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Start Mindestbeförderungsentgelt

Essen: Mindesttarif für Mietwagen steht vor letzter Hürde

von Jürgen Hartmann
5. September 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Essen: Mindesttarif für Mietwagen steht vor letzter Hürde
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Jetzt ist es offiziell: Die Verwaltung der Stadt Essen empfiehlt ihren politischen Vertretern die Einführung eines MBE zum kommenden Jahreswechsel. Abgestimmt wird darüber am 11. September, zwei Wochen später soll das finale Go durch einen Stadtratsbeschluss erfolgen. 

Am 03.09.2025 veröffentlichte die Verwaltung der Stadt Essen ihre Tagesordnung für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Ruhrmetropole, der am 11. September tagen wird. Dort soll mehrheitlich eine Empfehlung beschlossen werden, zum 01. Januar 2026 ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen (MBE) auf den Weg zu bringen. Die endgültige Entscheidung zu dem Thema wird dann zwar erst der Rat der Stadt Essen am 26. September fassen, in der Regel wird dieser aber der Empfehlung seines Verkehrsausschusses folgen. Es wird also entscheidend sein, welche Mehrheiten im Ausschuss am 11. September erreicht werden.

Final hat sich die Politik der Stadt noch nicht zum Thema positioniert – insgesamt dürfte die Diskussion aber etwas faktenbasierter als kürzlich in München ablaufen, auch da man in Essen diese Fakten zum Thema nicht selbst erhoben hat, sondern den renommierten Hamburger Gutachter Linne & Krause damit betraut hat. Gleichzeitig mit der Tagesordnung wurde zum einen die dazugehörige Allgemeinverfügung veröffentlicht, die das dortige Rechtsamt entworfen hat, als auch das Gutachten selbst, welches eine „nachvollziehbare Tatsachenbasis dafür liefert, dass ohne Tätigwerden mit einiger Sicherheit eine Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen eintreten würde“.

Entsprechend dient dieses Gutachten auch als Basis für den kurz und knackig gehaltenen Vorschlag einer Allgemeinverfügung, in der die Ausgestaltung des Essener MBE definiert ist:

  • das MBE gilt für jede Beförderungsfahrt mit Mietwagen, deren Start- und/oder Zielpunkt innerhalb des Stadtgebiets Essen liegt
  • das MBE darf unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe (Rabatt-, Sonderpreis-, Cashback- und ähnliche Aktionen) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer überschritten, jedoch nicht unterschritten werden
  • das MBE gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Mietwagenverkehr durch die Stadt Essen oder durch eine andere Behörde genehmigt wurde.
  • das MBE gilt dabei nicht für Fahrten mit Mietwagen, die rein für Krankenfahrten genutzt werden und für die eine entsprechende Entgeltvereinbarung mit einer Krankenkasse vorliegt
  • das Mindestbeförderungsentgelt kommt ferner nicht zur Anwendung, wenn der Beförderungsauftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt bei dem Mietwagenunternehmen eingegangen ist
  • Das MBE errechnet sich aus dem Fahrpreis des Essener Taxitarifs in der jeweils aktuellen Fassung abzüglich eines Abschlags in Höhe von sieben Prozent, gerundet auf volle Cent-Beträge
  • Dem MBE ist die laut Wegstreckenzähler zurückgelegte Fahrtstrecke oder, wenn eine Ausnahme von der Wegstreckenzählerpflicht genehmigt ist, die Fahrstrecke über eine App oder einen Routenplaner ermittelte Fahrstrecke zugrunde zu legen, wobei dort die kürzeste Entfernung maßgeblich ist.
  • Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

Klare Regeln also, die wenig Interpretationsspielraum lassen. Insofern ist dieser Initiative der Stadt Essen zu wünschen, dass sie nicht nur die örtliche Politik überzeugt und sich ggf. auch als gerichtsfest erweist, sondern vielleicht parallel schon zeitnah zum Vorbild für andere UBER-geplagte Städte in und außerhalb NRWs wird. jh

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: EssenGutachtenLinne + KrauseMBEMindestbeförderungsentgeltUber
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 2

  1. Berthold Uhl says:
    3 Monaten her

    Wenn da nicht noch die zahlreichen Boulevard Radiosender wären wie Arabella, Gong ect, welche ab jetzt wohl nichts besseres zu tun haben, als auf das (Wahl-) Volk einzuhämmern über “künstliche“ Verteuerung. Gekoppelt mit der Aufforderung, Beschwerde- Mails an das Essener Rathaus zu schicken. Die dann schubkarrenweise dorthin geliefert werden.
    In München haben diese Aktionen und wohl auch andere finanzielle Schmeicheleien den dortigen OB, Dieter Reiter, dazu veranlasst, seinen korrupten Schwanz einzuziehen. Und einen ganzen Berufsstand zu opfern. Zugunsten eines Systems von notorischen Steuer- und Sozialbetrügern.
    Muß ganz schön viel gekostet haben, eine gesamte Partei samt ihrem Bürgermeister von ihrer Meinungsänderung zu “überzeugen“.
    Daher neige ich als Münchner dazu, das vorbildliche Vorhaben der Stadt Essen erst dann zu glauben, wenn es denn erst mal vollendet beschlossen und durchgeführt worden ist.
    Es ist jetzt noch die Zeit, Mails an das Essener Rathaus zu schreiben und von der Richtigkeit ihres Vorhabens zu überzeugen. Das Geld von Uber haben wir zwar nicht. Aber die Argumente liegen klar auf unserer Seite.

    Antworten
    • Franz Fleißig says:
      3 Monaten her

      Liebe Kolleginnen und Kollegen. Es liegt an euch selbst, dass ihr gegen diese sogenannte Volksstimmen an geht und selbst bei jeder Gelegenheit beim Hörertelefon und Mitmachprogrammen anruft und dagegen redet. Es wird sonst keiner für euch übernehmen! Ebenso müsst ihr Leserbriefe raushauen, so dass eure Meinung dort auftaucht. Es ist Kommunalwahl. Also Leute! Schreibt euren Kandidaten!!! Von nichts, kommt nichts.

      Antworten

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