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In Österreich drohen Uber weitere rechtliche Probleme

von Philipp Rohde
16. Januar 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3

Foto: Kernmayer Johannes

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Nach dem EuGH-Urteil könnte Uber in Österreich für die Sozialversicherung der angeschlossenen Fahrer verantwortlich gemacht und im Lande steuerlich veranlagt werden. Uber müsse seinen Einfluss auf selbstständige Fahrer „massiv zurücknehmen“, schreibt „der Standard“.

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 20. Dezember, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen und nach den einschlägigen regionalen Regeln zu behandeln sei. Insbesondere die Begründung, dass Ubers Leistung im Wesentlichen der Verkauf von Fahrdienstleistungen an den Kunden ist, hat dabei auch eine Wirkung bei der Beurteilung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Uber und Fahrer.

Laut dem „Standard“ hätten Arbeitsrechtsexperten keine Zweifel, dass Fahrer für Uber in Österreich wegen der weitgehenden Fremdbestimmung als Arbeitnehmer einzustufen wären; so macht Uber den Vertragspartnern Vorschriften über Details wie Fahrtstrecke, Fahrpreis, Bezahlung des Fahrers und rechnet für sie ab. Das gelte selbst für Fahrer, die ein eigenes Unternehmen angemeldet hätten. Sie haben zum Beispiel kein Recht, eine Vertretung zu bestimmen. Dem Charakter nach handelt es sich hier um unselbstständige Arbeit.

So würde also Uber direkt als Arbeitgeber einzustufen sein und damit verantwortlich für alle Sozialleistungen werden, oder aber zumindest als Auftraggeber haftbar werden und für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bürgen. Uber müsse jetzt seinen Einfluss auf die Fahrer massiv verringern, meint der Standard.

Zu ähnlichen Einschätzungen sind Gerichte auch bereits in Großbritannien gekommen. Uber hat jedoch bislang die Entscheidungen jedes mal angefochten, nur um in der jeweils höheren Instanz zu verlieren. In der Schweiz ist ein Rechtsstreit zwischen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA und Uber genau wegen der Frage der Scheinselbstständigkeit offen.

Die Wirtschaftskammer Wien freut sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Nach Aussage von Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr der Kammer, bräuchte Uber nun in Österreich eine Gewerbeberechtigung und alle Uber-Fahrer eine Lizenz. Das heiße auch, dass Uber in Österreich steuerlich zu behandeln sei. Ein großer Erfolg für die Branche sei, dass der Wettbewerb nun nicht mehr verzerrt würde. „Nur weil Uber über die digitale Welt groß geworden ist, heißt das nicht, dass man bei Gesetzen in der echten Welt Realitätsverweigerung betreiben darf,” wird Davor Sertic auf den Webseiten der Wiener Wirtschaftskammer zitiert. prh

Symbolfoto: Johannes Kernmayer

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: ArbeitsrechtEuGHGerichtsurteilÖsterreichSuvaUber
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Philipp Rohde

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Kommentare 3

  1. Eismann says:
    8 Jahren her

    Uber go Home… Österreich macht’s vor. Uber go Home…

    Antworten
  2. Tom says:
    8 Jahren her

    Ja aber es zieht sich wie ein Strudelteig.

    Antworten
  3. teffel says:
    8 Jahren her

    ja aber die fahren immer noch.und noch mehr

    Antworten

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