige Verhalten nur durch konsequente Überwachung und Ahndung bändigen lassen.
Noch besteht Hoffnung.
Darauf , daß unser Engagement, gerichtliche Klarheit, behördliche Konsequenz und nicht zuletzt auch klare Priorität des öffentlichen Verkehrs bei der Novellierung des PbefG diesen freibeuterischen Erscheinungen ein Ende bereitet.
Aber: wir müssen dran bleiben!