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Start Beförderungsrecht

Heidelberg will zum 1. August Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen

von Hayrettin Şimşek
25. März 2025
Lesedauer ca. 1 Minute.
6
Heidelberg will zum 1. August Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen
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Die Heidelberger Stadtverwaltung plant Mindestfahrpreise für App-vermittelte Mietwagen. Die Stadt will so Preisdumping unterbinden, für fairen Wettbewerb sorgen und die Arbeitsbedingungen der Mietwagenfahrer verbessern. Der Finanzausschuss wird am 1.4. darüber beraten.

Aktuell gibt es in Heidelberg 187 Mietwagen, die überwiegend über die Uber-App vermittelt werden. Diese Zahl steht 162 Taxikonzessionen in der Stadt gegenüber. Ein zentraler Streitpunkt sind die Beförderungsentgelte: Die Fahrpreise von Uber liegen derzeit meist um die 35 Prozent unter dem Taxitarif.

Die Stadtverwaltung argumentiert, dass diese Preisgestaltung nur durch massive Subventionen von Uber möglich sei und zu einem ruinösen Verdrängungswettbewerb führen könnte, der das öffentliche Verkehrsinteresse gefährde. Deshalb soll die neue Regelung diesen Preisunterschied begrenzen, indem Fahrdienstleister ihre Fahrten höchstens 7,5 Prozent unterhalb des Taxitarifs anbieten dürfen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Zulässigkeit von Mindesttarifen bestätigt, die hier schon länger diskutiert werden, um das Taxigewerbe zu schützen und einheitliche Lohnstandards zu gewährleisten. In Heidelberg kam es bereits zu persönlichen Konflikten zwischen Taxifahrern und Uber-Fahrern, die durch die unterschiedlichen Tarifstrukturen verstärkt wurden.

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, reagiert die Stadt Heidelberg und möchte ab August 2025 Mindestentgelte für Mietwagen einführen. Die Sitzung des Finanzausschusses am 1. April 2025 werde zeigen, welche Maßnahmen die Stadt Heidelberg ergreifen wird, um faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt zu gewährleisten.

Auch in Berlin wird seit letztem Jahr die Einführung von Mindestfahrpreisen für Mietwagen geprüft. hs

Beitragsfoto: Symbolbild Heidelberg Hauptbahnhof Quelle: Axel Rühle

Tags: HeidelbergMindestentgelt für Mietwagen
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Hayrettin Şimşek

Der Taxiunternehmer ist in Berlin in der Tagschicht im Einsatz. Neben eigenen Beiträgen unterstützt er die Redaktion bei der Themenrecherche, betreut die ‚sozialen Kanäle‘ von Taxi Times und übersetzt zahlreiche Beiträge ins Türkische.

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Kommentare 6

  1. J. Chronor says:
    8 Monaten her

    Die Sisyphos-Arbeit geht weiter.

    Wieder muss sogar den fachlich Zuständigen klargemacht werden, dass taxiartig handelnde Mietwagen Rechtsbruch begehen. Und dieser Rechtsbruch war nur deshalb möglich, weil die Zuständigen nicht von Anfang an gehandelt haben, um diesen Rechtsbruch zu unterbinden. Obwohl von Anfang an das illegale Treiben von Uber und Co aufgedeckt und von uns bekämpft wurde.

    Da könnte die Idee auftauchen, das Recht zu ändern. Das hieße aber, die Definition von Taxi aufzugeben und das Taxigewerbe abzuschaffen.

    Zum wiederholten Mal: Taxi ist der Verkehrsträger, der gemäß PbefG der passende Dienstleister ist, wenn ein Kunde schneller und individueller als mit sonstigen Öffis von A nach B möchte.

    Mietwagen deckt andere Bedürfnisse ab. Um für die zuverlässige Aufrechterhaltung des Taxigewerbes als öffentliches Verkehrsmittel zu sorgen, hat das PbefG den Unterschied zum Mietwagen definiert.

    Der nicht fachkundige Kunde braucht auch nicht zu wissen, was der Unterschied ist. Ihm genügt, dass es für ihn erst mal billiger erscheint, auch wenn es uns alle langfristig teuer zu stehen kommt.

    Deshalb ist ein deutlicher Mindestabstand zum Taxitarif (im Pflichtfahrgebiet) beim Mindesttarif für Mietwagen zwingend nötig, zusammen mit einer endlich wirksamen Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze.

    Uber und Co haben längst bewiesen, dass ihnen nur mit konsequent hartem Vorgehen Einhalt geboten wird.

    Wenn jetzt sogar UNTER dem Taxitarif beim Mindesttarif für Mietwagen geblieben wird, ist das völlig WIRKUNGSLOS. Und fördert Rechtsbruch!

    Allein schon die gestiegene Zahl der Mietwagen im Verhältnis zur Zahl der Taxis zeigt, die tun so als ob sie Taxi wären. Und rauben unsere Existenzgrundlage. Wenn die Umsätze im Taxigewerbe weiter sinken, sind die Kommunen nach gültiger Rechtslage verpflichtet, zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes als Ganzem, die Zahl der Taxikonzessionen zu begrenzen!

    Ergo: je mehr Umsatz uns gestohlen wird, um so weniger zugelassene Taxis. Also noch mehr illegale Mietwagen, die zu immer weniger Taxis führen.
    Also: Ziel erreicht, Taxi beseitigt.

    Antworten
    • Igor Isaev says:
      8 Monaten her

      Ich habe 1 zu 1 gleiche Meinung wie du ….daher nicht mehr nicht weniger

      Antworten
  2. Bruno says:
    8 Monaten her

    Wir müssen uns trauen und Zeit nehmen, herumkreisende und -stehende Mietwagen (möglicherweise ein Jahr lang) immer sofort der Polzei mittels Kennzeichen zu melden, bis die Polizei ganz von selbst aktiv wird. Denn herumstehende Autos sind sowieso meist auch ein Verkehrhindernis.

    Antworten
    • J. Chronor says:
      8 Monaten her

      Meine persönliche Erfahrung mit den Polizist*innen ist leider, sie wissen meist überhaupt nichts vom Problem mit Uber&Co. Waren allerdings immer sehr freundliche und wirksame Gespräche bei passender Gelegenheit.

      Antworten
    • Fritz Brause says:
      8 Monaten her

      Die Polizei ist der falsche Adressat.

      Antworten
      • J. Chronor says:
        8 Monaten her

        Auch die Polizei ist durchaus unser Adressat! Auch die Polizei als Organ der Exekutive darf nicht wegschauen bei Rechtsbruch. Insbesondere, wenn Rechtsbruch systematisch, vorsätzlich und auch gut bekannt ist! Aber vor allem die Führungsebene hat dafür zu sorgen, daß auf der Straße die notwendigen Maßnahmen getroffen werden.

        Antworten

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