Ein skurriler Unfall aus dem Jahre 2019 hat das Münchner Landgericht beschäftigt. Jetzt muss der Fahrgast für den entstandenen Schaden aufkommen.
Bereits im Mai 2019 kam es zu dem Unfall, als ein Fahrgast auf der Bordstein-abgewandten Seite in ein Münchner Taxi steigen wollte. Nachdem er die hintere linke Tür geöffnet hatte, konnte ein nachfolgender Porsche nicht mehr ausweichen und rammte die Tür des Taxis. Sie knickte, laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, nach vorne um. Verletzt wurde bei diesem Unfall glücklicherweise niemand.
Im Nachgang zu diesem ärgerlichen Unfall forderte das Taxi-Unternehmen rund 8.000 Euro von dem Fahrgast, um den Schaden und die Kosten für den Mietwagen auszugleichen. Der Fall landete schließlich vor der 35. Zivilkammer am Landgericht München. Dort schilderte der Beklagte allerdings einen anderen Unfallhergang.
Laut seiner Aussage war der Beklagte bereits mit einem Bein im Fahrzeug und der nachfolgende Porsche Cayenne soll absichtlich einen Schlenker nach rechts gemacht haben, um auf diese Art und Weise Kritik daran zu üben, dass das Taxi auf der Straße gehalten hatte, um die Fahrgäste aufzunehmen.
Ein schriftliches Gutachten, dass der Vorsitzende Richter Mayer anfertigen ließ, kam aber zu einem anderen Schluss. Laut Süddeutscher Zeitung müsste, vorausgesetzt, dass die Tür des Taxis bereits längere Zeit aufstand, zunächst der Außenspiegel der Porsches die Tür berührt haben. Ein beschädigungsfreies Einklappen des Außenspiegels wurde von dem Gutachter ausgeschlossen.
Laut dem Gericht lag die Schuldfrage eindeutig bei dem Fahrgast, da er das Umfeld nicht besonders sorgfältig beobachtet hätte. „Diese Sorgfalt kann jedem erwachsenen Menschen im Straßenverkehr zugemutet werden,“ wird Richter Mayer zitiert.
Auch dem herannahenden Porsche bzw. dessen Fahrer kann keine Schuld zugesprochen werden, da der Wagen den Mindestabstand von 80 Zentimeter eingehalten habe. Ganz wichtig ist zudem eine Feststellung, die im Rahmen des Prozesses getroffen wurde: Den Taxifahrer trifft keine Schuld. Er muss seine Fahrgäste nicht auf den Verkehr und Vorsicht beim Einsteigen hinweisen, denn soviel Sorgfalt könne man von einem Fahrgast erwarten. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Justitia. Quelle: Pixabay