Im vergangenen Jahr hatte Heidelberg in Aussicht gestellt, bis Anfang April einen Mindesttarif für Mietwagen einzuführen. Was ist aus dem Antrag der Grünen geworden?
In Heidelberg gab es bereits im vergangenen Herbst wegen des Uber-Problems Bestrebungen zur Einführung eines Mindesttarifs für Mietwagen. Bevor die Stadtverwaltung aber einen entsprechenden Antrag der Grünen umsetzte, hat sie zunächst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis will man abwarten, bevor man Mindestentgelte einführt.
Mit dem Gutachten beauftragt ist Deutschlands renommiertestes Büro für Taxi-Gutachten, die Firma Linne+Krause aus Hamburg. Mit der Fertigstellung der Studie durch Thomas Krause wird in etwa im Juli gerechnet. Die Fraktion der Grünen im Gemeinderat hatte im Oktober beantragt, dass eine Allgemeinverfügung gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Mindestentgelten für Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr kommen soll.
Stadtrat Felix Grädler hatte zu dem Antrag unter anderem ausgeführt, als Vorbild solle die Verwaltungsrichtlinie zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für gebündelten Bedarfsverkehr und Mietwagen in Leipzig genutzt werden. „Auf dieser Basis sind auch die Beträge des Mindestentgelts in Abhängigkeit eines Einzeltickets des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) festzulegen und eine Begründung des öffentlichen Verkehrsinteresses § 13 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz zu definieren.“ Bei Bedarf könne zur Einführung der Allgemeinverfügung auch die Expertise der Firma Linne+Krause in Anspruch genommen werden. Bis zur Einführung solle über Einsichtnahme von Unterlagen überprüft werden, ob die Umsätze von Mietwagen bislang auskömmlich sind, um beispielsweise Mindestlöhne zu bezahlen.
Der Vergleich mit Leipzig war dem Antrag nicht gerade deinlich, denn Mindestentgelte für Mietwagen sollten laut juristischer Expertise und anders als In Leipzig auf Basis einer Allgemeinverfügung verordnet werden.
Als Termin für eine Einführung schlug die Fraktion, unterstützt durch die Auto-Funktaxi-Vermittlungszentrale Heidelberg e. G., ursprünglich den 1. April 2024 vor (Taxi Times berichtete). Im Herbst 2023 beschloss der Gemeinderat die Beauftragung des genannten Büros mit einem Gutachten zum Thema Mindestentgelte für Mietwagen. Dieses Gutachten soll die Rahmenbedingungen für die Prüfung und die Einführung eines Mindestentgeltes für Mietwagen nach § 51a PBefG liefern.
Die Bearbeitungsdauer für ein solches solides Gutachten beträgt sechs Monate. Mit den Ergebnissen rechnet man daher frühestens im Juli dieses Jahres. ar
Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle
Wenn das nicht geregelt wird dann werden sich die Krankenkassen auch fragen warum die ein km/Mindestpreis bezahlen müssen. Es ist für jeden geregelt aber für Uber nicht … traurige Ausbeutung … na mal schauen wer das gleiche durchziehen will was Leipzig gemacht hat.
Will Berlin dann auf dieses Gutachten mit draufspringen oder haben sie selbst eins in Auftrag gegeben? Nur schade, dass in der Wartezeit weitere Taxibetriebe pleite gehen. Und peinlich für die Hauptstadt, dass sie nicht die Vorreiter sind und mit guten Beispiel vorangehen.