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Start Förderung

In Hessen wird die Anschaffung von E-Taxis gefördert

von Simon Günnewig
29. August 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Verbandsforderung: 15.000 Euro Förderung für jedes E-Taxi
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Die Innovationsförderung Hessen hat eine Unterstützung für die Anschaffung von E-Taxis vorgestellt. Wer davon profitieren will, sollte das nicht auf die lange Bank schieben. Zudem wird auch bei der Anschaffung eine Ladeinfrastruktur unterstützt.

Vom Land Hessen werden rein elektrisch angetriebene Taxis der Fahrzeugklasse M1, die im regulären Taxibetrieb eingesetzt werden, gefördert. Voraussetzung ist, dass diese für den Taxibetrieb umgerüstet sind. Es werden sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtfahrzeuge subventioniert, solange sie noch vor 2024 zugelassen wurden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte und gültiger Taxilizenz in Hessen. Eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Nicht antragsberechtigt hingegen sind Fahrdienste mit Mietwagen der Plattformvermittler.

Pro Neufahrzeug wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gewährt, bei Gebrauchtwagen halbiert sich der Betrag, so dass man maximal 2.500 Euro ausgezahlt bekommt. Interessant ist zudem ein Zuschuss für eine Folierung, für die man 250 Euro zusätzlich pro Fahrzeug bekommen kann.

Wie in den Förderbedingungen zu lesen ist, wird unter anderem eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren verlangt, was für ein Taxi sicherlich eine Herausforderung sein dürfte. Dennoch gibt es keine Vorgabe bezüglich einer Mindestfahrleistung der E-Taxis. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Fördermittel ausschließlich aus dem Haushalt 2025 stammen werden. Der Förderantrag muss zwingend vor dem 15.11.2025 abgerufen werden. Die Auslieferung des Autos kann auch 2026 erfolgen, allerdings muss ein Verwendungsnachweis über getätigte Ausgaben bis zum 28.02.2026 vorgelegt werden.

Auch darf der Wagen erst bestellt werden, wenn die Zusage für die Förderung bestätigt wurde. Das heißt, es dürfen keine der Ausführung zuzurechnende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Die Einholung von Angeboten ist selbstverständlich zulässig. Betriebe, die ihren gesamten Fuhrpark umstellen möchten, können das tun, denn es gibt keine Vorgabe darüber, wieviele Fahrzeuge maximal angeschafft und gefördert werden dürfen.

Da für jedes E-Taxi auch eine entsprechende Ladinfrastruktur notwendig ist, hat das Land auch für diese eine Unterstützung im Angebot. Förderfähig sind sowohl AC- sowie DC-Ladesäulen. 2.500 Euro können für eine Ladevorrichtung mit einer Ladeleistung von 50 kW und höher beantragt werden. 500 Euro erhält man pro Wallbox mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 49 kW gewährt.

Die Förderanträge werden nach dem sogenannten ‚Windhundprinzip‘ gewährt, sprich: Es zählt die Reihenfolge des Antragseingangs. Ausschlaggebend ist dabei das Eingangsdatum der E-Mail. Die Förderung kann so lange gewährt werden, bis das Budget ausgeschöpft ist. Zum Umfang des Budgets wurden keine Angaben gemacht. Mehr Information und den Antrag findet man auf der Webseite der Innovationsförderung Hessen. sg

Beitragsfoto: Symbolbild E-Taxi an Ladestation Foto: Taxi Times

Tags: E-TaxiE-Taxi FörderungHessenLadeinfrastrukurLIS
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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