Als Ergänzung zu den Hilfsprogrammen von Land und Bund gibt es im nordrhein-westfälischen Ratingen seit Mai einen städtischen Hilfsfonds. Dieser ist nun für verschiedene Branchen erweitert worden, darunter auch das Taxi.
Der Zweck dieser Corona-Hilfe ist es, das ortsnahe und vielfältige Waren-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebot in Ratingens City und seinen Stadtteilen zu bewahren. Das Taxigewerbe gehört nun ebenfalls in den erweiterten Kreis der berechtigten Antragsteller, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, hatte im Mai der Rat der Stadt Ratingen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ortsansässigen Unternehmen und infolgedessen auf den städtischen Haushalt in Form fehlender Steuereinnahmen zu mindern, ein städtisches Hilfsprogramm für kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige beschlossen.
„Wir retten Existenzen, und gleichzeitig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqualität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden“, sagte der Bürgermeister, Klaus Pesch, der Zeitung.
Dieses Programm konnte von Anfang an von inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Gastronomiebetrieben, Dienstleister wie Friseurgeschäfte, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen, hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler/innen sowie Vereinen in Anspruch genommen werden.
Vergangene Woche wurde das Zuschussprogramm per erneutem Ratsbeschluss mit einem Volumen von 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe) weiterentwickelt. Es sind nun weitere Branchen förderberechtigt. Außerdem wird das Antragsverfahren unbürokratischer, sofern mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch Ratinger Kunden generiert werden. Zudem wird auf den Einbezug der Soforthilfen von Bund und Land bei der Genehmigung des Antrags verzichtet. Die beschlossenen Änderungen gelten rückwirkend, das heißt, dass bisher eingereichte Anträge von Branchen, die nicht berücksichtigt wurden, erneut geprüft werden.
„Es gab einfach keine Erfahrungswerte“, sagt Stadtkämmerer Martin Gentzsch. „Die Erkenntnisse der drei Monate nach der Einführung haben wir dem Stadtrat dargestellt und im Detail Verbesserungspotenziale aufgezeigt.“ Auf dieser Basis hat der Rat der Stadt die Weiterentwicklung des Hilfsprogramms beschlossen. Bislang wurden mehr als 50 Anträge gestellt. Ein derartiges Hilfsprogramm war nach Angaben der Stadt bislang beispiellos, schreibt die Zeitung.
Details zu den Hilfen hat die Stadtverwaltung Ratingen auf einem Infoblatt zusammengefasst. Sie beinhalten einen Umsatz-Zuschuss über max. 6.000 Euro brutto und/oder zinslose zurückzuzahlende Liquiditätsbeihilfe für Mietzahlungen (ebenfalls max. 6.000 Euro brutto). Das Hilfsprogramm unterstützt die Betriebe, darunter auch Taxiunternehmen für drei Monate mit bis zu 2.000 Euro pro Monat mit dem oben genannten Umsatz-Zuschuss und/oder mit weiteren maximal 2.000 Euro pro Monat über die zurückzuzahlende Liquiditätsbeihilfe.
Der jeweilige Antrag muss postalisch bis spätestens 31.10.2020 an den Bürgermeister der Stadt Ratingen adressiert werden. hs