Die für die Personenbeförderung zuständige Hamburger Genehmigungsbehörde hat dem Fahrtenvermittler Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt.
Das berichtet die Zeitschrift „manager magazin“. In Deutschland braucht man zur Personenbeförderung gegen Entgelt einen Personenbeförderungsschein, den Uber-Fahrer meist nicht besitzen, schreibt das Blatt und zitiert einen Behördensprecher:
„Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen. Uber Pop ist nicht legal.“
Die Behörde hat Uber deshalb am Dienstag dieser Woche eine Untersagungsverfügung zugestellt, gegen die das Unternehmen postwendend Widerspruch einlegt hat, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Fahrer, die mit Privatautos Uber-Fahrgäste befördern, müssen nun mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro pro Verstoß rechnen.
Ubers Europa-Chef Pierre-Dimitri Gore Coty kündigte allerdings gegenüber dem Manager-Magazin an, den Dienst in der Hansestadt weiterhin anbieten zu wollen, weshalb man bei der Stadtverwaltung auch davon ausgehe, dass sich am Ende die Gerichte mit dem Fall beschäftigen müssen.
Diese Vorgehensweise gehöre wohl zur Geschäftspolitik des US-Unternehmens. „Uber legt mit seinem Angebot einfach los, um die meist danach eintrudelnden Unterlassungserklärungen kümmert man sich später“, schreibt das manager magazin.
Tatsächlich scheinen Deutsche Behörden in diese Taktik-Falle zu tappen. Wie eine Umfrage der Taxi Times unter den Genehmigungsbehörden ergab, wollen sich die meisten Kontrollinstanzen erst dann mit der Thematik befassen, wenn der Vermittlungsdienst in der entsprechenden Region tätig wird. Eine ausführlichere Auswertung der Taxi Times-Umfrage bei den deutschen Behörden lesen Sie in der August-Ausgabe. jh
Wir brauchen keine Geschenke aus USA!Uber und andere Apperfinder koennen dort bleiben!
Erst sind es möglicherweise illegale Machenschaften der bekannten App Anbieter mit wirtschaftlich mächtigen Investoren. Dann sind es legale Lobbyisten die Gesetze neu definieren und in derem Sinne neu anpassen lassen wollen. Taxiunternehmer haben keine Lobbyisten, die Kosten hierfür sind nicht im Taxitarif einkalkuliert. Bleibt zu hoffen, dass der Ordnungsrahmen im Sinne von Fahrgast und Taxiunternehmen weiter ohne Investorenkapital und der damit zusammenhängenden Gewinnabschöpfung zu Lasten der Fahrpreise weiter bestehen bleibt. Leider bestimmt meist Investorenkapital über gesellschaftliche Entwicklungsprozesse, davon ausgenommen wird auch nicht das Grundbedürfnis nach Mobilität.