Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

INSIKA-Verfahren: Verwaltung im Oberbergischen Kreis rudert zurück

von Jürgen Hartmann
21. Dezember 2016
Lesedauer ca. 1 Minute.
1
Werbung
 

Das für Genehmigungsfragen im oberbergischen Kreis (OBK) zuständige Straßenverkehrsamt mit Sitz in Gummersbach hat sein Schreiben vom 30.11.2016, in dem alle Taxiunternehmer im OBK zur Nutzung des INSIKA-Verfahren aufgefordert wurden, zurückgenommen. 

Man müsse das Schreiben in einem wesentlichen Teil berichtigen und klarstellen, heißt es in einer Mitteilung an Taxiunternehmer. Richtig sei, „dass es laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2016 von den Finanzbehörden nicht bemängelt wird, dass ein im Schreiben vom 26.11.2016 genannter Taxameter oder Wegstreckenzähler, sofern dieser bauartbedingt den in diesem Schreiben niedergelegten gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, von den Finanzbehörden nicht beanstandet wird.

Ab dem 1.1.2017 besteht aber […] die Pflicht, Taxameter und Wegstreckenzähler einzusetzen, welche Einzelaufzeichnungen über die durchgeführten Fahrten für die Finanzverwaltung erzeugen können.

Eine digitale Signierung jeder erzeugten Einzelaufzeichnung, welche zur Zeit nur durch das INSIKA-Verfahren erzeugt werden könnte, wird vom Gesetzgeber aber noch nicht verlangt.“

Das Schreiben vom 30.11.2016 an alle Taxiunternehmer im OBK (Taxi Times berichtete) sei daher „als gegenstandslos zu betrachten“, heißt es abschließend. jh

Tags: FiskaltaxameterGenehmigungsbehördeINSIKA-Verfahren
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Rolle rückwärts bei der Belegausgabepflicht …oder doch nicht?
Digitalisierung

Rolle rückwärts bei der Belegausgabepflicht …oder doch nicht?

8. Oktober 2025
Pyrrhussieg in Stuttgart? Uber-Subunternehmen darf vorerst weiterfahren
Urteile

Pyrrhussieg in Stuttgart? Uber-Subunternehmen darf vorerst weiterfahren

15. Juli 2024

Kommentare 1

  1. Martin Wohlleber, Taxi Dresmann GmbH says:
    9 Jahren her

    Leider nur zum Teil erfreulich ist die nachträgliche Einsicht dieser Straßenverkehrsbehörde.
    Hatte Sie doch praeter legem Dinge von den Taxibetrieben gefordert, die so nicht verordnet sind.
    Verläßliches Verwaltungshandeln sieht anders aus.
    Schade ist nur, daß der unklare Kurs, den die Verwaltung bezüglich „Fiskal“-Taxameter fährt, nur den schwarzen Schafen im Taxigewerbe nützt.
    Es wäre zu wünschen, daß die Politik und die Verwaltung es zeitnah schaffen, eine praxisgerechte Definition des Fahrpreisanzeigers als Kasse aufzustellen.
    Hierzu gehören allerdings einige Komponenten, die es bisher in Fahrpreisanzeigern nicht gibt:
    Zum Beispiel die Möglichkeiten, im FPA rechtssicher und dokumentiert:
    – Festpreisfahrten einzugeben
    – Stornos vorzunehmen
    – Rabatte und Boni zu tippen
    Nur dann ist der Kassen-Saldo laut Taxameter auch der Barbestand, wie bei einer echten Kasse.
    Ohne diese Möglichkeiten bleibt er, wie er auch korrekt heißt: ein gewöhnlicher Fahrpreisanzeiger
    –

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.