Das oberste Sozialgericht hat im Februar dieses Jahres entschieden, dass die Genehmigung der Krankenkasse keine zwingende Voraussetzung für deren Kostenübernahme sein darf. Allerdings ist es alternativ notwendig, dass alle anderen Voraussetzungen penibel beachtet und eingehalten werden, was durchaus eine Hürde darstellen kann.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) weist auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hin, das sicherlich die Herzen vieler Taxi- und Mietwagenunternehmen in der Republik höher schlagen lässt. Das BSG hat im Zusammenhang mit einer Klage eines Krankentransporteurs gegen die DAK entschieden, dass allein das Fehlen der Genehmigung durch die kostentragende Krankenkasse kein Grund sein darf, die Zahlung solcher Fahrten abzulehnen (BSG, AZ B 1 KR 7/24 R vom 20.02.2025, Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 18.01.2024 – L 5 KR 931/21 / SG Köln 21.10.2021 – S 23 KR 886/2).

Welche Bedeutung das Urteil für die Taxibranche hat und was man sich bei Nicht-Vorliegen einer Genehmigung unbedingt vom Fahrgast vor Fahrtantritt bestätigen lassen muss, kann man in der demnächst erscheinenden Ausgabe der aktuellen Taxi-Times-Printausgabe nachlesen. Die Krankenfahrtexpertin Gisela Spitzlei setzt sich in ihrer Kolumne sehr intensiv mit dem Urteil auseinander. Die Ausgabe kann als Einzelheft für 8,80 Euro brutto inkl. Versandkosten unter diesem Link bestellt werden.
Beitragsfoto: Collage Remmer Witte








