Der Fall eines Mietwagen-Unternehmens, das zum Monatswechsel seinen Betrieb einstellen musste, wird kein Einzelfall bleiben. Das in Karlsruhe für Taxi- und Mietwagengenehmigungen zuständige Ordnungsamt hat weitere Widerrufsverfahren angekündigt.
Ende Juni musste das Karlsruher Unternehmen Minicar seinen Betrieb einstellen. Die bis dahin gültigen Mietwagenkonzessionen wurden seitens des Karlsruher Ordnungsamtes nicht verlängert. Parallel dazu hatte die Stadt auch ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Dagegen habe das Unternehmen keinen Widerspruch eingelegt, bestätigte der Ordnungsamtsleiter Dr. Björn Weiße gegenüber Taxi Times. Darüber hinaus habe ein Verlängerungsantrag vorgelegen, der nicht alle rechtlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Grundlage des eingeleiteten Widerrufsverfahrens sind Untersuchungen des Zolls, die nach mehreren Jahren nun zum Abschluss gekommen sind. Im Abschlussbericht, der sowohl an die Staatsanwaltschaft wie auch an die Genehmigungsbehörde ging, werden dem Unternehmen Steuer- und Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe vorgeworfen. Laut zuverlässigen Quellen wurde die Summe auf 1,8 Millionen Euro taxiert.
Weiße führte im konkreten Fall keine Einzelheiten aus, bestätigte aber, dass wichtige Gründe vorlagen, die letztendlich zum Widerruf der Konzessionen führten. Ebenso bestätigt wurde, dass Minicar nicht der einzige Betrieb ist, gegen den demnächst ein Verfahren eingeleitet werde. „Es ist damit zu rechnen, dass es in den nächsten Wochen und Monaten weitere Widerrufsverfahren geben wird.“ Im Raum stehen durch Steuerbetrug hinterzogene Beträge zwischen 12.500 Euro und 1,8 Millionen.
Weiße erklärte gegenüber Taxi Times die formaljuristischen Hintergründe: Sobald man als Behörde von einem solchen Untersuchungsergebnis Kenntnis erhalte, sei man verpflichtet, unverzüglich entsprechende Überprüfungen und Maßnahmen einzuleiten. Dies müsse parallel zu staatsanwaltlichen Ermittlungen erfolgen. „Wir dürfen nicht erst den Ausgang des Strafrechtsverfahrens abwarten“, betont Weiße.
Ermessensspielraum habe man in einem solchen Verwaltungsrechtverfahren auch hinsichtlich des sofortigen Vollzugs. Würde man diesen anordnen, müsste der Taxi- bzw. Mietwagenbetrieb ab dem Tag der Zustellung ruhen. Ordne man den Widerruf ohne Sofortvollzug an, könne der Unternehmer zunächst weiterarbeiten: „Bis zur gerichtlichen Klärung kann er dann seinen Betrieb aufrechterhalten“, erläutert Weiße und kündigt an, in allen demnächst einzuleitenden Verfahren sorgsam zu prüfen, ob ein Sofortvollzug zu veranlassen sei oder ob man darauf verzichten könne. jh
Foto: KTG Karlsruhe Tourismus GmbH/Fabry
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Wundert mich, dass man solche Dinge nicht öfters hört bzw. das bei Verlängerungsaktionen der Genehmigungen nur so was zum Tragen kommt ….
Gut wenn die schwarzen Schafe vom Markt verschwinden würden, dann bleibt für die anderen, die es richtig machen, auch mehr zum Leben übrig.