Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Bundesverband

Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung wurde überarbeitet

von Jürgen Hartmann
15. Juni 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1
Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung wurde überarbeitet
Werbung
 

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKVS) hat beim aktuellen „Muster 4“ der Krankenfahrtverordnung einige Punkte aktualisiert. Dabei wurden zahlreiche Anregungen des Taxigewerbes berücksichtigt. Kritik gibt es trotzdem – an der überstürzten Einführung bereits zum 1. Juli 2020.

Im Vergleich zur vorletzten Überarbeitung vom 1. April 2019 sind die jetzigen Änderungen eher gering. Damals wurde sogar das Layout von Quer- auf Hochformat umgestellt. Allerdings hatte man zur Erstellung des neuen Formulars dermaßen lange gebraucht, dass mittlerweile neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten waren, die wiederum auf der Verordnung keine Berücksichtigung gefunden hatten. Taxiverbände hatten dies als „Armutszeugnis“ kritisiert.

Damit war schon mit der Einführung des neuen Formulars klar, dass es zwingend nachgebessert werden musste – was nun, rund 14 Monate später, denn auch tatsächlich abgeschlossen wurde. Dabei flossen auch einige Anregungen des Taxigewerbes und aus dem Fachausschuss „Krankenfahrten“ des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V (BVTM) bei der Neugestaltung ein. „Leider wurden nicht alle Vorschläge aus der Sicht der Praktiker berücksichtigt“, monierte jedoch der Bundesverband in einem letzte Woche veröffentlichten Rundschreiben.

Neu ist unter anderem, dass Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung mit Taxi oder Mietwagen für Patienten mit Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 nun unter „Genehmigungsfreie Fahrten“ eingeordnet sind.

Ab 1.7.2020 gilt eine geänderte „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Foto: BVTM

Darüber hinaus wurden Formulierungen unter dem Punkt „„Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen“ angepasst. „So sind beispielsweise alle Fahrten, die einen Transport mit einem Krankentransportwagen (KTW) erfordern, unter f) anzugeben“, fasst der Bundesverband zusammen und weist darauf hin, dass dies auch für KTW-Fahrten zur ambulanten Behandlung für Patienten gelte, die über die Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 verfügen.

Neu ist im neuen Vordruck auch, dass bei genehmigungsfreien Fahrten zukünftig auf die Angabe des Behandlungstages verzichtet werden kann, wenn dieser nicht bekannt ist. „Dies kann zum Beispiel dann in Betracht kommen, wenn beim Hausbesuch die Notwendigkeit eines Facharztbesuches festgestellt wird oder eine Terminvergabe über die Terminservicestelle erfolgt“, nennt der Bundesverband ein konkretes Beispiel.

Beim Punkt „Art und Ausstattung der Beförderung“ ist im neuen Formular die Angabe von „Rollstuhl“, „Tragestuhl“, „liegend“ für alle Beförderungsmittel möglich. Die bisherige Darstellung hatte laut Bundesverband in der Praxis zu Missverständnissen geführt. Ferner wurden unter „Begründung/Sonstiges“ die Beispiele um „Gewicht bei Schwergewichttransport“ ergänzt. „Auch diese Änderung folgt aufgrund von Hinweisen aus der Praxis“, zeigt sich der BVTM dankbar.

Massive Kritik übt die Taxibranche allerdings am Zeitpunkt der Einführung. Man sei erst vor wenigen Tagen vom GKVS darüber informiert worden, dass das neue „Muster 4“ (Verordnung einer Krankenbeförderung) bereits mit Stichtagsregelung ab 1.07.2020 eingesetzt werde, moniert der Verband.

Lange Zeit war der 1. Oktober geplant gewesen. Durch die Vorverlegung können nun nicht mehr alle betroffenen Taxi- und Mietwagenunternehmen rechtzeitig informiert werden. Auch in den Arztpraxen würden bis zum 1. Juli noch lange nicht alle Beschäftigten darüber Bescheid wissen. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei bisherigen Formularänderungen die Ärzte zunächst die „alten“ Verordnungen aufgebraucht hätten.  

Der Bundesverband bedauert, dass die Krankenkassen aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt haben und man abermals ein Formular im Hauruck-Verfahren einführe. Leidtragende seien letztendlich die Taxi- und Mietwagenunternehmer, wenn deren Krankenfahrtabrechnungen für Fahrten ab dem 1. Juli 2020 von der Kasse mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass ein nicht mehr gültiges Verordnungsformular verwendet worden sei. „Der Unternehmer muss sich dann darum bemühen, dass der Arzt bzw. Praxis die ausgestellte Verordnung abermals ausfüllt – diesmal auf dem richtigen Formular“, schildert Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Fachausschusses Krankenfahrten im BVTM, gegenüber Taxi Times.

