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Start Kriminalität

KBA warnt vor neuer Betrugsmasche

von Nicola Urban
13. Februar 2025
Lesedauer ca. 1 Minute.
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KBA warnt vor neuer Betrugsmasche
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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, bei der gefälschte E-Mails im Umlauf sind, die den Anschein erwecken, vom KBA stammende Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße zu sein.

Auch unsere Redakteure haben dieser Tage solche E-Mails in ihrem Postfach vorgefunden. Der Empfänger wird darin zur Zahlung einer Geldstrafe aufgefordert. Per Link geht es zur angeblichen Zahlungsanweisung. Dabei handelt es sich um Fake-Mails mit vermutlichem Phishing-Inhalt. Das KBA stellt in seiner aktuellen Warnmeldung klar, dass es keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet, da es für die Ahndung und Sanktionierung solcher Verstöße gar nicht zuständig ist.

Daran erkennen Sie die fragwürdigen E-Mails:

Absenderadresse: Die E-Mails stammen meist von Adressen mit der Länderkennung „.ru“.

Fehlendes Aktenzeichen: Authentische behördliche Schreiben enthalten stets ein entsprechendes Aktenzeichen. Dieses fehlt in den momentan im Umlauf befindlichen E-Mails.

Links zu Zahlungsanweisungen: Die Mails enthalten Links, die zu angeblichen Zahlungsanweisungen führen. Das KBA warnt allerdings davor, diese Links per Klick zu öffnen, da sie möglicherweise Schadsoftware enthalten könnten.

Die aktuell im Umlauf befindliche Betrugsmail weist eindeutige Hinweise auf, dass es sich hierbei um einen Fake handelt. Foto: KBA;

Das KBA rät, keinesfalls den in der Mail enthaltenen Aufforderungen und Anweisungen nachzukommen und die E-Mails sofort zu löschen.

Im Zweifelsfall können sich Betroffene übrigens an die zuständigen Behörden wenden, um die Echtheit von erhaltenen Bußgeldbescheiden prüfen zu lassen. Das KBA betont in seiner ausgegebenen Warnung nachdrücklich, dass vor der Ausstellung eines echten Bußgeldbescheids stets eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden, wie beispielsweise die zuständigen Straßenverkehrsämter, erfolgt. Dabei haben die Betroffenen immer die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. nu

Beitragsfoto: Symbolbild, pixabay

 

 

Tags: BetrugKBAKraftfahrt-Bundesamt (KBA)PishingWarnung
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 1

  1. Roland Fuchs, Landratsamt Rottal-Inn says:
    9 Monaten her

    Die Anhörung Betroffener in Bußgeldsachen erfolgt aufgrund § 55 OWiG und nicht aufgrund der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.

    Antworten

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