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Start Bundesverband

Erfolgsmodell Bahngutschein – BVTM gibt Antworten

von Axel Rühle
6. März 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
Erfolgsmodell Bahngutschein – BVTM gibt Antworten
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Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat ein Bündel an Informationen zu DB-Gutscheinen veröffentlicht, in der häufig gestellte Fragen (FAQ) von Unternehmern und Fahrern beantwortet werden.

Die Deutsche Bahn AG ist ein bundesweit bedeutender Großkunde des Taxigewerbes, unter anderem bei der Mitarbeitermobilität und im Störungsmanagement. Deshalb sind die Vertragsmodalitäten einschließlich der Fahrtvergütung und die Organisation der Abrechnung jeder Fahrt Chefsache und werden vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) abgewickelt. Er treibt die Digitalisierung voran, um jedem Fahrer und den Unternehmen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen. Auf der Internetseite http://bundesverband.taxi/bahnpartner/ gibt der Verband Auskunft zu allen erdenklichen Fragen im Zusammenhang mit den Taxi-Gutscheinen der Bahn und bietet Links zu ausführlichen Informationen.

Unternehmer, die einer autorisierten Zentrale angeschlossen sind, wissen meist, wie es geht. Für andere stellen sich etliche Fragen. Eine der Fragen, die immer wieder von Unternehmern gestellt werden, lautet: „Ich bin Taxiunternehmer und möchte gerne Fahrten mit der Deutschen Bahn abrechnen. Was muss ich tun?“ Die Antwort des BVTM ist kurz und bündig: „Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Fahrer-App und einen Abrechnungspartner. Wir haben für interessierte Unternehmer ein Infoblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen hierzu enthält. Das Infoblatt finden Sie hier.“

Ebenso naheliegend die analoge Frage aus Zentralensicht: „Wir sind eine Taxizentrale und möchten gerne Fahrten mit der Deutschen Bahn abrechnen. Was müssen wir tun?“ Antwort: „Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Vermittlungs-Software und einen Abrechnungspartner. Grundsätzlich ist die Registrierung für Sie identisch mit der für ein Taxi-Unternehmen. Den Prozess haben wir in einem Infoblatt beschrieben. Das Infoblatt finden Sie hier.“

Weitere Fragen und Antworten zu praktischen Themen betreffen unter anderem entstehende Kosten, Ansprechpartner für Unternehmen ohne Anschluss an autorisierte Zentrale, technische Voraussetzungen, Aufkleber, Sonderwünsche von Fahrgästen und andere unvorhergesehene Änderungen.

Doch auch ganz grundsätzliche Dinge werden erklärt: Welche Vorteile ergeben sich durch die digitalen Gutscheine? Was genau ist mit „Bahntaxi“ gemeint? Wofür steht „TaBeA“? Wie wird der auf dem Gutschein angegebene Preis berechnet? Wie wird sichergestellt, dass die Kilometer richtig berechnet sind?

Der Bundesverband ist seit 2006 stellvertretend für das gesamte Gewerbe Partner der Deutschen Bahn AG. Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden dort  geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der BVTM empfiehlt den Zentralen, den Unternehmen für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 Prozent brutto zu berechnen. ar

Beitragsfoto: BVTM

Tags: Bahn + TaxiBahntaxiBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutsche Bahn
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. Georgious says:
    3 Jahren her

    Gesamtes Gewerbe? LoL! Es ist ein Frechheit dass man sich eine „Abrechnungszentrale“ suchen muss. Nicht erstaunlich dass diese denen des Präsidiums des BVTM entsprechen.. Wir werden uns wehren!

    Antworten
    • Dirk Schwartz says:
      3 Jahren her

      Wir wurden sogar von der ortsansässigen Abrechnungsstelle abgelehnt. Grund der Ablehnung ist die Konkurrenzsituation zu nicht der Genossenschaft angeschlossenen Einzelunternehmen.

      Antworten
  2. Cabbi says:
    3 Jahren her

    @Georgius: Man kann auch alles erstmal kaputt reden und sich wehren, vielleicht demonstrieren usw.
    Die Abrechnung mit dem QE-Code der DB ist eine tolle Sache und die elektronische Abrechnung war Bedingung bei der Ausschreibung.
    Sucht lieber gemeinsam im Diialog nach Lösungen als alles in Frage zu stellen!

    Antworten
  3. kehrentaxi says:
    3 Jahren her

    Du darst aber auch selbst ein bundeseinheitliches System entwickeln, betreiben und allen anderen anbieten. Wo ist dein Problem?

    Antworten

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