Um zu erkennen, ob es sich um ein altes oder ein neues Formular handelt,  muss man übrigens genau hinsehen. Ganz unten steht kleingedruckt „Muster 4 (7.2020)“. Die Sieben ist der Hinweis, dass es sich um jenen Vordruck handelt, der ab Juli 2020 gültig ist. jh

Tags: Bundesverband Taxi-und MietwagenGisela SpitzleiGKVSVerordnung einer Krankenbeförderung
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Auf dem BVTM-Taxitag in Erfurt diskutierten die Krankenfahrtexperten Gisela Spitzlei und Wolfgang Oertel gemeinsam mit Unternehmer und Podcaster Jens Marggraf darüber, wie sich die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten verbessern lassen – um diesem inzwischen mit großem Abstand wichtigsten Segment des Taxigewerbes neue Impulse zu geben. Mit der Einstiegsfrage, welche Wünsche seine Gäste hätten, wenn Wünschen helfen würde, eröffnete Moderator Thomas Lang das Panel „Rahmenbedingungen Krankenfahrten“ beim BVTM-Taxitag in Erfurt. Besonders Gisela Spitzlei, die seit über 50 Jahren Krankenfahrten für das Gewerbe abrechnet, nannte mehrere wünschenswerte Gesetzesänderungen, die den Alltag im Krankenfahrtbereich erheblich erleichtern könnten. Zuerst müsse §133 des Sozialgesetzbuches (SGB) schnellstens novelliert werden. Das SGB verpflichtet die Krankenkassen zwar, auch mit Taxi- und Mietwagenanbietern Krankenfahrtentgelte auszuhandeln, es fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Nichteinigung. In anderen Bereichen der Medizin steht den Verhandlungspartnern gesetzlich eine Schiedsstelle zur Verfügung, die Kompromisse erzwingen kann – nur den Taxlern nicht. Dadurch verschärft sich das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen David, den Taxlern, und Goliath, den mächtigen Krankenkassen. Aktuell existiert ein Flickenteppich länderspezifischer Entgeltvereinbarungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Das Publikum bestätigte dies sofort: Die Spanne reicht von 1,75 € pro Kilometer im Nordosten bis 2,70 € im Südwesten. Einzelne Krankenkassen oder ihre Verhandlungsführer versuchen sich immer wieder durch besonders rigides Vorgehen zu profilieren. Die tatsächlichen Kosten der Unternehmen spielen dabei kaum eine Rolle – die Verhandlungen gleichen einem Basar, jedoch mit dem Nachteil, dass die Taxler ihre Leistung nicht anderweitig anbieten können und so vom Goodwill der Kassen abhängig sind. Jens Marggraf berichtete aus Nordhessen, wo das Gewerbe zum Jahreswechsel beinahe in einen Konflikt mit der DAK geraten wäre. Dank der Solidarität der Unternehmen und öffentlicher Aufmerksamkeit konnte die DAK letztlich doch eingelenken. Solche gewerbliche Solidarität sei jedoch keineswegs selbstverständlich, betonten Marggraf, Spitzlei und Oertel. Oft gehe es den Unternehmen um das unmittelbare Überleben, sodass kurzfristig verfügbare Einnahmen wichtiger erscheinen – selbst wenn diese langfristig nicht zum Überleben reichen. Die drei Experten waren sich einig, dass das Bürokratiemonster der Zuzahlungen dringend entschärft werden müsse. Derzeit nutzen die Abrechnungsagenturen der Krankenkassen das für Patienten und Pflegekräfte kaum verständliche System, um die Unternehmen zusätzlich mit Nach- und Rückforderungen zu belasten – ein unhaltbarer Zustand. Dieser Knoten müsse schnell gelöst werden, auch um dem Gesundheitssystem vermeidbare Zusatzkosten zu ersparen, zumal der Abrechnungsaufwand der Taxi- und Mietwagenunternehmen meist nicht in den vereinbarten Entgelten berücksichtigt ist. Die Krönung sei kürzlich der Vorschlag einiger Politiker gewesen, meinte Wolfgang Oertel, Taxler und BVTM-Vizepräsident aus Chemnitz. In der Bundespolitik sei tatsächlich die Idee geäußert worden, die Fahrkostenübernahme komplett aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen, um Milliarden einzusparen. Tatsächlich kosten Krankenbeförderungen mit Taxi und Mietwagen jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Ausgaben zu streichen, wäre jedoch eine Milchmädchenrechnung: Ohne die Fahrten würden deutlich höhere Kosten etwa durch Krankenhausaufenthalte entstehen. Zwei Milliarden machen gerade einmal 0,8 Prozent