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Heidelberg führt MW-Mindesttarif ein und bestellt Gutachten

von Axel Rühle
9. November 2023
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Heidelberg führt MW-Mindesttarif ein und bestellt Gutachten
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Heidelberg hat seit Mai sein Uber-Problem. Die Stadt will nun handeln und zum übernächsten Quartal Mindestpreise für Mietwagenfahrten einführen. Parallel wird ein Gutachten erstellt.

Zu beiden Maßnahmen hat der zuständige Fachausschuss vergangene Woche grünes Licht gegeben, die finale Abstimung im Stadtrat am 15.11. gilt daher als sicher. Der Antrag kam aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Alle Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren sich in ihrer Zustimmung einig.

Aus dem Antragstext geht hervor, dass die Problematik genau erfasst worden ist: „Mit einer kurzfristigen Umsetzung von Mindestentgelten soll nicht nur die Leistungsfähigkeit der Unternehmen gesichert, sondern die Gemeinwohlinteressen berücksichtigt werden, wozu ebenfalls die übrigen gewerblichen Verkehrsstrukturen, beispielsweise der Taxenverkehr, gehören“, heißt es in der Begründung zum Antrag vom 24. Oktober. Um den ÖPNV „als Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht in seinem Bestand zu gefährden“, müssten die Beförderungsentgelte für Fahrzeuge mit blauen und grünen Ordnungsnummern-Schildchen „in einem hinreichend großen Abstand“ über denen des ÖPNV liegen. „So sind Abgrenzungen zu den Tarifen des Taxigewerbes als Ergänzung des ÖPNV festzulegen, welche die unterschiedlichen Beförderungsformen des Gelegenheitsverkehrs berücksichtigen und einen wirtschaftlichen Betrieb der einzelnen Unternehmen ermöglichen und somit auch eine faire Entlohnung der Mitarbeitenden ermöglichen. Ebenso tragen die Mindestbeförderungsentgelte dazu bei, die Möglichkeit eines ruinösen Wettbewerbs zwischen den Mobilitätsanbietern der verschiedenen Verkehrsformen auszuschließen.“

Was in anderen Großstädten, die ihr Uber-Problem zum großen Teil bereits vor der Novelle des PBefG hatten, bis heute nicht umgesetzt worden ist, setzt Heidelberg damit in weniger als einem Jahr um. Das ist auch der Überzeugungsarbeit der Auto-Funktaxi-Vermittlungszentrale Heidelberg e. G. zu verdanken, deren Vertreter den Politikern die Problematik in Gesprächen und Diskussionen nahegebracht haben.

Die Antragsteller haben bei Ihrem Plan daher auch bedacht, dass er rechtssicher aufgestellt sein muss, um nicht von Uber torpediert zu werden. So wurde gleichzeitig die Beauftragung eines Gutachtens angeregt, dessen Ergebnis man eigentlich hätte abwarten wollen. Da die Einführung des Mindesttarifes sich dann allerdings deutlich verzögert hätte, entschied man sich, beides parallel umzusetzen. Das Rechtsamt hatte die ursprünglich angestrebte Umsetzung bereits zum Jahreswechsel abgelehnt und nur mit Bauchschmerzen einer Umsetzung zum 1.4.2024 zugestimmt.

Die Genehmigungsbehörden sind unter anderem deshalb so zurückhaltend mit der Umsetzung der seit August 2021 bestehenden Möglichkeiten im PBefG, weil es noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt. Bisher haben nur die Stadt Leipzig und der Landkreis Lörrach den Schritt mit dem Mindesttarif gewagt. Der Heidelberger Grünen-Stadtrat Felix Grädler stellte dagegen im Ausschuss die rhetorische Frage, warum man noch länger warten sollte, wenn man als Kommune die Möglichkeit habe, den Mietwagen ebenso Preisvorschriften zu machen wie dem ÖPNV einschließlich Taxis.

Ein Problem könnte es allerdings dennoch mit der Rechtssicherheit geben. In Leipzig wird die entsprechende Verwaltungsrichtlinie tatsächlich juristisch angegriffen. Würde man die Mindestpreise stattdessen per Allgemeinverfügung festlegen, so könnte die Stadtverwaltung solchen Anfechtungsversuchen gelassener entgegensehen. Im Antrag der Grünen ist daher auch eine kleine Holprigkeit: Man will dort den Mindesttarif für Mietwagen als Allgemeinverfügung festlegen, schreibt aber gleichzeitig, dass es nach dem Vorbild Leipzigs geschehen soll – die ja wie schon beschrieben ihr Mindestentgelt auf Basis einer Verwaltungsrichtlinie festgelegt haben.

Das ebenfalls beschlossene Gutachten wird vom Büro Linne+Krause erstellt. Darin soll unter anderem untersucht werden, ob Uber-Fahrer in Heidelberg Mindestlohn erhalten. „Unsere Ermittlungen gegen Uber dauern an. Da laut Beschluss des Hauptausschusses die Firma Linne+Krause bei Bedarf hinzugezogen werden kann, sehen wir der geforderten Überprüfung mit Optimismus entgegen“, so Michael Käflein von der Taxizentrale Heidelberg gegenüber Taxi Times.

Die offizielle Entscheidung im Stadtrat soll nächsten Mittwoch fallen. ar

Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle

Tags: HeidelbergMindesttarif für MietwagenUber
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. A.Müller says:
    2 Jahren her

    Und was passiert dann? Dann werden alle Heidelberger Mietwagen nach Berlin gekarrt, wie zum Beispiel die Leipziger Mietwagen, die in Berlin hier rum fahren und dann hat sich das Problem erledigt.

    Antworten
  2. Markus Bojarzyn says:
    2 Jahren her

    Um als Mietwagen korrekt( mit Mindestlohn, Lohnnebenkosten, ordentlicher Versicherung,
    Steuern etc.) Gewinne zu erwirtschaften, muss der Tarif etwa 25-30% ÜBER dem Taxitarif liegen.

    Antworten
  3. Anonym says:
    2 Jahren her

    Gute Arbeit Heidelberg!

    Antworten
  4. Noeper says:
    2 Jahren her

    Ohne konkrete Zahlen und Preise ist mir der Artikel zu unspezifisch. Auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Preise aus dem Vorschlag von Heidelberg und den lokalen Anbietern wäre im Rahmen einer Tabelle gut.

    Antworten

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