Fahrgäste in Münchner Taxis werden künftig Fahrten auch zum Festpreis bestellen können. Die bayerische Landeshauptstadt wird damit die erste Kommune sein, die den § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) voll ausschöpft.
Noch ist die Entscheidung nicht endgültig gefallen, das finale Go muss der Kreisverwaltungsausschuss der Stadt München in einer Abstimmung am kommenden Mittwoch erst noch geben. Dies gilt jedoch als sicher, da der Vorschlag von dem Münchner Regierungsbündnis aus SPD und Grünen unterstützt wird.
Der Münchner Taxitarif – festgelegt in der Taxitarifordnung – wird dann um eine Festpreisregelung in Form eines Tarifkorridors erweitert. Diese sieht vor, dass bei bestellten Fahrten zwischen dem Besteller und einem Taxiunternehmer oder auch einer Taxizentrale ein fester Fahrpreis vereinbart werden darf.
Die Höhe dieses Fahrpreises muss sich am gültigen Münchner Taxitarif orientieren. Sie darf maximal fünf Prozent unterhalb und höchstens zwanzig Prozent oberhalb des Taxitarifs liegen. Diese Spanne wird als Festpreis-Korridor bezeichnet.
Errechnet wird der Festpreis ausschließlich anhand der gefahrenen Strecke. Somit muss der Fahrgast bei seiner Bestellung neben dem Abholort auch den Zielort angeben. Auf Basis eines Routenplaners wird dann die Streckenlänge ermittelt und daraufhin ein Basispreis errechnet. Berücksichtigt wird dabei der Grundpreis sowie der Kilometerpreis des Taxitarifs. Dieser Basispreis darf dann innerhalb des erwähnten Korridors nach oben oder unten verändert werden.
Der Festpreis kommt nur dann zur Geltung, wenn sich beide Seiten – also Fahrgast und Taxiunternehmen bzw. Taxizentrale – darauf verständigt haben. Kommt diese Verständigung nicht zustande, wird die Fahrt auf Basis des Taxitarifs mit eingeschaltetem Taxameter durchgeführt. Dies gilt auch für Fahrten, bei denen der Fahrgast am Taxistandplatz einsteigt oder das Taxi auf der Straße heranwinkt.
Bei Fahrten mit laufendem Taxameter wird neben dem Grund- und dem Kilometerpreis auch die Wartezeit berechnet, wenn das Taxi an einer roten Ampel oder im Stau steht.
Diese Wartezeit wird bei Festpreisen nicht berücksichtigt. Darauf haben sich Taxivertreter und die Stadt im Vorfeld geeinigt, um so Konflikte mit dem Eichrecht zu umgehen.
Bei Fahrten zum Festpreis wird das vereinbarte Entgelt vom Taxifahrer bzw. von der Taxifahrerin zu Beginn der Fahrt in den Taxameter eingegeben. Er wird dann unverändert bis zum Ende der Fahrt angezeigt.
Das Münchner Taxigewerbe hat mit solchen Festpreisen bereits gute Erfahrungen gemacht. Seit März 2021 gibt es einige streckenbezogene Festpreise. Taxi Times berichtete darüber ausführlich in seiner Münchner Regionalausgabe. So kostet beispielsweise eine Fahrt vom Flughafen München zum Messegelände (oder umgekehrt, ca. 32 Kilometer) 85 Euro. Eine Fahrt von einer Zone rund um den Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen (oder umgekehrt, ca. 36 Kilometer) kostet 95 Euro und von der Messe zum Hauptbahnhof (oder umgekehrt, ca. 12 Kilometer) 39 Euro.
Sofern der Ausschuss des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München am Mittwoch das erwartete Okay gibt, soll die Korridor-Festpreisregelung bereits ab 1. September in die Taxitarifordnung aufgenommen werden.
München wäre dann deutschlandweit die erste Kommune mit einem solchen Festpreiskorridor. Damit wird dann erstmals eine Option der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) umgesetzt. Dort wurde im Paragraph 51, Absatz 1 aufgenommen, dass für Fahrten auf vorherige Bestellung Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden können, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.
Diese Neuregelung ist eine von vielen Änderungen des PBefG, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxigewerbe und Plattformanbietern geschaffen werden sollen. Durch Festpreise für bestellte Fahrten kann das Taxigewerbe dem Wunsch vieler Kunden entsprechen, die bereits vor Fahrtantritt den genauen Preis wissen wollen. München ist hier nun der Vorreiter. Andere Kommunen sollten dann bald folgen. Das zumindest wünscht sich das Taxigewerbe auch in anderen Regionen Deutschlands. jh
Beitragsfoto: Taxi Times
………..hoaßt des jetzat, daß ma am Taxistand oder beim winkenden Kunden dann auch einen bis 20 %
höheren Fahrpreis vorschlagen darf ohne vor dem Kadi zu landen ???? Irgendwie gfällts mir aber net !
Nein, genau das heißt es eben nicht. Festpreise bzw. Pauschalpreise bekommt man nur auf telefonische Bestellung (oder auch in der App). Einsteiger und Winker müssen zum gültigen Taxitarif gefahren werden.
