Der Taxi- und Mietwagenverband TMV drängt in der Pressemitteilung zum Thema Fachkunde weiterhin auf Gespräche des Taxigewerbes mit dem BMVI. Unterstützung erhält er dabei von namhaften Landes- und Verkehrspolitikern.
Bei der Ausarbeitung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ließen sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Verkehrspolitiker im Deutschen Bundestag von Fachleuten beraten, so dass die schlimmsten Fehler verhindert werden konnten. Keine Einigung wurde bislang aber bezüglich der Nachfolgeregelung zur abgeschafften Ortskundepflicht getroffen. Fachleute warnen bereits vor einem Verzicht einer Prüfung zugunsten einer bloßen Teilnahmebescheinigung bei einer zertifizierten Schulungsinstitution. Sie befürchten den zu leichten Berufseintritt unqualifizierter Interessenten.
TMV-Präsident Michael Müller, dessen Angebot zur Mitwirkung an einer sinnvollen Regelung bislang keine Resonanz fand, mahnte nochmals zeitnahes Handeln an: „Seit Monaten werben wir als TMV für eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Fachleute in einem Runden Tisch zur ‚Kleinen Fachkunde’ und machen klar, dass zu einer Fachkunde auch eine Prüfung gehört. Das Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetztes am 2. August kommt immer näher und wir wiederholen unsere Bereitschaft, auch kurzfristig aktiv mitzuwirken. Uns freut es, dass verantwortliche Verkehrspolitiker aus Bund und Land die Haltung des TMV zur Kleinen Fachkunde teilen und sich jetzt alle an das Bundesverkehrsministerium wenden.“
Müller und der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Patrick Meinhardt, hatten bereits Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die Verkehrsminister aller Bundesländer und alle Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundestages angeschrieben, um eindringlich für einen Runden Tisch, ein qualifiziertes Schulungsangebot und eine Prüfung zu werben.
Auch zwei maßgeblich an der Ausarbeitung der PBefG-Novelle beteiligte Bundestagsabgeordnete der Großen Koalition, Michael Donth (CDU) und Detlef Müller (SPD), unterstützen die Vorschläge des TMV. Aus ihrem gemeinsamen Schreiben an das BMVI geht hervor, dass laut Ministerium „die Länder ein abgestimmtes Verfahren beabsichtigen und den Vollzug der Regelung, die einen neu eingeführten Fachkundenachweis fordert, zunächst auszusetzen, bis die Inhalte, das Verfahren und die Zuständigkeiten für den Fachkundenachweis feststehen.“
Dementsprechend steht die Definition der Fachkunde seitens des BMVI noch aus. Bayern hat daher mit einer Übergangsregelung seine kommunalen Behörden angewiesen, auf den Nachweis bei Neubewerbern für den Personenbeförderungsschein zunächst zu verzichten, ihn später allerdings nachzufordern. Der VSPV fordert dies auch für NRW.
Parallel zur Übergangsregelung formuliert die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) gegenüber dem TMV: „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist jetzt gefordert, zeitnah den Inhalt und das Verfahren für den kleinen Fachkundenachweis bundesweit einheitlich festzulegen. Aus meiner Sicht ist es erforderlich, Sie und weitere Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Branchen und Akteure einzubeziehen, um Ihre Erfahrungen, Fachkenntnisse und Anforderungen angemessen berücksichtigen zu können und eine praxisgerechte Lösung zu finden. Daher werde ich mich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine geeignete Einbeziehung einsetzen.“
Meinhardt freut sich, „wenn möglichst viele Verkehrspolitiker aus Bund und Ländern dem Bundesverkehrsministerium Beine machen. Das jetzige Chaos wäre vollkommen vermeidbar gewesen. Es ist wirklich ärgerlich, dass die Branchen und Verbände zwar ihre Vorschläge haben einreichen können, aber eine wirkliche Beteiligung der Fachleute nicht stattgefunden hat.“ Bestätigt sieht sich der TMV durch die Antwort des sächsischen Verkehrsministers Martin Dulig (SPD), der schreibt: „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet derzeit einen Vorschlag über Ausbildungsinhalte und die Art des Nachweises (z. B. Prüfung). Nach unserem Kenntnisstand ist seitens des BMVI hierfür im Vorfeld kein Diskussionsprozess vorgesehen.“
Donth und Müller, die bereits während der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle in ständigem Austausch mit Gewerbevertretern des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen BVTM standen, wollen sich „in diesem Zusammenhang nochmals an das BMVI wenden und eine klare und frühzeitige Einbeziehung der Branche und der Verbändelandschaft bei der Ausarbeitung der Kleinen Fachkunde fordern.“ Zudem bedarf es ihrer Ansicht nach einer klaren und nachvollziehbaren Übergangsregelung für diejenigen Fahrerinnen und Fahrer, die sich derzeit um die Ortskundeprüfung bemühen. Eine praktikable Lösung für dieses und weitere sich im Laufe der Einführung der kleinen Fachkundeprüfung ergebende Probleme können nach Müllers und Donths Ansicht sinnvoll nur mit denjenigen erarbeitet werden, die die nötige Erfahrung aus der Praxis in die Debatte einbringen – mit Vertretern des Taxigewerbes. ar
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