Unternehmen in Schwierigkeiten können weiterhin zu erleichterten Bedingungen Kurzarbeit anmelden. Das Bundeskabinett verlängerte eine bestehende Regelung aus der Corona-Pandemie bis zum kommenden Sommer.
Die Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten nun bis Ende Juni 2023. Das Bundeskabinett verlängerte die während der Corona-Krise eingeführten Sonderregeln um ein weiteres halbes Jahr. Betriebe können damit auch weiterhin Kurzarbeit beantragen, wenn nur zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Normalerweise muss dies mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein. Der Grund für die Verlängerung sind laut Medienberichten die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Lieferketten und Preise.
Meldet ein Betrieb Kurzarbeit an, erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Nettolohns. Betriebe können damit eine Phase überbrücken, bis die Geschäfte wieder besser laufen. Damit sollen Arbeitsplätze erhalten, Kündigungen vermieden und Unternehmen gestützt werden. Allerdings müssen die Betriebe schon im Antrag belegen, warum sie davon ausgehen, dass die wirtschaftliche Schieflage nur vorübergehend besteht. Ob dies im Taxi- und Mietwagengewerbe auch nach der Pandemie noch gelingen kann, ist dabei mehr als fraglich. rw
Beitragsbild: Grafik Remmer Witte