Nach einer Häufung falscher Angaben bei Genehmigungsverfahren und Betriebsprüfungen will die Hamburger Genehmigungsbehörde genauer hinsehen und ggf. Taxikonzessionen versagen oder entziehen.
Schon im Februar letzten Jahres hatte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg klargestellt, dass unglaubwürdige Angaben zu Arbeits- und Pausenzeiten einen Konzessionsentzug nach sich ziehen können. Sie hatte sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg gestützt, bei dem die Klage eines Taxiunternehmers gegen den Entzug zweier Taxikonzessionen abgewiesen worden war.
Wie die Behörde den Taxiunternehmen jetzt in einem Schreiben Ende April mitgeteilt hat, haben Taxiunternehmer erneut in Genehmigungsverfahren zur Konzessionserneuerung und/oder -erweiterung sowie in Betriebsprüfungen in den letzten Monaten verstärkt „beim Nachweis der Einhaltung der Sozialvorschriften, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (und in der Folge damit auch des Mindestlohngesetzes), des Abführens von Sozialversicherungsbeiträgen und beim Bezug von Kurzarbeitergeld“ unglaubwürdige und erweislich falsche Angaben gemacht. Häufig würden Schichtzeiten durch eine Vielzahl von manuellen, nicht glaubhaften Pausenbuchungen auf deutlich niedrigere Arbeitszeiten verkürzt. „Wir stellen dann fest, dass Pausen direkt nach der vorherigen Fahrt beginnen und ganz kurz vor der nächsten Fahrt enden. Pausen werden gebucht, obwohl die Taxe nachweisbar am Taxenstand oder zur Vermittlung bereit stand.“
Die Verkehrsgewerbeaufsicht räumt ein, „dass das Taxengewerbe von den Auswirkungen der Pandemie erheblich getroffen wurde und jetzt noch ist, auch wenn den Unternehmen, die Fahrpersonal beschäftigen, durch die Möglichkeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld Hilfestellungen gegeben werden“, doch rechtfertige die schwierige wirtschaftliche Situation nicht die Manipulation der Arbeitszeiten.
Als Konsequenz will die Behörde auch weiterhin, je nach Umfang ihrer Feststellungen, „Genehmigungen dann befristen oder sogar ganz versagen“. Sie weist zudem darauf hin, dass solche Falschangaben auch zum Widerruf von bestehenden Genehmigungen führen können, da solche Handlungen von Taxenunternehmern zur Unzuverlässigkeit im Sinne der Berufszugangsverordnung führen, was das Verwaltungsgericht Hamburg bereits in mehreren Fällen bestätigt habe (siehe oben).
Die Behörde bittet die Unternehmer, „sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und den Weg hin zu einem vorbildlichen und professionellen Taxen- und Beförderungsgewerbe weiter zu gehen“. Mittlerweile habe sich bei der Umsetzung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in vielen Taxenunternehmen ein Modell entwickelt, „welches den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dann auch in den Genehmigungsverfahren beanstandungsfrei besteht:
- Schichtlänge bis zu 6 Stunden: kein Pausenanspruch, kein Pausenabzug
- Schichtlänge mehr als 6 Stunden: 30 Minuten gesetzliche Mindestpause Pauschalabzug
- Schichtlänge mehr als 9 Stunden: 45 Minuten gesetzlich Mindestpause Pauschalabzug
Damit führt beispielsweise eine 10-Stunden-Schicht zu einer bezahlten Arbeitszeit von 9,15 Stunden, bei einer 5-Tage-Woche zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 46,15 Stunden. Dieses Arrangement hält sich im gesetzlichen Rahmen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.“ ar
Diese Vorgehensweise ist bei Mehrwagen Unternehmer wahrscheinlich zu 90% Alltag.
Nicht nur in HH.
Super Beitrag !!!
Das sind ja traumhafte Bedingungen in HH. Ich glaube, ich ziehe um.
Ich kann ja hier täglich beobachten, dank des Spiegeltaxameters, dass die „Kollegen“ am Halteplatz vor mir stehen und jedes Mal, die Pause gebucht haben. Wie muss ein eigentlich drauf sein?
Bravo Hamburg, die digitale Zukunft kann man nur unter realen Bedingungen stemmen.