Im Zuge der Berichterstattung über ein aktuelles Gerichtsverfahren wegen sexueller Belästigung eines Fahrgastes zieht das Hamburger Abendblatt einen Vergleich mit einem ähnlichen Fall, der von einem Taxifahrer begangen worden sein soll. Das ist falsch.
Vor dem Hamburger Amtsgericht läuft derzeit der Prozess gegen einen Fahrer, der einen 30-jährigen weiblichen Fahrgast am Ende der Fahrt massiv sexuell belästigt haben soll. Das Hamburger Abendblatt berichtet über den ersten Prozesstag in seiner Ausgabe vom 5.1.2019.
Bedauerlicherweise wird am Ende des Beitrags darauf verwiesen, dass bereits im Oktober 2019 „ein Taxifahrer“ ebenfalls wegen sexueller Belästigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Das Fatale an diesem Vergleich: Damals war kein Taxifahrer angeklagt, sondern der Fahrer des Fahrdienstes „Clever Shuttle“. Weil in der damaligen Verhandlung der Richter permanent von einem Taxifahrer gesprochen hatte, wurde der Begriff fälschlicherweise vom NDR und anderen Medien falsch übernommen.
Der NDR hatte sich damals korrigiert und entschuldigt, andere Medien nicht. Und das Hamburger Abendblatt scheint bis heute den Fehler nicht bemerkt zu haben… jh
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