In Niederösterreich wurde einem Taxifahrer seine Hilfsbereitschaft zum Verhängnis. In Nordrhein-Westfalen war es die Dreistigkeit eines Fahrgastes.
In Schwechat bei Wien, bekannt durch den größten österreichischen Flughafen, wurde Anfang Februar ein Taxler bestohlen, als er einem gehbehinderten Fahrgast half. Der laut nön.at aus Wien bestellte 53-jährige Fahrer sollte an einem Einkaufszentrum den Passagier etwa 200 Meter weit zum Fahrzeug begleiten. Beim Aussteigen öffnete der Chauffeur bereits die linke Hintertür, um seinem Schützling das Einsteigen zu vereinfachen.
Innerhalb der wenigen Minuten, die die Hilfestellung in Anspruch nahm, muss ein Dieb die Gelegenheit wahrgenommen haben, im geöffneten Taxi blitzschnell die Geldbörse des Fahrers zu suchen und unbemerkt mit dieser zu verschwinden.
Das Fehlen der Geldbörse samt Inhalt bemerkte der Kollege erst, als er nach der Tour getankt hatte und nun nicht bezahlen konnte.
Etwas weniger klar stellt sich ein Fall dar, der sich bereits im Sommer im Landkreis Herford in Ostwestfalen abgespielt hat und nun am Amtsgericht Bad Oeynhausen verhandelt wurde.
In der 40.000-Einwohner-Stadt Löhne prellte am Abend des 9. August ein 35-jähriger Fahrgast seinen 65-jährigen Fahrer um das Fahrgeld. Nach einer aus Fahrersicht „netten Unterhaltung“ stieg der Mann im Stadtteil Mennighüffen aus, ohne zu bezahlen. Zudem stellte der Fahrer fest, dass seine Geldbörse mit knapp 100 Euro verschwunden war.
Vor Gericht präsentierte der Angeklagte laut NW-online eine abenteuerliche Geschichte: Er habe die Fahrt noch gar nicht als beendet betrachtet, sondern wollte angeblich nur kurz nach oben, um sich frisch zu machen und die Fahrt anschließend nach Detmold fortzusetzen, wo er eine Verabredung mit einer Freundin gehabt habe.
Als er nach dem Wochenende bei der Frau nach Hause zurückkehrte, habe er zu seiner Überraschung die Geldbörse des Taxifahrers in seinem Briefkasten gefunden. Auf die Frage des Richters, woher er wüsste, wem die Geldbörse gehörte, gab er an, das habe auf einem Zettel im Portemonnaie gestanden, und vermutlich hätte ein Nachbar sie aufgelesen und ausgerechnet in seinen Briefkasten geworfen.
Der Polizei, bei der er die Geldbörse am nächsten Tag ablieferte, hatte der Zechpreller ebenfalls eine abenteuerliche Geschichte aufgetischt, die aber wiederum erhebliche Unterschiede zur Version vor Gericht aufwies. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. ar
Immer wieder wurde in der Vergangenheit von Polizei und Zentralen darauf hingewiesen, dass man seine Wertsachen jederzeit am Körper führen sollte, sobald das Fahrzeug verlassen wird.
Die Beispiele sind zahllos, wo wir zum Raubopfer auch durch eigenen Leichtsinn wurden.
Ich erinnere auch noch an die Aufbruchserie vor ein paar Jahren an Weihnachten, als aus geparkten(!) Taxen bei 60 Aufbrüchen im Münchner Osten etwa ein Dutzend Taxigeldbeutel und andere Wertsachen entwendet wurden!
Etwas weniger vertrauenseelige Sorglosigkeit ist nötig.
Denn es hat sich offenbar der Eindruck festgesetzt, dass aus Taxis immer was rauszuholen sei.