Die Landeshauptstadt Hannover hat erkannt, dass Regulierungen und Justierungen in der Branche erfolgen müssen und möchte die vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) geforderten Mindestentgelte sowie flexible Taxifestpreise offenbar umsetzen.
Nach Heidelberg will jetzt auch Hannover Nägel mit Köpfen machen. Die Landeshauptstadt hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben, flexible Festpreise im Taxigewerbe einführen zu wollen. Kunden könnten dann innerhalb eines bestimmten Tarifkorridors vorab telefonisch oder per App einen fixen Fahrpreis vereinbaren. Diesen Vorschlag unterbreitet die Verwaltung jetzt den Ratsgremien, die sich voraussichtlich ab Mai damit final beschäftigen wollen. Zugleich plant die Stadt die Einführung von Mindestpreisen für Beförderungsaufträge mit Mietwagen abseits des Taxengewerbes.
„Wir begrüßen die Reaktion der Landeshauptstadt Hannover sehr und freuen uns, dass es endlich zur Umsetzung der Forderungen nach entsprechender Regulierung kommt. Auch wenn momentan noch unklar ist, in welcher Range sich die Mindestentgelte befinden, ist das der richtige Weg. Wir hoffen auch, dass es noch nicht zu spät ist, denn einige Taxiunternehmen sind dem Verdrängungswettbewerb schon zum Opfer gefallen!“ nimmt Sven-Marcus Fürst, Geschäftsführer der Hallo Taxi 3811 GmbH, zu den Plänen der Stadt Stellung.
„Die Einführung eines Mindestentgeltes ist ein Beitrag, um faire Arbeitsbedingungen für diejenigen zu fördern, die in der Branche arbeiten. Darüber hinaus sollten Mietwagenfahrten im Pkw nicht günstiger sein als die Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs, wenn wir im Sinne des Klimaschutzes und einer lebenswerten Stadt den Individualverkehr auf die tatsächlich notwendigen Fahrten reduzieren möchten.“ erörtert Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der LHH, in der Presseerklärung der Stadt die Beweggründe der Stadt und erläutert das weitere Vorgehen. Für die Ermittlung künftiger Mindestentgelte für Mietwagenfahrten will die Stadtverwaltung eine gutachterliche Beratung einholen. Die Mindestpreishöhe soll sich künftig zwischen den ÜSTRA-Tarifen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den momentanen Taxi-Preisen bewegen. Die Stadtverwaltung wird die Mindestentgelte dann im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen.
Gültig werden könnten die veränderten Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe und Mietwagenverkehr nach derzeitigem Stand laut Behörde zum August diesen Jahres. nu
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Ist dem oben erwähnten Dezernenten eigentlich entgangen, daß Mietwagen im Grunde dieselben Kosten zu schultern haben wie ein Taxi? Wie kann dann ein Mindestfahrpreis zwischen Öffis und Taxitarif zu rechtfertigen sein?
Ist ihm entgangen, daß für genau den Zweck, den er beschrieben hat, nach Definition im PbefG das Taxi vorzusehen ist? Ist ihm entgangen, dass nachgewiesen ist, daß Mietwagen systematisch missbraucht werden, um Taxi zu spielen ohne es wirklich zu sein?
Hat er nicht davon gehört, daß Taxi im Nahverkehr wie die übrigen Öffis den verminderten Mehrwertsteuersatz zu entrichten haben, während Mietwagen den um 12% höheren Satz schuldig sind? Ist ihm nicht klar, daß damit von vornherein ein Mietwagen höhere Kosten zu tragen hat, um überhaupt dieselbe Dienstleistung wie Taxi erbringen zu können?
Ist ihm nicht bewusst, daß genau diese unterschiedliche Behandlung im Mehrwertsteuersatz seinen Grund im Auftrag des öffentlichen Verkehrsinteresses hat, weshalb im PbefG ein klarer Unterschied zwischen Mietwagen und Taxi definiert wird?
Hat sich noch nicht bis zu ihm herumgesprochen, daß die gesamte Mietwagenschwemme nur deshalb entstanden ist, weil über die Internetbasierte Standortbestimmung und Auftragsübermittlung Pseudotaxis ohne Taxikonzession dem regulären Taxi den Umsatz stehlen? Denn diese zusätzlich entstandenen Mietwagen wollen ja gar nicht wie Mietwagen arbeiten, sondern eben Taxi sein. Aber ohne sich an die Verpflichtungen der Taxis zu halten!
Das reizvolle für den Kunden am Pseudotaxi ist sein vordergründig günstigerer Preis gegenüber Taxitarif. Aber eben nur, solange die Nachfrage gering ist. Und solange z.B. durch nichtvorhandene Wegstreckenzähler Steuern hinterzogen und Sozialversicherungsbetrug begangen werden kann.
Ein ganz wesentlicher Aspekt beim Mindestfahrpreis ist, daß er MINDESTEN 12% (Differenz zwischen ermäßigtem und regulären Mehrwertsteuersatz) über dem Taxitarif des Pflichtfahrgebiets liegt.
Sonst hat er nicht die notwendige Wirkung.
Wer als Kunde an die Dienstleistung Taxi denkt, erwartet keinen Mietwagen. Nur durch die kriminell niedrigen Preise wird ein Kunde verleitet, einen Uber Bolt Lyft oder sonstigen Plattformvermittler anzuklicken.
Jeder Mietwagenbetreiber kann ja eine Taxikonzession beantragen, wenn er nicht nur Taxi spielen, sondern tatsächlich sein möchte. Dann aber eben mit allen Pflichten.
Ich bin Taxiunternehmer aus Hannover, und begrüße die Entscheidung der Stadt.
Um ehrlich zu sein hatte ich mit dem Taxigeschäft schon abgeschlossen, ich dachte der Stadt seien wir komplett egal.
Vielen Dank an alle die hier mitgewirkt haben, um die ersten Schritte in die richtige Richtung zu machen.
Und ergänzend will ich sagen das, ich den Frust von J. Chronor nachvollziehen kann aber ich bin schon verdammt glücklich das überhaupt was von der Politik kommt
MfG aus Hannover