Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, bei der gefälschte E-Mails im Umlauf sind, die den Anschein erwecken, vom KBA stammende Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße zu sein.
Auch unsere Redakteure haben dieser Tage solche E-Mails in ihrem Postfach vorgefunden. Der Empfänger wird darin zur Zahlung einer Geldstrafe aufgefordert. Per Link geht es zur angeblichen Zahlungsanweisung. Dabei handelt es sich um Fake-Mails mit vermutlichem Phishing-Inhalt. Das KBA stellt in seiner aktuellen Warnmeldung klar, dass es keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet, da es für die Ahndung und Sanktionierung solcher Verstöße gar nicht zuständig ist.
Daran erkennen Sie die fragwürdigen E-Mails:
Absenderadresse: Die E-Mails stammen meist von Adressen mit der Länderkennung „.ru“.
Fehlendes Aktenzeichen: Authentische behördliche Schreiben enthalten stets ein entsprechendes Aktenzeichen. Dieses fehlt in den momentan im Umlauf befindlichen E-Mails.
Links zu Zahlungsanweisungen: Die Mails enthalten Links, die zu angeblichen Zahlungsanweisungen führen. Das KBA warnt allerdings davor, diese Links per Klick zu öffnen, da sie möglicherweise Schadsoftware enthalten könnten.

Das KBA rät, keinesfalls den in der Mail enthaltenen Aufforderungen und Anweisungen nachzukommen und die E-Mails sofort zu löschen.
Im Zweifelsfall können sich Betroffene übrigens an die zuständigen Behörden wenden, um die Echtheit von erhaltenen Bußgeldbescheiden prüfen zu lassen. Das KBA betont in seiner ausgegebenen Warnung nachdrücklich, dass vor der Ausstellung eines echten Bußgeldbescheids stets eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden, wie beispielsweise die zuständigen Straßenverkehrsämter, erfolgt. Dabei haben die Betroffenen immer die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. nu
Beitragsfoto: Symbolbild, pixabay
Die Anhörung Betroffener in Bußgeldsachen erfolgt aufgrund § 55 OWiG und nicht aufgrund der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.