Die großen Funkzentralen in Bremen und Hamburg sind mit den Versuchen gescheitert, ihre angeschlossenen Taxis gegen die Konkurrenz des Taxi- und Mietwagenanbieters Free Now abzugrenzen.
Auch aller schlechten Dinge sind manchmal drei: Die Hansa Funktaxi e. G. war auch in dritter und letzter Instanz erfolglos. Die Genossenschaft ist vor dem höchsten deutschen Gericht mit ihrem Einspruch gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg gescheitert.
Die größte Taxifunkvermittlung Hamburgs hatte ihren angeschlossenen Fahrern 2021 per Satzungsänderung untersagt, sich auch von weiteren Zentralen oder App-Anbietern wie beispielsweise Free Now Aufträge vermitteln zu lassen (sogenanntes „Doppelfunkverbot”). Dagegen hatte Free Now hatte Unterlassungsklage eingereicht, die erstinstanzlich vom Hamburger Landgericht bestätigt wurde (Az. 415 HKO 19/21).
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte daraufhin am 9. Mai 2022 einen Einspruch der Hansa Funktaxi e. G. mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist dieser Ansicht nach erneutem Einspruch ebenfalls gefolgt und hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der Fall ist rechtlich bindend abgeschlossen. Damit muss die Hansa Funktaxi e. G. sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, auch von Free Now, tragen.
Die Geschäftsführung des Anbieters, der seine App etwas größenwahnsinnig als „Europas Super-App für Mobilität“ bezeichnet, spricht in einer Pressemeldung vom „abschließenden juristischen Erfolg vor dem obersten deutschen Gericht in der Auseinandersetzung mit der Hansa Funktaxi e. G.“.
Auch die Vereinigung Bremer Kraftdroschkenbesitzer seit 1894 e. V., genannt Taxi-Ruf Bremen 14 0 14, musste letzte Woche eine gerichtliche Niederlage hinnehmen: Das Landgericht Bremen hat die einstweilige Verfügung von Free Now bestätigt, nach der der Taxi-Ruf angeschlossenen Unternehmen nicht verbieten darf, Außenreklame von Vermittlungsdiensten wie Free Now auf ihren Taxitüren anzubringen.
Der Zusammenschluss von selbständigen Bremer Taxiunternehmen hatte seinen Mitgliedern in der allgemeinen Betriebsordnung von 2014 insbesondere das Anbringen von Außenwerbung aller Vermittler von Beförderungsdienstleistungen außer dem Taxi-Ruf selbst verboten. Alexander Mönch, dieses Jahr zum „President Free Now Deutschland und Österreich“ aufgestiegen, berichtet in seiner Pressemeldung: „Wir haben den Taxi-Ruf daraufhin aufgefordert, diese Praxis künftig zu unterlassen. Da der Taxi-Ruf zu keiner Unterlassungserklärung bereit war, sahen wir uns in der Folge gezwungen, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Bremen zu beantragen.”
Damit hatte Free Now Erfolg. Nachdem der Taxi-Ruf dagegen Einspruch eingelegt hatte, entschied das Landgericht Bremen zugunsten von Free Now und bestätigte somit die einstweilige Verfügung. Die Taxi-Ruf Bremen hat daraufhin erklärt, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Sowohl Vertreter von Hansafunk als auch des Taxiruf Bremen betonen in ihren Stellungnahmen gegenüber Taxi Times, dass sie in dieser Frage eine endgültige rechtliche Klärung wollten. Dies sei auch hinsichtlich des internen Drucks geschehen, der seitens der Genossenschaftsmitglieder immer wieder aufgebaut wird. Der Entschluss zur Aufnahme eines Doppelfunkverbots in die Satzung sei in Hamburg während einer Hansa-Generalversammlung zur Abstimmung gestanden und mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. Auch in Bremen wurde die Klage von den Bremer Taxiunternehmern eingefordert.
Mit der Abgrenzung gegenüber Free Now wollten die Zentralen und ihre Unternehmer unter anderem das Abwerben von Taxinutzern in den Mietwagensektor unterbinden. Free Now bewirbt gegenüber Kunden, die per App eine Taxifahrt buchen, aktiv Mietwagenfahrten. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle
Axel, in Hamburg vermittelt FreeNow ausschließlich an Taxis.
Das Mietwagen Ride Angebot gibt es in Hamburg schon länger nicht mehr.