Die Behauptung, sie habe lediglich im Auftrag ihres Chef den Betrieb geleitet, schützte vor Gericht nicht vor Bestrafung. Wegen Steuerhinterziehung verurteilte ein Schöffengericht eine Frau zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
Wie Taxi Times bereits zu Prozessauftakt berichtete, hatte die als Geschäftsführerin eingetragene Beschuldigte die Taten zwar zugegeben, meinte aber, sie sei dafür nicht verantwortlich, weil eigentlich ihr Chef die Kontrolle gehabt habe. Sie sei nur als Strohfrau eingesetzt gewesen.
Das glaubte ihr der Richter jedoch nicht. Wie die Rheinische Post berichtet, sah er mit der Übernahme des Postens als Geschäftsführerin auch Pflichten, welche die Frau hätte wahrnehmen müssen. Außerdem könne man sich auf Zeugen stützen, die bestätigten, dass die 53-Jährige für die Buchhaltung zuständig war. Demnach hatte sie Zugriff auf die nötigen Unterlagen.
Als strafmildernd bewerte das Gericht, dass der Schaden weitaus niedriger ausfiel als erwartet. Das hätte die dreitägige Hauptverhandlung ergeben. Auch habe die Krefelderin nicht aus eigenem Antrieb gehandelt. Sie habe sich verleiten lassen, weil ihr Arbeitgeber sie überredete und möglicherweise auch unter Druck setzte. Der ehemalige Chef hat sich inzwischen ins Ausland abgesetzt und wird gesucht. jh
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