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EU-Richtlinie Appelle des Taxigewerbes zeigen Wirkung

von Jürgen Hartmann
5. Dezember 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
Taxi Driving Innovation 2020 – Fördermittel

Gregor Bein hat seit zwei Jahren zehn vollelektrische Jaguar I-Pace in der Flotte.

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Seit Wochen warnen die europäischen Taxivertreter vor den Risiken der EU-Richtlinie zur Bewertung der Plattformarbeitnehmer. Bei den Abgeordneten des Europäischen Parlaments scheint die Botschaft anzukommen.   

Wenn der aktuelle EU-Entwurf einer Richtlinie zur Regulierung der Scheinselbständigkeit bei Plattformarbeitenden von der Europäischen Kommission tatsächlich in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, droht dem Taxigewerbe der Super-Gau. Dann könnten Soloselbständige und Unternehmer, die sich an eine Taxizentrale angeschlossen haben, als Arbeitnehmer der Taxizentrale gelten.

Um das zu verhindern, hatten die beiden europäischen Taxi bzw. Transportorganisationen „Taxis4SmartMobility“ (T4SM) und die International Road Union (IRU) an die Mitglieder des Europäischen Parlaments den Appell gerichtet, den Taxisektor nicht in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie fallen zu lassen (Taxi Times berichtete).

Doch nur mit einem schriftlichen Appell wollten sich die Europäischen Taxivertreter nicht begnügen. Der aus Deutschland stammende Gregor Beiner, Vorsitzender der Taxi4SmartMobility-Vereinigung, nahm letzte Woche an einer öffentlichen Panel-Diskussion zu diesem Thema teil. Er konnte dort mit einer Präsentation die Position und Bedenken des europäischen Taxigewerbes vortragen.

Unterstützung bekam Beiner anschließend vom deutschen EU-Parlamentarier Dennis Radtke, dem Organisator der Diskussionsrunde und als so genannter „Schattenberichterstatter“ einer der wichtigsten Personen in diesem Verfahren. Radtke hatte sich im Anschluss an Beiners Vortrag und einer Fragerunde öffentlich dafür ausgesprochen, dass Taxi kein Teil der Plattformrichtlinie sein soll und dass man diese Ausgrenzung auch so definieren soll.

Die Haltung von Dennis Radtke kommt nicht von ungefähr: Bereits im Oktober hatte der Bundesverband Taxi und Mietwagen den EU-Parlamentarier der EVP in einer Video-Schalte über die Gefahren der Plattformrichtlinie informiert.

„Das Taxigewerbe und die Taxizentralen sind schon lange digital und durch gesetzliche Rahmenbedingungen gezwungen, Kriterien der Richtlinie quasi automatisch zu erfüllen und somit auch als Plattform gewertet zu werden“, betont Beiner gegenüber Taxi Times.

„Wir müssen jedoch allen an der Richtlinie Beteiligten klarmachen, dass Taxizentralen keine Plattformen sind.“ Unsere Teilnahme an der Diskussionsrunde war deshalb enorm wichtig und hat auch im Laufe der Fragerunde gezeigt, dass die Parlamentarier ebenfalls der Meinung sind, dass das Taxi nicht unter die Richtlinie fallen darf und dass es wichtig ist, das Taxi im Text der Direktive explizit auszuschließen.“

Genau darüber scheinen die EU-Parlamentarier nun noch einmal explizit nachzudenken. Die Abstimmung über die Richtlinie durch die Arbeitsgruppe EMPL wurde zunächst verschoben. Jetzt kursiert ein Entwurf, in dem die Taxizentralen explizit von der Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. jh

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: EU-RichtlinieGregor BeinerPlattformarbeitTaxis4smartMobility
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. Orhan M. says:
    3 Jahren her

    Wo ist der Unterschied zu einer Plattform und einer Taxizentrale- wenn man ehrlich ist, muss man beides gleichsetzen. Wie Plattformen auch bilden Taxizentralen zum einen arbeitsrechtliche Abhängigkeiten auf der einen, Kartellartige oder monopolistische Bestrebungen was die Markstellung angeht auf der anderen Seite. Ist einfach das gleiche wie eine Plattform

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Sehr geehrter Taxi-Times-Leser, dieser Darstellung muss widersprochen werden, denn Taxis unterliegen einer Tarif- Betriebs- und Beförderungspflicht. Zudem stehen für Taxis öffentliche Halteplätze zur Verfügung, an denen sie unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einer Taxizentrale jederzeit Fahrgäste aufnehmen können. Sie haben zudem auch das Recht zur Aufnahme eines winkenden Fahrgastes während der Fahrt. All diese Faktoren widersprechen ihrer These.
      Hinweis der Redaktion: Es gibt in Berlin einen früheren Taxiunternehmer Orhan M., der vor vielen Jahren an unzähligen Taxibetrieben beteiligt war (Taxi Times hatte dessen fragwürdiges Firmengeflecht vor Jahren enthüllt) und dann auf die Mietwagenseite gewechselt ist. Sollte der Verfasser dieser Mail mit jenen Orhan M. identisch sein, weiß man, wie man diesen Leserkommentar einzuschätzen hat. Das lässt sich nur leider nicht kontrollieren, weil die angegeben Website http://www.taxi-machnow.de nicht existiert.

      Antworten
  2. Bernward Finck says:
    3 Jahren her

    Unterschied Plattform – Taxizentrale: Preisvorgabe der Plattform. Taxizentrale vermittelt nur, ohne Preise festzulegen.

    Antworten

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