FESTPREIS oder PAUSCHALPREIS
Aus der Entwicklersicht für softwarebasierte EU-Taxameter müsste der korrekte Begriff für eine zum Voraus vereinbarte Fahrstecke mit Pauschalpreis benannt werden. Ein Tarif ist ein Festpreis mit Grund-, Km- und Umschaltwartezeitpreis. Einem Pauschalpreis liegt immer ein Festpreis-Tarif zu Grunde der in einem Tarifarten – oder + % abweichen kann.
Die geforderte einheitliche Benennung ergibt sich aktuell wegen der Implementierung der TSE für die Taxameter und Wegstreckenzähler und der geforderten einheitlichen Schnittstelle für das Auslesen der Daten und zusätzlich wegen der Mobilitätsdatenerfassung. Es gibt sonst ein Wir-War wie jetzt schon bei der TSE, da sollen Leerfahrten als Geschäftsvorfall benannt werden!
Pauschalpreise kennen wir seit 10 Jahren in der Schweiz. Es kommen aber dabei wieder neue Probleme auf die Taxifahrer und Unternehmer zu. Es war auch bei uns gut gedacht, dass man den vereinbarten Pauschalpreis am Taxameter eingeben kann und am Fahrtende, mit diesem Betrag den Zahlungsabschluss in Bar oder Unbar mit dem Taxameter inkl. der Registrierung der Geschäftsvorfälle in der TSE durchführen kann.
Es kommt aber bei den vereinbarten Pauschalfahrten täglich vor, dass auf Wunsch der Fahrgäste Zieländerungen, zusätzliche Zwischenziele, Wartestopp oder bereits nach 500 m ein früherer Fahrtenabbruch verlangt wird. Der Fahrer hat dann einen festen Betrag auf dem Taxameter, was macht er denn da? Diese Wünsche sind als Vertragsänderung zu sehen, deshalb muss es den Taxifahrern ermöglicht werden auch nach heutigem Eichrecht, auf den im hintergrundlaufenden Tarif umzuschalten.
Auch mit den vorhandenen EU-Taxameter müsste dies möglich sein, wenn PTB es zu lässt, deren Software für die gestiegenen Marktanforderungen nach PBefG und der TSE zu aktualisieren, damit alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden können.
Die neueren zukünftigen softwarebasierten EU-Taxameter sind als komplettes Allround-Werkzeug für den Taxifahrer zu sehen mit einem zusätzlichen integrierten Pauschal-Fahrpreisrechner. Der Fahrer kann damit bis zu 5 zusätzliche Zwischenziele eingeben. Mit einem weiteren klick rechnet es im den Tarif-Fahrpreis, den er mit einer – oder + Rabattstufe zu einem vereinbarten Pauschalpreis umwandeln kann. Wenn der Fahrgast diesen akzeptiert, kann der Fahrer mit zwei weiteren Klicks den Taxameter mit der Anzeige des vereinbarten Pauschalpreises und die Navigation auf dem Multitasking-Gerät gleichzeitig starten, ohne noch mal eine Adresse einzugeben. Die vorgängig beschriebene Umschaltmöglichkeit auf Tariffahrt ist bei allen möglichen Tarifvarianten vorhanden.
Nicht nur Pauschalfahrten schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen, sondern mit einem allround- EU-Taxameter kann der Fahrer seine Verfügbarkeit auf verschiedenen Kanälen anzeigen, er bekommt früher mehr Aufträge und hat weniger Leerfahrten.
Fahrgäste wollen nicht nur auch Pauschalpreise von den Taxis, sondern schätzen die Bequemlichkeit, auf ihrem Smartphone zu sehen, zu wissen, wer sie wann mit welchem Taxi-Fahrzeug abholt. Dazu wollen sie einen schnellen digitalen Zahlungsabschluss nach ihrer freien Wahl des Zahlungsmittels. Es wird geschätzt, dass der Beleg auch Online übermittelbar ist.
Die Taxi-Unternehmer sollten sich vielmehr in den Verbänden und/oder regionalen Gewerbegruppen einbringen, gemeinsam bei den Verordnungsgebern ihre Rechte einfordern. Unternehmer müssen gemeinsam die Digitalisierung mit den enormen Chancen und Markt-Möglichkeiten auch von Algorithmen zusammen nutzen. Den Markt Anderen zu überlassen ist der grösste Fehler. Man muss neue Angebotsformen mit den vorhandenen Fahrzeugen neuen Kundenkreisen anbieten, und mit den neuen Angeboten Fahrgäste von Investoren Plattformen zurückgewinnen. Das Warten der Einzelkämpfer auf den Standplätzen und das Konkurrenzdenken sollte vorbei sein.
Das ist ein wegweisendes Projekt, das hoffentlich begleitend evaluiert wird! Wenn das hoffentlich gelingt und entsprechend beworben wird, ist das eine gute Möglichkeit, Kunden*innen zurück zu gewinnen.