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Start Beförderungsrecht

Gericht kippt Düsseldorfer Genehmigungsentzug

von Jürgen Hartmann
26. Januar 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
8
Bußgeld über 500.000 Euro rechtskräftig
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Die im Herbst letzten Jahres von der Düsseldorfer Aufsichtsbehörde eingezogen Konzessionen für 77 Mietwagen müssen nun wieder erteilt werden.

Das entschied in dieser Woche das Oberverwaltungsgericht in Münster und gab damit der Klage der vier Konzessionsbetreiber Recht. Sie hatten alle vier den gleichen Geschäftsführer eingesetzt, dem wiederum seitens der Behörde „persönliche Unzuverlässigkeit“ nachgewiesen werden konnte. Als persönlich unzuverlässig gelten die Inhaber bzw. Geschäftsführer von Konzessionen zur Personenbeförderung dann, wenn sie beispielsweise gegen geltende Gesetze verstoßen.

Im vorliegenden Fall war genau dies der Fall gewesen, da beispielsweise nachgewiesen werden konnte, dass die Fahrzeuge dieses Betriebes nach Auftragsfahrten für Uber die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht regelmäßig nicht eingehalten hatten. Da man zudem nach dem Entzug der Konzessionen die Fahrzeuge auch weiterhin eingesetzt hat, waren die Betreiber im September 2023 zusätzlich mit einem Eilantrag auf Aussetzung der Konzessionsentscheidung beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert (Taxi Times berichtete).

Dagegen hatten die vier Mietwagenbetriebe nun vor dem OVG Münster Beschwerde eingelegt und mittlerweile den Geschäftsführer ausgetauscht. Dieser Schachzug wurde der Stadt Düsseldorf nun zum Verhängnis. Es müsse bei neuer Geschäftsführung nun wieder neu geprüft werden, argumentiert das OVG laut übereinstimmender Medienberichte. Bis zu einem Ergebnis dieser Überprüfung müssen die Konzessionen wieder erteilt werden.

Anmerkung der Redaktion: Es ist das bekannte Hase- und Igel-Spiel, das Uber im Verbund mit seinen angeschlossenen Mietwagenpartnern vor deutschen Gerichten seit Jahren betreibt. Man verstößt gegen geltendes Recht, verändert im Falle einer juristischen Niederlage die Vermittlungsparameter oder tauscht – wie in diesem Fall – den geschäftsführenden Strohmann aus und kann dann unbekümmert und weiterhin jenseits der Legalität so lange weitermachen, bis die Behörden im Zuge des Verwaltungsrechts oder die Taxibranche auf Basis des Wettbewerbsrechts die weiterhin vorhandenen Verstöße aufs Neue dokumentieren und beweisen. Bei der Sage vom Hase und den (austauschbaren Igeln) ist der Igel als clever und sympathisch dargestellt. Bei diesem Wettlauf zwischen Uber und dem Taxigewerbe bzw. zwischen der Aufsichtsbehörde und den Mietwagenbetreibern gewinnt zwar auch immer der Cleverere, aber keinesfalls der Sympathischere. Deshalb ist es dringend an der Zeit, dass die Politik den demoralisierten Aufsichtsbehörden endlich andere Instrumente an die Hand gibt, mit denen Uber und deren kriminellen Partnern dauerhaft und juristisch abgesichert die Grenzen aufgezeigt werden kann. jh

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: KonzessionsentzugOberverwaltungsgerichtUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. Huber says:
    2 Jahren her

    Gegen Uber hilft nur ein generelles Verbot und das muss von der Regierung kommen.
    Leider wird die auch von Uber geschmiert.

    Antworten
  2. taximuc says:
    2 Jahren her

    Entzogen ist entzogen. Keine Diskussion. Die 4 werden genauso weitermachen wie vorher auch.

    Antworten
  3. Andreas says:
    2 Jahren her

    Warum nicht das Hamburger Modell? Da klappt es doch wunderbar. Dagegen hat Uber keine Rechtsmittel eingelegt.

    Antworten
  4. TaxinatorBerlin says:
    2 Jahren her

    Ist doch der Politik etc. sowieso alles egal. In 10 Jahren wird es in unseren großen Städten keine Taxen mehr geben. Vom Bürgergeld kann man auch leben, wozu also monatlich 200 Stunden auf der Straße sein ??

    Antworten
  5. kehrentaxi says:
    2 Jahren her

    Das Hamburger Modell kostet Personal und Rückrad.

    Hier in Düsseldorf laufen der entsprechenden Behörde die Mitarbeiter weg. Kein Telefonservice, keine E-Mail-Antworten, kein persönlicher Kundenverkehr. Ein Armutszeugnis. Ein Skandal, den niemanden interessiert.

    Antworten
  6. Noeper says:
    2 Jahren her

    Unsere Taxi Branche klagt doch auch, wenn ihre Rechte verletzt sind. Frage: warum soll sich nicht UBER auch im Rahmen der rechtsstaatlichen Vorschriften wehren? Ich glaube, unsere Argumentation ist zu einseitig.

    Antworten
  7. sw73 says:
    2 Jahren her

    Problem sind die 20 Monat’s GmbH‘s auch im Taxigewerbe..

    Antworten
  8. kehrentaxi says:
    2 Jahren her

    So ist das geltende Recht. Das ist ja richtig. Das wenden ebenso Taxiunternehmen an. Der Punkt aber hierbei ist, dass die Behörden solche Unternehmen vom fair arbeitenden Wettbewerber fernhalten kann (Siehe eben z. B. Hamburg). Und zwar dauerhaft und egal, mit welchem Betriebsleiter.

    Antworten

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