Auf einer IHK-Veranstaltung in München wurde noch einmal klar, dass ab 1.1.2017 alle Taxameter digital auslesbar sein müssen. Eine reine Endsummenerfassung reicht dann nicht mehr.
Mit dem Jahreswechsel steigen die Anforderungen an eine ordentliche Buchführung. Denn ist eine Kasse vorhanden, die digitale Aufzeichnung macht, dann müssen diese Aufzeichnungen auch digital abgespeichert werden. Und in diesem Zusammenhang ist ein Taxameter eine Kasse – allen anderslautenden Gerüchten zum Trotz.
Gleichzeitig müssen alle Geschäftsvorfälle einzeln abgespeichert werden. Taxameter, die nur Endsummen erfassen und abspeichern, dürfen nach dem 31.12.2016 nicht mehr betrieben werden. Die erlangten Daten müssen digital, unveränderbar, vollständig und für das Finanzamt digital auslesbar aufbewahrt werden. PC-Kassensysteme, die auf Access-, Dbase- oder Exeldatenbanken fußen, sind dann nicht mehr zulässig.
Das ist im Übrigen keine neue Regelung, sondern nur die konsequente Umsetzung der Kassenrichtlinie. Wer jetzt auf den letzten Drücker noch umrüsten möchte, der sollte darauf achten, dass das neue Taxameter auch auf zukünftige Anforderungen – wie etwa INSIKA – erweiterbar ist. Zwar gibt es keine Garantie dafür, dass INSIKA oder ein ähnliches Verfahren verbindlich zum Einsatz kommt, wer aber in vier Jahren nicht schon wieder umrüsten möchte, der sollte ein ausbaufähiges Taxameter anschaffen. Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen über ein modernes Dokumentenmanagementsystem verfügen, dass Änderungen in der Buchhaltung erfasst und nachvollziehbar macht. (tb)
Eine Veranstaltung der IHK München zu Kassensystemen war bis auf den letzten Platz besetzt.
Foto: Taxi Times