Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat ein Bündel an Informationen zu DB-Gutscheinen veröffentlicht, in der häufig gestellte Fragen (FAQ) von Unternehmern und Fahrern beantwortet werden.
Die Deutsche Bahn AG ist ein bundesweit bedeutender Großkunde des Taxigewerbes, unter anderem bei der Mitarbeitermobilität und im Störungsmanagement. Deshalb sind die Vertragsmodalitäten einschließlich der Fahrtvergütung und die Organisation der Abrechnung jeder Fahrt Chefsache und werden vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) abgewickelt. Er treibt die Digitalisierung voran, um jedem Fahrer und den Unternehmen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen. Auf der Internetseite http://bundesverband.taxi/bahnpartner/ gibt der Verband Auskunft zu allen erdenklichen Fragen im Zusammenhang mit den Taxi-Gutscheinen der Bahn und bietet Links zu ausführlichen Informationen.
Unternehmer, die einer autorisierten Zentrale angeschlossen sind, wissen meist, wie es geht. Für andere stellen sich etliche Fragen. Eine der Fragen, die immer wieder von Unternehmern gestellt werden, lautet: „Ich bin Taxiunternehmer und möchte gerne Fahrten mit der Deutschen Bahn abrechnen. Was muss ich tun?“ Die Antwort des BVTM ist kurz und bündig: „Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Fahrer-App und einen Abrechnungspartner. Wir haben für interessierte Unternehmer ein Infoblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen hierzu enthält. Das Infoblatt finden Sie hier.“
Ebenso naheliegend die analoge Frage aus Zentralensicht: „Wir sind eine Taxizentrale und möchten gerne Fahrten mit der Deutschen Bahn abrechnen. Was müssen wir tun?“ Antwort: „Mitmachen ist ganz einfach. Sie brauchen nur: eine geeignete Vermittlungs-Software und einen Abrechnungspartner. Grundsätzlich ist die Registrierung für Sie identisch mit der für ein Taxi-Unternehmen. Den Prozess haben wir in einem Infoblatt beschrieben. Das Infoblatt finden Sie hier.“
Weitere Fragen und Antworten zu praktischen Themen betreffen unter anderem entstehende Kosten, Ansprechpartner für Unternehmen ohne Anschluss an autorisierte Zentrale, technische Voraussetzungen, Aufkleber, Sonderwünsche von Fahrgästen und andere unvorhergesehene Änderungen.
Doch auch ganz grundsätzliche Dinge werden erklärt: Welche Vorteile ergeben sich durch die digitalen Gutscheine? Was genau ist mit „Bahntaxi“ gemeint? Wofür steht „TaBeA“? Wie wird der auf dem Gutschein angegebene Preis berechnet? Wie wird sichergestellt, dass die Kilometer richtig berechnet sind?
Der Bundesverband ist seit 2006 stellvertretend für das gesamte Gewerbe Partner der Deutschen Bahn AG. Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden dort geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der BVTM empfiehlt den Zentralen, den Unternehmen für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 Prozent brutto zu berechnen. ar
Beitragsfoto: BVTM
Gesamtes Gewerbe? LoL! Es ist ein Frechheit dass man sich eine „Abrechnungszentrale“ suchen muss. Nicht erstaunlich dass diese denen des Präsidiums des BVTM entsprechen.. Wir werden uns wehren!
Wir wurden sogar von der ortsansässigen Abrechnungsstelle abgelehnt. Grund der Ablehnung ist die Konkurrenzsituation zu nicht der Genossenschaft angeschlossenen Einzelunternehmen.
@Georgius: Man kann auch alles erstmal kaputt reden und sich wehren, vielleicht demonstrieren usw.
Die Abrechnung mit dem QE-Code der DB ist eine tolle Sache und die elektronische Abrechnung war Bedingung bei der Ausschreibung.
Sucht lieber gemeinsam im Diialog nach Lösungen als alles in Frage zu stellen!
Du darst aber auch selbst ein bundeseinheitliches System entwickeln, betreiben und allen anderen anbieten. Wo ist dein Problem?