Um die Mobilität ihrer älterer Bürger zu verbessern, sind in einer unterfränkischen Kleinstadt ab 1. Oktober Taxigutscheine erhältlich, deren Wert zur Hälfte von der Kommune finanziert wird. Sie können sowohl für Taxi- als auch für Mietwagenfahrten eingesetzt werden.
Die Entscheidung fiel vor wenigen Tagen und sie fiel einstimmig. Alle Fraktionen des Haßfurter Stadtrats hatten für eine 15-monatige Testphase gestimmt, in der künftig Taxi-Gutscheine im Wert von 5 bzw. 10 Euro ausgegeben werden, für die allerdings nur die Hälfte des Wertes bezahlt werden muss. Nutzen dürfen diese Gutscheine Bürger der unterfränkischen Kleinstadt Haßfurt (rund 13.000 Einwohner), sofern sie das 70. Lebensjahr vollendet oder die Merkzeichen H oder G oder aG in ihrem Schwerbehindertenausweis haben.
Über die Entscheidung hatte diese Woche das Onlineportal „InFranken.de“ berichtet. Die Flexibilität der Senioren sowie der Menschen mit begrenzter Mobilität sei bei täglichen Vorhaben wie den Arztbesuchen, Einkaufen oder der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen stark eingeschränkt, heißt es dort. Eine Folge dessen, dass der öffentliche Personennahverkehr im Stadtgebiet, gerade bei der Anbindung der Stadtteile sowie der Gewerbegebiete, noch nicht besonders ausgeprägt ist. „Chancengleichheit beim Zugang zur Mobilität sollte in unserer heutigen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein“, zitiert das Portal den Haßfurter Bürgermeister Günther Werner.
Damit die wichtige Alternative Taxi auch von finanziell schlechter gestellten Personen genutzt werden kann, sollen die nun beschlossenen Taxi-Gutscheine für eine Chancengleichheit sorgen. Die Höhe der Zuschüsse ist auf 10.000 Euro festgelegt, so dass also Gutscheine im Wert von maximal 20.000 Euro ausgegeben werden. Sollten die Gutscheine vor Ablauf des Versuchszeitraums (31.12.2021) bereits vollständig verkauft sein, will der Finanz- und Hauptausschuss über die Ausgabe weiterer Gutscheine entscheiden.
Laut InFranken.de habe die Stadt bisher mit drei Taxi- und Mietwagenbetrieben entsprechende Vereinbarungen zur Teilnahem an der Testphase getroffen. Allerdings betont man, dass weitere regionale Taxi- und Mietwagenunternehmen von der Stadt über das Projekt informiert werden und ihnen die Teilnahme freigestellt wird. jh
Anmerkung der Redaktion: Haßfurt bringt alles mit, um eine solche Kooperation mit dem Taxigewerbe zu starten. Ein mäßig ausgebautes ÖPNV-Netz und eine Altersgruppe über 65 Jahren, die laut Statistischem Landesamt ein Fünftel der Haßfurter Gesamtbevölkerung ausmacht (Stand 2017). Vielleicht nehmen Taxiunternehmer und Lokalpolitiker aus Städten mit ähnlichen Strukturen die Stadt in Unterfranken als Vorbild für ähnliche Projekte?
Gleichzeitig sollten sämtliche Haßfurter Stadtratspolitiker für den Widerstand gegen die jetzt geplante PBefG-Novelle gewonnen werden, denn wenn diese so umgesetzt werden, wie es die elf Eckpunkte vorsehen, wird es auch in Haßfurt keine Taxis mehr geben, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können.
Wie bitte ? Die Gutscheine können auch bei Mietwagenfahrten verwendet werden ?
Für Taxen besteht eine Betriebs- Beförderungs- und Tarifpflicht.
Dieser nachzukommen, sprich sie zu finanzieren, wird immer schwieriger bzw. ist zu gewissen Zeiten gar nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde sollten die Gutscheine ausschliesslich bei einer Fahrt mit einer Taxe angerechnet werden. Mietwagen sind frei in ihrer Fahrpreiskalkulation und können die Taxifahrpreise unterbieten. Dieser Nachteil des Taxis (dass sie oft teurer sind) ist durch öffentliche Zuschüsse zu egalisieren.
Trotzdem: Ein dickes Dankeschön an die Haßfurter Gemeinde !
Ein logischer und konsequenter Gedankengang. Wenn das Projekt allerdings wie hier als Unterstützung des ÖPNV / Linienverkehrs gedacht ist, kann man sich auch auf § 8 PBefG, Abs. 2 berufen: „Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet.“
Hier wird der Mietwagen nicht abgegrenzt.