Eine zunächst alarmierend klingende Meldung in der Hamburger „Mopo“, bei einer Kontrolle sei jedes vierte Taxi stillgelegt worden, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mittlere Lappalie.
Taxi ist wertvoll und sollte von nach hohen Klickzahlen jagenden Medien nicht durch fehlinterpretierbare Headlines verunglimpft werden. Wie ernst man Schlagzeilen in Boulevardblättern zu nehmen hat, verrät neben der Schriftgröße manchmal auch bereits das Ausrufezeichen am Ende. „Kontrollen in Hamburg: Jedes vierte Taxi stillgelegt!“ So heißt eine Onlinemeldung der „Hamburger Morgenpost“ vom Mittwoch. In der Einleitung heißt es, die Polizei Hamburg habe am Dienstagnachmittag im Bereich St. Georg, Innenstadt und St. Pauli „verstärkte Verkehrskontrollen“ durchgeführt, wobei die Beamten „fündig wurden“. Da denkt der unbedarfte Leser an illegale Personenbeförderung, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Schlimmeres, und dass Hunderte von Taxis aus dem Verkehr gezogen worden sind, ähnlich wie beim Schlag gegen die Mietwagenkriminalität im Frühjahr in Berlin. Sicherlich ganz anders als bei Verkehrskontrollen, die nicht „verstärkt“ sind.
Der eigentliche Meldungstext beginnt mit den (zum Verständnis äußerst wichtigen) Worten „Wie die MOPO erfuhr, …“. Das, was die Zeitung erfuhr, war dann, dass bei einer größeren Verkehrskontrolle rund 3.300 Fahrzeuge überprüft wurden, darunter ganze 19 Taxis. Während insgesamt „zahlreiche“ Verstöße festgestellt wurden, darunter 20 mal Fahren unter Alkoholeinfluss, 19 mal andere Drogen, 286 Rotlichtverstöße und 143 technische Mängel, darunter auch sicherheitsrelevante Defekte, wurden von 19 zufällig mitkontrollierten Taxis ganze fünf beanstandet, und zwar nicht wegen Drogen oder technischer Mängel, aber das verschweigt die „Mopo“ diskret. Hauptsache, man kann einen Skandal daraus machen, dass einem Viertel der paar überprüften Taxis die Weiterfahrt untersagt wurde, wobei „stillgelegt“ sich natürlich weitaus skandalträchtiger anhört.
Taxi Times hat bei der Polizei nachgefragt. Da die Kontrolle eine typische Verkehrskontrolle und keine auf Taxis zugeschnittene Kontrolle war, hatte die Polizei außer einer Vertreterin der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) keine weiteren Beamten dabei, die etwa auf Sozialleistungsbetrug im Personenbeförderungsgewerbe oder Ähnliches spezialisiert waren. Man habe die Dinge überprüft, „die auch bei anderen ‚normalen’ Fahrzeugkontrollen überprüft werden“, wobei sich für Taxis „aus den einschlägigen Rechtsnormen, wie zum Beispiel der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), der Hamburger Taxenordnung“ zahlreiche Vorgaben ergeben, „die von den Einsatzkräften kontrolliert werden können“, heißt es in der Antwort der Polizei.
Dazu zählen einschlägige Dokumente, „aber auch das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges, wie zum Beispiel die Taxenfarbe, Zulässigkeit von Werbeaufschriften oder die Sichtbarkeit der Konzessions- / Ordnungsnummer“, außerdem das Fahrzeuginnere, wozu auch zähle, „ob beispielsweise die Unternehmer-/ und Fahrerschilder gut sichtbar sind oder das Taxameter in Ordnung ist“.
Die tatsächliche Bilanz fiel unspektakulär aus: Von 19 Taxis, die alle ohne Fahrgäste unterwegs waren. wurden fünf Fahrern „die weitere (vorübergehende) Personenbeförderung aufgrund von Mängeln untersagt“. Die Gründe: Zwei Fahrer hatten ihren P-Schein nicht dabei, in zwei Fällen war die Eichung des Taxameters abgelaufen und in einem Fall war die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges abgelaufen. „Die weitere Sachbearbeitung erfolgt hierbei bei der zuständigen Behörde (BVM)“.
Es lohnt sich also, nicht nur für eine Firma tätig zu sein, die weder mit Schwarzarbeit noch mit Steuerhinterziehung zu tun hat, sondern außerdem gelegentlich TÜV- und Eichplakette seines Arbeitsmittels zu überprüfen und immer seine Papiere sowie Verbandkasten, Warnwesten und Warndreieck dabei zu haben. ar
Beitragsbild: Symbolfoto Landespolizei Schleswig-Holstein
Hinweis der Redaktion: Taxi ist wertvoll, denn Taxi ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und aufgrund seiner gesetzlichen Vorgaben ein Garant für die mobile Daseinsvorsorge 24/7 an allen 365 Tagen im Jahr. Taxifahren bedeutet weit mehr als nur ein Lenkrad zu bedienen und Menschen von A nach B zu fahren. Taxifahrerinnen und Taxifahrer haben Personen allen Alters und aller Kulturen im Auto, auf die sie sich bei jeder Fahrt neu einlassen, während sie ihr Taxi in einem immer dichter werden Verkehr sicher zum Fahrtziel steuern.
Auch für Unternehmer bedeutet die Führung eines Taxibetriebs weit mehr als nur die Anschaffung und Betankung eines Fahrzeugs. Ausgestattet mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Knowhow und offen für fundamentale antriebstechnische wie auch digitale Wandlungen lenken Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer ihren Betrieb rechtssicher und gesetzeskonform.
Taxi ist wertvoll – dieses Motto steht deshalb im Fokus der Berichterstattungen des Taxi-Times-Verlags.