der gesamten Gesundheitskosten aus – blinder Aktionismus hilft hier also nicht weiter. Statt sich in Klagen zu verlieren, ging es im Panel vor allem um Lösungen zur Stärkung des Gewerbes. Neben der wichtigen Forderung nach einer Schiedsstelle wünschten sich die drei Experten besonders einen professionellen Rahmenvertrag für die Entgeltverhandlungen zwischen Krankenkassen und Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nach Angaben von Spitzlei gibt es bundesweit mehr als 800 unterschiedliche Rahmenvereinbarungen zwischen Krankenkassen und dem Gelegenheitsverkehr, teils bundeslandübergreifend, teils für einzelne Unternehmen. Das erschwert nicht nur den Vergleich der Daten, sondern verursacht auch unnötigen Aufwand, da jeder Verhandlungspartner erneut prüfen muss, welches Leistungsspektrum vereinbart ist. Ein einheitlicher Rahmenvertrag könnte hier viel Zeit und Geld sparen. Verbände und Experten sollten einen Vertragsentwurf erstellen, der – unabhängig von den vor Ort auszuhandelnden Entgelten – den rechtssicheren Rahmen für die bundesweit einheitlichen Leistungen von Krankenfahrten vorgibt. So ließe sich auch das stets im Hintergrund lauernde DSGVO-Monster effektiver im Zaum halten. Hoffnung machten den Experten die Bestrebungen in einigen Bundesländern, Taxis stärker in das oft überlastete Rettungswesen einzubeziehen. Viele verordnete Fahrten mit Krankenwagen seien medizinisch nicht unbedingt notwendig – Zahlen zufolge könnten bis zu 60 % alternativ unbegleitet mit Taxis oder Mietwagen erfolgen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen laufen bereits Pilotprojekte, die eine koordinierte Beförderung über Feuerwehrleitstellen zum Ziel haben. Entscheidend sei jedoch die Bereitschaft der Branche, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Jens Marggraf sieht darin eine Chance, dem Taxigewerbe neue Impulse zu geben. Gerade das wichtige Krankenfahrtsegment sei für viele Plattformanbieter wegen des hohen bürokratischen Aufwands unattraktiv – noch. Marggraf wünscht sich eine gewerbeintern verwaltete App, ähnlich wie Curago oder Moxi, aber besser, um medizinische Fahrten zu koordinieren. Gelingt es der Branche, hier einen neuen Standard zu etablieren, könnte die App mittelfristig bundesweit als allgemeine Bestellplattform dienen und digital mit den großen Plattformen gleichziehen. Seine charmante Idee in Kürze: Alle Unternehmen im 50 km Umfeld eines großen Krankenhauses schließen sich zusammen und stellen eine Bestell-App bereit. So könnten alle Beförderungsaufträge zentral, zeit- und leistungsgerecht abgewickelt werden, ohne dass Krankenhausmitarbeitende vorher lange koordinieren müssen. Wünsche nach bestimmten Unternehmen könnten berücksichtigt oder alternativ provisioniert werden. Klingt nach einem Plan, oder? rw Beitragsfoto: Auf dem BVTM-Taxitag in Erfurt diskutierten die Krankenfahrtexperten Gisela Spitzlei und Wolfgang Oertel gemeinsam mit Unternehmer und Podcaster Jens Marggraf darüber, wie sich die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten verbessern lassen, Foto: Taxi Times
Krankenfahrten

Gamechanger Krankenfahrten?

25. November 2025
„Taxi für alle“ – wie wäre es mit „Rollitickets“?
Inklusion

„Taxi für alle“ – wie wäre es mit „Rollitickets“?

20. November 2025

Kommentare 1

  1. Gerald Fanderl says:
    5 Jahren her

    Das Wichtigste wäre, dass endlich der Aussteller eines solchen Scheines auch die Verantwortung für die Richtigkeit hat und nicht der Taxler.

    Wer einen Beförderungsschein ausstellt sollte auch wissen was er tut und ob er das fallweise überhaupt darf.

    Der Aussteller sollte sich auch um die Genehmigung der jeweiligen Kasse kümmern. Ein Taxifahrer kann das oft gar nicht, weil gerade Mittag, oder Abend und niemand erreichbar ist.

    Sprich die Verantwortung muss beim Aussteller liegen, es kann nicht sein, dass da Beförderungsscheine ausgestellt werden und der Taxler hat im Nachhinein das Problem dass nicht, oder nur eingeschränkt bezahlt wird.

    Wer den Schein ausstellt muss im Zweifel haften, ganz einfach.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.