Das Handelsgericht Wien entschied vorläufig, dass UberX, UberBLACK und UberVAN ab sofort nicht mehr in Wien betrieben werden dürfen. Es erließ die einstweilige Verfügung auf Antrag der Taxizentrale 40100.
Uber halte sich nicht an die geltenden Gesetze und Verordnungen der Stadt Wien und agiere wettbewerbswidrig, argumentierte die Klägerin ‚Taxi 40100‘. Fahrzeuge im Auftrage Ubers verstießen gegen die Rückkehrpflicht und würden Fahrgäste auch außerhalb der Gemeinde des Betriebssitzes aufnehmen. Das Handelsgericht verbot den Betrieb unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Cristian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 in ‚Die Presse‘: „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts.“
Uber selber will dagegen vorgehen und schon „in einigen Tagen“ den Betrieb wieder aufnehmen. Man arbeite intensiv daran, den Betrieb so umzustellen, dass er rechtskonform würde. Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, zeigte sich „erfreut“. Er kündigte aber an, das weiter für faire Rahmenbedingungen gekämpft und an der Qualitätssteigerung der Branche gearbeitet werde. prh
Symbolfoto: Mikekilo74 cc by-sa 3-0
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Taxi 40100 hat das Fertiggebracht wozu die Fachgruppe nicht fähig war!!!!!
Die Rückkehrpflicht ist wohl der größte eco- und ökologischer Unsinn überhaupt.