Die französische Gesetzgebung zum Verbot von unlizensierten Laien-Taxis – genannt „UberPOP“ – ist rechtmäßig, urteilte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auch das strafrechtliche Vorgehen gegen die Firma und ihre Manager war rechtens.
In Frankreich wurde Uber 2016 zu einer Geldstrafe von 780.000 Euro verurteilt. Das Urteil französischer Gerichte sah außerdem eine Strafe in Höhe von insgesamt 23.000 Euro für zwei von Ubers Managern vor und drohte Gefängnisstrafen an. Sie hatten im Auftrag des Konzerns zwischen 2011 und 2015 den Service UberPOP zu verantworten, der seit 2014 illegal war, aber erst 2015 eingestellt wurde. Dieses Durchgreifen französischer Behörden war rechtmäßig.
Uber argumentierte, das Gesetz, erlassen 2014 nach massiven Protesten von Gewerkschaften und Taxifahrern sowie Probleme mit örtlichen Genehmigungsbehörden, sei rechtswidrig zu Stande gekommen, da es in den elektronischen Handel eingreife und von der EU-Kommission hätte genehmigt werden müssen. Uber ist jedoch seit dem Gerichtsbeschluss vom 20. Dezember 2017 als Fahrdienstleister einzustufen und unterliegt nur den nationalen und lokalen Gesetzgebungen über den Personentransport, urteilte das Gericht.
Jakob Kucharczyk, Vize-Präsident des Lobbyverbandes „Computer & Communications Industry Association (CCIA),“ dem auch Uber angehört, kritisierte das Urteil Reuters zu Folge, da es „restriktive, unangemessene und ungerechtfertigte nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Digitalen Marktes“ zulasse. Eine Uber-Sprecherin sagte: „wie unser neuer CEO bereits sagte, ist es angemessen, Angebote wie Uber zu regulieren und wir werden den Dialog mit den Städten in ganz Europa fortsetzen.“ UberX wird in Frankreich weiterhin angeboten. prh
Grafik: Taxi Times
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