Die Münchner Taxizentrale IsarFunk hat in einer Pressemeldung auf das Dilema zwischen drohenden Dieselfahrverboten und fehlenden Elektro-Alternativen hingewiesen.
Vor rund zwei Wochen hat die Stadt München vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Auflage bekommen, noch in diesem Jahr ein Konzept für Fahrverbote von Dieselfahrzeugen vorzulegen. Autofahrer müssen sich dann vermutlich auf ein teilweises Fahrverbot von Dieselfahrzeugen mit Euro-5-Norm und darunter einstellen. Die vorwiegend neuen Taxis von IsarFunk sind davon kaum betroffen, weshalb Christian Hess, Geschäftsführer von IsarFunk, dem Fahrverbot eher gelassen entgegensieht: „Wir haben im Sommer 2011 das erste Elektro-Taxi Deutschlands eingeführt, und mit einem zweiten Elektrotaxi seit Oktober 2013 am “E-Plan München“ der Stadt im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität der Bundesregierung teilgenommen. Wir arbeiten mit dem ADAC zusammen und haben mit zirka 200 Eco-Taxis die umweltfreundlichste Taxi-Flotte Münchens.“
Die Reichweite der am Markt befindlichen Elektrofahrzeuge reicht für den Taxibetrieb leider nicht aus. Die durchschnittliche tägliche Wegstrecke, die ein Münchner Taxi zurücklegt, wurde in der Studie „E-Plan München“ mit rund 187 km pro Arbeitsschicht ermittelt. Im Vergleich mit konventionell angetriebenen Taxis werden darüber hinaus an 44 Prozent der Nutzungstagen mehr als 187 km zurückgelegt. Unter widrigen äußeren Bedingungen, wie Kälte oder extreme Hitze, hatte der verwendete Nissan Leaf II nur eine Reichweite von knappen 100 Kilometern und selbst bei guten Witterungsverhältnissen wurde nur eine Reichweite von etwa 150 km erreicht. Die Reichweite des Elektrotaxis ist daher für eine normale Arbeitsschicht nicht wirklich ausreichend.
Das bislang einzige Fahrzeug, das kein Reichweitenproblem hat, ist laut IsarFunk das Tesla Model S. Den Tesla als Taxi zuzulassen sei aber auf Grund der Eichverordnung nicht möglich. „Inzwischen wird zwar zurückgerudert“, so Hess, „das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer zweiten Verordnung, so dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen.“ Insgesamt haben wir den Eindruck, dass der Gesetzgeber nur reaktiv vorgeht und nicht strategisch – die Politik laboriert leider nur an den Symptomen herum.“ nu
Foto: Archiv
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