Wie bereits von Taxi Times angekündigt, arbeiten das Fernreisebusunternehmen Flixbus und der mit meist illegal agierenden Partnern tätige Fahrtenvermittler Uber künftig zusammen. In einer gemeinsamen Presseerklärung schildern beide Unternehmen das geplante Procedere.
Man starte eine Partnerschaft, die es Reisenden erleichtert, bequem und unkompliziert die „erste und letzte Meile” von oder zur Haltestelle zurückzulegen, heißt es in der Pressemeldung. „Der Service wird ab sofort in den Städten Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf angeboten. […] Uber hat dafür eine spezielle Funktion für FlixBus-Reisende eingerichtet: Virtuelle Abholstellen sind ab sofort in der Uber-App an den von FlixBus bedienten Haltestellen in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf verfügbar.“
In einer an die Pressmeldung angehängte Übersicht nennt man alleine in Berlin 21 solcher virtuellen Haltestellen, gelegen an den beiden Flughäfen, dem Hauptbahnhof sowie an fast allen wichtigen Regional- und S-Bahnhöfen. In München platziert man sich an vier Positionen, darunter der Flughafen, der Bahnhof und die Messe. In Düsseldorf gibt es zwei, in Frankfurt am Main drei virtuelle Haltestellen.
Die Möglichkeit, sich von Uber-Fahrzeugen zu Hause oder vom (Bus)-Bahnhof abholen zu lassen, gelte auch für Flix-Train-Reisende, verkündet das Unternehmen. Welchen Preis die Flixbus-Kunden dafür bezahlen müssen, wird in der Pressemeldung allerdings nicht erwähnt. Lediglich eine gegenseitige Gutscheinaktion verspricht einen zeitlich begrenzten und pro Nutzer einmaligen Rabatt. Ansonsten dürfte sich der Fahrpreis am üblichen Uber-Price-Surging orientieren: Bei ruhiger Geschäftslage ist man billiger als das Taxi, bei großer Nachfrage deutlich teurer.
Das Wort „Taxi“ taucht in der Pressemeldung nicht auf, weshalb der Journalist auch nicht erfährt, dass an allen der genannten virtuellen Haltestellen real existierende Taxi-Halteplätze existieren. Während sich also ein Uber-Fahrzeug – um eine schnelle Verfügbarkeit an den virtuellen Haltestellen zu gewährleisten – illegal bereitstellen muss (Verstoß gegen die Rückkehrpflicht), stehen Taxis an den meisten Haltestellen der Flixbusse bereit und sind auch rechtlich in der Lage, spontane Sammelfahrten durchzuführen, was den Preis pro Mitfahrer reduziert. Uber-Fahrzeuge dürfen ein solches Ride-Pooling nicht durchführen, weil sie als Mietwagen agieren, denen wiederum eine sogenannte Einzelplatzvermietung gesetzlich untersagt ist. Flixbus muss daher vorgeworfen werden, sich einen Partner ausgesucht zu haben, der sein Mobilitätsversprechen der letzten Meile unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen eigentlich nicht erfüllen kann. jh
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
Die alte Uber-Strategie. Gesetzes- und Überwachungslücken finden und ausnützen. Man muss das verstehen. Herr Uber braucht noch ein paar Millionen Penunsen mehr, denn er will demnächt mit seiner Familie in einer Rakete von Elon Musk eine Karusellfahrt um den Mond machen.
Komisch das das PbfG immer nur bei Taxi’s angewendet wird
Und warum wird dagegen nix getan? Warum werden UBER und Flixbus für diese Ankündigung weder auf ihren Rechtsbruch hingewiesen noch abgemahnt? Es wird immer verrückter. Jetzt werden bei uns schon Rechtsverstösse öffentlich angekündigt.
Geld regiert die Welt …in meinen Augen auch die Politik
Ach der arme Verkehrsminister, alle hacken auf ihm rum.
Dabei geht es ihm wie dem Zauberlehrling “ …die Geister die ich rief….“
nun versucht er mit…list und Tücke. .und ohne Rücksicht auf Verluste
den „,,Belzebub mit dem Teufel auszutreiben“
Liebe Kollegen tut etwas und zwar jeder einzelne, damit der Teufel
sich nicht weiter entfalten kann. Nur gemeinsam sind wir stark..
Allen noch eine gute Kasse