Mietwagen bedrohen das Taxi-Geschäft. In immer mehr Städten wehren sich die Taxis gegen den unzulässigen Wettbewerb, diesmal in Kassel.
In Kassel demonstrierten rund 70 Taxifahrer am Montag mit einem Streik und einem Konvoi durch die Innenstadt gegen unfaire Konkurrenz durch „Mini-Cars“. In Kassel wie an vielen anderen Orten lautet der Vorwurf „Verstoß gegen die Rückkehrpflicht“. Die Interessengemeinschaft der Kasseler Taxifahrer fordert strengere Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen, um geltende Regeln auch durchzusetzen.
Mario Birle, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Kasseler Taxifahrer, sagte im Interview mit Lokalo24.de: „In Kassel wird geltendes Recht gebrochen, und die Stadt schaut tatenlos zu und lässt uns im Stich. Oberbürgermeister Christian Gewselle nimmt sich noch nicht einmal Zeit für ein Gespräch mit uns. Dabei wollte er doch so bürgernah sein.“ Seine Forderung bei Verstößen der Mietwagen daher in diesem Interview: „Die Stadt müsste die Mini-Cars kontrollieren, Bußgelder verteilen und im Wiederholungsfall die Konzessionen einziehen.“ Die Konsequenzen für die Taxifahrer sind dramatisch: „Immer mehr Taxifahrer kommen mit weniger als dreißig Euro nach Hause. Wir haben nichts mehr in der Tasche“, betonte Birle.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert Zahlen vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband, BZP: Ende 2016 seien insgesamt 4234 Mietwagen in Hessen registriert gewesen, 16,1 Prozent mehr als vier Jahre zuvor. Demgegenüber stehen 4106 Taxis, das entspricht einem Plus von 2,2 Prozent im selben Zeitraum. tm/prh
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Symbolfoto: Taxi Times
Verstoß gegen die Rückkehrpflicht !!!!!!!
dieses gejammer gegen minicar und uber ist geschäftsschädignd. soll die polizei und sonstige hinter jeden mietwagen stehen und ihn beobachten? ebenfall eine „gute idee“ den ex-ob ude auf die demo einladen, der sich vor jede kamera drängt, statt ins dschungelcamp zu gehen. „haut den uber in die tuba“.
unsere kunden würden sagen, das taxis erstmal vor eigenen tür kehren sollen. keine umwege fahren, ihre kompetenz verbessern und wagen sauber halten. das gejammer der taxifahrer geht mir auf die nerven würden viel kunden sagen. viele werden die konkurrenz durch uber begrüßen, damit man wählen kann.
aber in einen punkt würden sie dem taxifahrer recht geben und sich deshalb doch fürs taxi entscheiden.
https://privacy.uber.com/policy
wenn man die uber-datenschutzrichtlnie durchliest, wird man an facebook erinnert. sprich uber kennt dich besser als du selbst. wann du aller wahrscheinlichkeit den one-night-stand hattest, wann du bei welchen artzt warst und so weiter, was du eigentlich niemanden erzählen willst.
sprich jeder kunde kann sich entscheiden, ob er ein paar euro spart und dafür jede privatheit aufgibt, oder sie behalten möchte und lieber taxi fährt.
Sehr ignoranter Kommentar, Taxigewerbe soll sich an Gesetz und den dazugehörigen Pflichten halten und die Mietwagenunternehmer/Fahrer machen was sie wollen. Ja klar, ein sehr fairer Wettbewerb, sonst noch wünsche…
Warum bestellen die Fahrgäste Mini-Cars. Vermutlich weil diese günstiger sind! Bei einem Ertragsunterschied von 12 % – Taxi 7 % USt / Mietwagen 19 % USt – sind die Taxiunternehmer klar im Vorteil. Die Taxiunternehmer brauchen eine freie Preisgestaltung, damit wir die Fahrpreise der Nachfrage anpassen können z. B. in schwachen Umsatzzeiten Sonderrabatte geben.
Die Kosten bei Mietwagen und Taxi sind identisch – 1 Fahrer, Treibstoff, Kfz-Steuer usw.
Warum können Mini-Cars günstiger sein? Vielleicht weil die Kontrollen bezüglich Einnahmen, Mindestlohn, Umsatzsteuervorschriften usw. nicht ausreichend sind. Alles Kontrollen wofür wir Steuern zahlen: Mitarbeiter*inbezüge für die Stadtverwaltungsangestellten, Besoldung der Zollbeamten
Ein Blick in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – würde vielleicht weiterhelfen!?
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(4) … Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, „es sei denn“, „er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten“. …
Wo bitte ist hier der „Verstoß gegen die Rückkehrpflicht“!?
Ikarus, PBefG besteht nicht nur aus Paragraph 49 !!! Ein Blick ist zu wenig…
Sehr geehrter Kollege „Eismann“ – ich wüsste nicht,
was ich vergessen haben könnte!?
Bitte – die Fehler – auch direkt anzeigen!
Mir – sind keine Bekannt!
Also – wo bitte, habe ich etwas im PBefG überlesen … !?